Capitel.
Im Jahre 1662 verlangtevan Ludick eine neue Regelung
der alten Geldsache. Rembrandt war seinen Verpflichtungen
und Versprechungen also nicht nachgekommen.
In dem betreffenden, vor dem Notar Listingh aufge-
nommenen Actenstücke vom 928. August 1662 erfahren wir
zunächst von zwei Bildern, vwrelche Rembrandt in der letzt-
genannten Zeit gemalt hat und, wie es scheint, im Interesse
der Compagnie veräussert. Rembrandt hat diese Bilder dem
van Ludick zu Kauf und Umtausch angeboten und sie werden
als "Christnacht" und "Beschneidung" angeführt. Der Preis
für beide wird auf 600 Gld. geschätzt und wurde bis auf
118 Gld. durch van Ludick mit "Radirungen und Platten",
Welche Rembrandt wohl für die Compagnie erhielt,
ausgeglichen. Die genannten 118 Gld. aber wurden von
van Ludick zurückbehalten, damit Rembrandt den „Be-
Schneider" „fertig malen und verbessern solle, so
wie es sich gehörtf") Geschähe dieses nicht, so würden
die zurückbehaltenen 118 Gld. von van Ludick auf Rembrandts
Schuld abgerechnet werden, so dass dieselbe alsdann nur
noch
1082
G1 d.
(betrüge.
Daraus, dass Rembrandt die genannten 118 Gld. niemals
ausgezahlt erhält, geht hervor, dass er das Bild nicht fertig
gemalt hat.
In derselben Notariatsverhandlung verspricht Rembrandt
dem van Ludick auch ein Portrait zu malen, und schliesslich
1) Das betreffende Bild der "Beschneidung" ist vielleicht das im
Besitze des Earl Spencer zu Althorp in England befindliche, welches die
Jahreszahl 1661 trägt. C. Vosmaer nennt dieses in seinem Buche als
"Skizze" und Dr. Bode meint, es mache in seiner weichen, flüchtigen
Malweise einen geradezu skizzenhaften Eindruck. Dieses Bild scheint,
nach diesen Urtheilen zu schliessen, unvollendet geblieben zu sein.