Volltext: Rafael Von Urbino Und Sein Vater Giovanni Santi (Dritter Theil)

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Zusätze 
m1 d 
Berichtigungen 
Z 1.6 
dem 
Nachtrag 
Piccolomini mit Pinturicchio wegen der Wandmalereien in 
dem Saal der Chorhücher des Doms zu Siena vom 29. Juni 
1502 datirt ist, jener Künstler also nicht, wie er in der- 
selben Mittheilnng angibt, schon 1495 jene Werke begon- 
nen hat und hieraus allerlei irrige Schlüsse in Bezug auf 
Rafael zieht. 
Christus auf dem 
Auf Holz.  H. 
Oelberg, in England. 
131! 6m, Bn 511 6m_ 
Der Bilderl1ändlei' Henry Farrer in London besass 
1850 ein kleines Bild, obigen Gegenstand darstellend, wel- 
ches sich früherhin in Russland soll befunden haben und 
dem Rafael zugeschrieben wird. Es ist nur die Figur des 
Heilandes, der kniend, nach links gewendet, den Blick auf- 
wärts nach einem kleinen Engel richtet, welcher mit einem 
Fuss, nach Peruginischer WVeise, auf einem Wölkchen steht 
und mit der Linken einen Kelch hält. In der Landschaft 
rechts bäelindet sich auf einem Berg ein Landhaus mit einem 
Thurm und links am Rande des Bildes ein Bäumchen. Die 
Färbung hat einen milden, harmonischen Ton und der Fal- 
tenwurf ist für die Zeit der Entstehung des Bildes, um 
1500, in breiter Weise behandelt. Das rechte der auf- 
blickenden Augen Christi richtet sich unangenehm etwas zu 
stark aufwärts. Den beiden Seiten des Bildes sind Leisten 
angefügt, auf denen grau in Grau die Leidensinstrumente 
gemalt sind, aber einer spätern Zeit als das Hauptbild an- 
gehören. Auf der Rückseite der Tafel sind die verschlun- 
genen Buchstaben DGH mit einer Idirone darüber eilige- 
brannt, woraus geschlossen worden ist, dass das Bildchen 
einst Eigenthunx des Herzogs Guidubaldo gewesen sei; allein 
die Form der Buchstaben deutet auf das 18. Jahrhundert 
hin. Auf dem Bilde des Christus auf dem Oelberg, wel- 
ches jener Fürst besessen, helinden sich übrigens, wie Va- 
sari angibt, auch die drei schlafenden Apostel. Mithin kann 
es das obige nicht sein, welches wir überhaupt nur einem 
andern Schüler des Perugino zuzuschreiben uns berechtigt 
glauben.
	        
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