Rembrandfs.
Leben
Das
Liü
Das in dieser Angelegenheit aufgenommene Actenstück
lautet wie folgtl): „Heute den 9. Dezember 1669 habe ich,
J. Spitthof, Notar etc., mich mit den nachgenannten Zeugen
in das Haus und zu der Person des Herrn Frangois Bijler
verfügt und demselben im Namen des Abraham Francen
und Christian DussartQ den Vormündern über Cornelia
van Rijn, nachgelassenesz) Töchterchen der Hendrickje
Stoifels, von van Rijn erzeugt, vorgelesen und einge-
häncligt was folgt:
In" dem Sterbehause des Rembrandt van Rijn sind keine
anderen Güter gefunden worden, als solche, Welche gernäss
dem aufgerichteten Compagnie-Vertrage (zwischen Titus van
Rijn und Hendrickje Stoffels) allein das nachgelassene
Töchterchen des Titus van Rijn sowie dasjenige der vor-
genannten Hendrickje Stoffels betreffen, in keinem Theile
aber den vorgenannten Rembrandt van Rijn, als
allein seine Kleider in Leinwand und Wolle und
die Malgeräthschaften, deretwegen die Insinuanten
keine weitere Inventarisation geschehen zu lassen zuge-
stehen werden etc."
Im Weiteren heisst es, dass, wenn dennoch etwas der-
artiges geschehen sollte, die genannten Vormünder die Nullität
dessen erklären Würden und Kosten, Schaden etc. von sich
abweisen.
Aus diesem Actenstücke geht hervor, dass Rembrandt
völlig arm gestorben ist und ausser seinen Kleidern und
Malgeräthschaften keinen Besitz hinterlassen hat, nicht
1) In der Hauptsache wiedergegeben mit Hinweglassung der Floskeln.
2) Hendrickje muss inzwischen gestorben sein. Vom J. 1661 fehlen
die Nachrichten über sie; in dem genannten Jahre machte sie ihr Testa-
ment. Ihr Sterbejahr ist bis jetzt nicht bekannt geworden.