Volltext: Rafael Von Urbino Und Sein Vater Giovanni Santi (Erster Theil)

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Familiennachriclztevz. 
welches dazu dienen sollte die Unkosten für die Bestellung 
und Erhaltung des von Rafael gestifteten Altars im Pantheon 
zu bestreiten. D. Girolamo Vagnini war dessen erster Capel- 
lan. Das Document ist im Jahr 15H durch Marco Garibaldi 
einreg-istrirt worden. 
Wir haben aus den, den Sante, Vater des Giovanni, be- 
treffenden Documenten ersehen, dass er zwei nebeneinander 
gelegene Häuser in der Contrada del monte zu Urbino erstan- 
den und sie zu einem schönen Ganzen vereint hatte. Aus der 
Hinterlassenschaft RafaePs nun fielen sie ilaut obigem Fami- 
lienvertrag an D. Maddalena Ciarla, Frau des Francesco Zac- 
cagna, welche sie wieder in zwei ungleiche Hälften trennte, 
und das eine Haus mit Zustimmung ihres Mannes an „T0m- 
maso del q. Andrea di S. Donato in-Taviglione" um 200 Flo- 
ren verkaufte. Dieses erhellt aus dem Notarialinstrument des 
Vincenzo Vanni vom 24. Februar 1536. Das andere Haus 
verkauften ihre Erben an die Familie Donati; so kam es in 
den Besitz des Girolamo Rodolfo di Fossombrone, Ehemann 
der D. Catterina Donati, von dem es der gelehrte Architekt 
Muzio Oddi vvon Urbino im Jahr 1635 erstand. Dieser be- 
zeichnete das Haus in seinem Testament vom 7. September 
1639: quae erat q. insignis pictoris Raphaelis de Urbino. Es 
war ihm aber unbekannt geblieben, dass er nur einen Theil 
von RafaeYs väterlichem Hause besass; daher sich ein Irrthum 
in Bezug auf dasselbe in der schönen Inschrift befindet, wel- 
che der edle Muzio Oddi, seinem grossen Landsmann zu Eh- 
ren, an das kleinere Haus, wie folgt, setzen liess: 
NVMQVAM MORITVRVS 
EXIGYIS 
HISCE 
AEDIBVS 
EXIMIVS 
ILLE 
PICTOB. 
RAPHAEL 
OCT. 
murvs EST 
APR.  AN 
VENERARE 
MCDXXCIII. 
IGITVR 
HOSPES 
NOMEN ET GENIVM LOCL 
NIE MIBEBE 
LVDIT IN HVMANIS DIVINA POTENTIA REBVS 
ET SAEPE IN PARVIS CLAVDERE MAGNA SOLET. 
Dass das Haus bis zum Jahr 1703 in der 
verblieb, beweist das Tagebuch Papst Clemens 
Familie Oddi 
XI über das, 
1) Sollte heissen V. Kal. apr. 28. März. M. Oddi ist durch 
Grabschrift des Bembo zu dem Irrthum verleitet worden. 
die
	        
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