Volltext: Wer ist Rembrandt?

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I. Theil. V. Capitel. 
klagt 
Rembrandt 
und 
erhält 
im 
Jahre 1664 
ein 
richterliches 
Urtheil. 
Bei Rembrandts fortgesetzter Insolvenz war das Recht 
auf Pfändung allerdings illusorisch  das Wusste van Ludick 
 er hatte auch erfahren, dass man sich auf Rembrandts 
Versprechungen, er werde seine Schuld durch Malereien ab- 
tragen, nicht verlassen konnte. Er Wollte darum mit Rem- 
brandt nichts mehr zu thun haben und verkaufte die be- 
treffende Forderung an den Kaufmann Harmen Becker, um 
etwas von seinem Gelde zu retten, für weniger als 50  An 
Geldes statt erhält er von letzterem ein Stück Tuch im 
Werthe 
VOIl 
500 
Gld. 
Rembrandt, der dies erfährt, macht sogleich den Versuch 
seine Zahlungsverpflichtung ebenfalls auf 500 Gld. herabzu- 
setzen und lässt deshalb die Thatsache des Verkaufes jener 
Schuldforderung von 1082 Gld. für ein Stück Tuch im Werthe 
von 500 Gld. vor dem Notar durch zwei Zeugen bestätigen. 
 Dies hilft ihm aber nur wenig  dennoch erreicht er 
dadurch immerhin einen vierjährigen Aufschub seiner Zah- 
lungsverbindlichkeit. 
Im Jahre 1668 sieht er sich aber endlich doch genöthigt 
(diesmal vor dem Notar Merhout) anzuerkennen, dass er in 
Wahrheit dem van Ludick 1082 Gld. zu zahlen verpflichtet 
war und nun verpflichtet ist, diese Summe an Harmen Becker 
zu zahlen. In diesem Termin verspricht Rembrandt aber- 
mals alles Mögliche: zwei Drittel der Schuldsumme will er 
in Geld und ein Drittel in Malereien (die aber von Rem- 
brandt selbst gemacht sein sollen, wie H. Becker ver- 
langt) bezahlen. Zur Sicherheit seines Gläubigers stellt er 
seinen Sohn Titus, Welcher durch den Vertrag der Handels- 
Compagnie sein Prinzipal war, als Bürgen (den 4. Juli 1668).
	        
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