Volltext: Wer ist Rembrandt?

90 I. Theil. V. Capitel. 
van 
Rijn 
zum Schutz 
der 
Hinterbliebenen 
ein 
Inventar 
auf- 
genommen, damit diese Güter zum Schaden der Wittwe und 
des hinterbliebenen Töchterchens nicht mit Rembrandt's 
hinterlassener 
Habe 
identiücirt 
werden 
konnten. 
Ausser 
Witsen 
und 
Hertsbeek 
YVELPGI] 
noch 
verschiedene 
andere 
Gläubiger vorhanden?) Dieselben scheinen jedoch alle mit 
Rembrandts Verhältnissen zur Genüge bekannt gewesen zu 
sein, sodass sie sich nach Rembrandts Tode mit ihren An- 
Sprüchen 
nicht 
erst 
meldeten. 
Der eben erst ernannte Vormund von Titus van Rijn's 
nachgelassenem'l"öchterchen kannte diese Verhältnisse jedoch 
nicht genügend und glaubte daher, es müssten noch irgend 
welche werthvollen Gegenstände  vielleicht Oelbilder  im 
Er beschloss daher, 
Mündels, eine Inven- 
Nachlasse Rembrandfs vorhanden sein. 
zur Wahrung der Erbansprüche seines 
tarisation 
VOI1 
Rembrandt's 
Hinterlassenschaft 
vornehmen 
zu lassen.  Die mit den Verhältnissen genau vertrauten 
Vormünder?) von Rembrandts Tochter Cornelia aber liessen 
ihm durch einen Notar verkündigenf) "dass das vergebliche 
Mühe sein Würde, da nichts oder doch beinahe nichts 
Zll 
inventarisiren 
sein 
Würd 9.44 
1) z. B. Cattenborch, mit einer Wechselforderung von 1045 Gld. v. 
J. 1654. Daniel Franszen, mit einer Forderung von 3150 Gld. v. Mai 
1656. Christian Dussart, mit einer Forderung von 600 Gld. Für letzte 
Summe hatte sich Titus verbürgt und dieselbe wird aus dessen Nachlasse 
beglichen. Es ist fraglich, 0b die ersten beiden Summen während des 
wirthschaftlichen Niederbruches und in einer Zeit der Arbeitslosigkeit von 
Rembrandt bezahlt werden konnten. 
ß) Diese waren bereits zu Rembrandfs Lebenszeit ernannt, da Rem- 
brandt wegen fortgesetzter Insolvenz nicht Vormund seiner Kinder sein 
konnte. 
Siehe 
Und-Holland, Jahrgang 
II, Ablief. 
101
	        
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