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Theil.
VII.
Capitel.
L
Man hat diesen Ausspruch für berechtigt erklärt, als
0b es für einen geistvollen Mann "Freiheit" bedeuten könnte,
seine. Gedanken auf dem Niveau des Gewöhnlichen zu be-
wegen, wie es in solcher Gesellschaft nicht anders ge-
schehen kann.
Rembrandts Leben, im Zusammenhange mit dem Geistes-
leben seines Volkes betrachtet, ergiebt ein durchaus nega-
tives Resultat.
Bei keiner öffentlichen Angelegenheit finden wir ihn
thatig; er ist kein Mann des Volkslebens.
Selbst Vosmaer giebt zu, dass Rembrandt im öffentlichen
Leben keine Rolle gespielt hat.
Er wurde zu keiner Angelegenheit, Welche das Gesammt-
Interesse in Anspruch nahm, herangezogen. Bei den Be-
suchen fürstlicher Herren und Damen, wie z. B. der Maria
von Medici oder der Maria von England, wurde Rembrandt
übergangen, und andere Künstler besorgten die Decorationen
und halfen die Feste verschönen. Als die Kurfürstin Louise
von Brandenburg ihr Heimathland besuchte und auch nach
Amsterdam kam, finden wir Vondel, Voss und Ferdinand
Bol ihr zu Ehren in Thatigkeit.
Auch an den grossen Verbrüderungsfesten der Maler
und Schriftsteller in den Jahren 1653 und 1654 hat Bem-
brandt sich nicht betheiligtß)
Mit der Aussc-hmückung des Rathhauses vmrden andere
Maler betraut und Rembrandt erhielt keinen Auftrag. Das
1) Es ist ganz erklärlich, dass er gerade in dieser Zeit, in welcher
er so viel Anlass zu öffentlichem Aergerniss gegeben hatte, nicht zur
Theilnahme aufgefordert wurde, und dass man ihm selbstverständlich den
Ehrenplatz neben Vondel nicht bereitgehalten hatte, welchen Vosmaer
als den ihm seinen angeblichen Werken nach mit Recht ge-
bührenden bezeichnet.