Volltext: Wer ist Rembrandt?

des 
Prühmä 
künstlerischen Entwickelungsganges Bembrandtüs. 179 
von Welcher 
noch 809 Gld. für 
sich zurückbehält, 
während 
die 
Restschuldsumme 
VOYI 
1170 
Gld. 
auf 
das 
Haus 
ein- 
tragen 
lässt. 
Im Mai 1656 aber übertrug Rembrandt das Eigenthums- 
recht des grösstentheils mit fremdem Gelde erworbenen 
Hauses auf seinen unmündigen Sohn. Obwohl deryersuch 
eines Betruges von den geprellten Gläubigern Rembrandt 
gegenüber geltend gemacht wird, dringen dieselben bei Ge- 
richt jedoch nicht durch, weil das Factum der Vermögens- 
übertragung rechtlich unangreifbar ist. 
Sie sind geprellt vom grossen Rembrandt!  Sein Plan 
War, seinem Sohne ein unantastbares Vermögen zuzuführen, 
VOII 
dem 
selbst 
als 
Vormund 
seines 
Sohnes 
den 
Nutzen 
ziehen 
konnte 
und 
über 
dessen 
ehrlosen 
Erwerb 
sich 
gar 
keine 
Skrupel 
machte. 
Ein ehrloser Betrug aber bleibt ehrlos,  auch wenn 
Rembrandt ihn begeht! Und wer Will diese Ehrlosigkeit 
Vertheidigen und behaupten, dieser Mann mit dem hinter- 
listigen Charakter, der cynischen Seele könne den „Segen 
Jacob's" gemalt haben, und dies in einer Zeit, in welcher 
er überlegte, wie er am besten das entliehene Geld in Eigen- 
Ülum verwandeln könne, und wie er das erschlichene Ver- 
mögen gut sichere.  Die Wendung, dass das Vermögen 
mit Beschlag belegt und seine Sammlungen verkauft wurden, 
und dass in Folge der Insolvenz-Erklärung ihm die Vor- 
mundschaft über seinen Sohn und somit die Verfügung über 
die Güter entzogen wurde, kam ihm ganz unerwartet und 
erfüllte ihn mit Verzweiflung und Wuth. 
Dieser Seelenzustand aber war zu künstlerischer Pro- 
düction gänzlich ungeeignet. 
Dazu kam noch, dass er sein Haus, also sein Atelier, 
Seine Werkstatt, verlassen und in einem Gasthause eine vor-- 
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