Capitains nicht zupasst, haben Wir nachgewiesen. Ob
die auf dem Schilde angebrachten Namen für die sogenannte
„N achtwache" die richtigen sind, lassen wir einstweilen
dahingestellt. Für das Bembrandfsche Cloveniersdoelenbild
ist indessen nicht allein der Name des B. Kocq unrichtig,
sondern auch mindestens drei andere. Denn einerseits sind
auf der Namensliste 17 Namen dargestellter Personen an-
gegeben, anstatt der von den erwähnten Zeugen in Rem-
brandts Bankerottsache angegebenen 16 Personen, welche
gemalt worden waren. Es ist also ein Name zu viel auf
dem Schilde. Andererseits aber befinden sich die Namen
gerade derjenigen beiden Zeugen, welche bekunden, dass sie
gemalt worden sind und dafür bezahlt haben, nicht auf
der Namensliste. Herr Meijer hat indessen den Namen des
Jan Pietersz mit demjenigen des Jan Mettersen Bronkhout, der
auf der Liste steht, identiiiciren wollen und constatirt, dass
auf der Liste ganz deutlich zu lesen sei Jan Pietersen Bronk-
hout (oder Bronkhorst). Es ist aber ganz undenkbar, dass
Jemand gerade als Zeuge seinen Namen verstümmelt an-
geben und, wenn man schon Pietersen statt Pietersz gelten
lassen wollte, gerade das charakteristische Beiwort Bronk-
horst, das ihn von den tausend anderen Pietersz unter-
scheidet, bei einer wichtigen Erklärung vor dem Notar nicht
angeben sollte. Man kann also unmöglich Pietersz als
Pietersen Bronkhorst gelten lassen. Uebrigens ist dieser
im Jahre 1659 ungefähr 70 Jahre alt, wie er angiebt, und
müsste also zur Zeit, da das Rembrandfsche Bild gemalt
sein soll, 52-53 Jahre alt gewesen sein. Es ist aber
meines Erachtens ausser dem Trommler auf dem Bilde
Niemand zu finden, dem man ein derartiges Alter zu-
trauen könnte. Die Dargestellten scheinen vielmehr alle
jünger
Z11
sein.