1'072
1504
bis
1508.
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maso Cantauriense zu Verona. Dort wird das Bild
F. Carotto, bald dem B. Garofolo zugeschrieben.
bald
dem
38. Heilige Familie mit der Fächerpahne.
Von Holz auf Leinwand übertragen. Rund 3' 4".
Maria rechts, sitzt in der Nähe einer Fächerpalme auf
einer Bank und hält das Christkind auf ihrem Knie mit
einem Ende ihres Schleiers umwunden. Links hat sich Jo-
seph zu ihm niedergekniet und reicht ihm Blumen, wonach
es mit beiden Händchen greift und seinen Pllegvater mit
unaussprechlichem Zauber der Lieblichkeit ansieht. Der
Vorgrund ist xiach der Art des Leonardo da Vinci reich
mit Pflanzen und Blumen geschmückt; die Ferne zeigt ein
weites mit Bäumen bewachsenes Thal. Obgleich auch die-
ses Bild noch Anklänge an die Peruginische Behandlungs-
weise verräth, so ist es doch sicher später als vorherge-
hendes entstanden und zeigt schon entschieden Ilafaefs Ei-
genthiimlichkeit aus seiner Florentiiler Epoche. Vermu-
thungsweise halte ich dieses Bild für das zweite, welches
Rafael für Taddco Taddei gemalt. Aus der Sammlung Tam-
boneau kam es in die des Herzogs von Orleans, und in
dem Londner Verkauf um L. 129D in die des Iierzogs
von Bridgewater, jetzt dem Lord Fraucis Egerton gehö-
rig. Leider ist es in einem ziemlich schlechten Zustande,
indem es fleckig und zum Theil verwaschen ist; die Figur
des Joseph wurde selbst bei Übertragung des Bildes von_
Holz auf Leinwand ganz übermalt. Als der jetzige König
der Franzosen das Gemälde in London wiedersah, erzählte
er dem damaligen lllarquis von Stafford, nun Herzog von
Sutherland, folgende Axiekdote davon. Es sei nämlich in
einer Erbschaft zwei alten Jungfern zugefallen, welche, als
sie sich nicht anders verständigen 14011119311, (las Bild hät-
ten zerschneiden lassen, damit jede eine Ilälftß hätte er-
halten können. In diesem Zustande sei eS 112113111161" ill Eine
Hand verkauft und dann wieder zusammengefügt worden.
Jetzt kann man keine Spur mehr davon erkennen, da es
auf eine grobe Leinwand übertragen wurde, ausserdem auch
ein sehr lleckiges Ansehn hat. Siehe I S. 915i i