Volltext: Wer ist Rembrandt?

Rembrandfs. 
Leben 
Das 
Liü 
Das in dieser Angelegenheit aufgenommene Actenstück 
lautet wie folgtl): „Heute den 9. Dezember 1669 habe ich, 
J. Spitthof, Notar etc.,  mich mit den nachgenannten Zeugen 
in das Haus und zu der Person des Herrn Frangois Bijler 
verfügt und demselben im Namen des Abraham Francen 
und Christian DussartQ den Vormündern über Cornelia 
van Rijn, nachgelassenesz) Töchterchen der Hendrickje 
Stoifels, von van Rijn erzeugt,  vorgelesen und einge- 
häncligt was folgt: 
In" dem Sterbehause des Rembrandt van Rijn sind keine 
anderen Güter gefunden worden, als solche, Welche gernäss 
dem aufgerichteten Compagnie-Vertrage (zwischen Titus van 
Rijn und Hendrickje Stoffels) allein das nachgelassene 
Töchterchen des Titus van Rijn sowie dasjenige der vor- 
genannten Hendrickje Stoffels betreffen, in keinem Theile 
aber den vorgenannten Rembrandt van Rijn, als 
allein seine Kleider in Leinwand und Wolle und 
die Malgeräthschaften, deretwegen die Insinuanten 
keine weitere Inventarisation geschehen zu lassen zuge- 
stehen werden etc."    
Im Weiteren heisst es, dass, wenn dennoch etwas der- 
artiges geschehen sollte, die genannten Vormünder die Nullität 
dessen erklären Würden und Kosten, Schaden etc. von sich 
abweisen. 
Aus diesem Actenstücke geht hervor, dass Rembrandt 
völlig arm gestorben ist und ausser seinen Kleidern und 
Malgeräthschaften keinen Besitz hinterlassen hat,  nicht 
1) In der Hauptsache wiedergegeben mit Hinweglassung der Floskeln. 
2) Hendrickje muss inzwischen gestorben sein. Vom J. 1661 fehlen 
die Nachrichten über sie; in dem genannten Jahre machte sie ihr Testa- 
ment. Ihr Sterbejahr ist bis jetzt nicht bekannt geworden.
	        
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