Volltext: Rafael Von Urbino Und Sein Vater Giovanni Santi (Erster Theil)

306 
Aufäzalezlze 
antiken 
des 
Rom. 
Unter den Gelehrten aber, welche dem Studium Ra- 
faefs zur Erforschung des antiken Rom besonders behiilf- 
lieh waren, sind wohl vor allen andern der Graf Baldas- 
sare Castiglione und der Antiquar Andrea Fulvio zu nennen. 
Letzterer hat ihn indessen auch bei seinen antiquarischen Un- 
ternelnnungen benutzt, denn er sagt in der an den Papst 
Clemens VII gerichteten Vorrede seines Werkes 1), dass er 
beschäftigt sei, die antiken Überreste Roms vor Zerstörung 
zu retten und sie vermittelst der Autorität der Schriftstel- 
ler wieder herzustellen; auch habe er in jedem Quartier 
die- antiken Monumente studirt, welche nach seinen Anga- 
ben Rafael von Urbino, wenige Tage, bevor er gestorben, 
mit dem Pinsel gemalt habe. Leider hat er seinem Werke 
nur diese Notiz, nicht aber den von Rafael entworfenen 
Plan des antiken _R0m, noch die Aufrissc der Gebäude 
beigegeben.  
Dass aber Rafael auch in Auftrag Leo'sX einen regel- 
mäsigen Plan entworfen hatte und in seiner letzten Le- 
benszeit mit allem Eifer daran arbeitete, die Stadt Rom 
nach ihren ehemaligen Quartieren und nach den antiken 
Monumenten aufzunehmen, und durch Ausgrabungen die 
einzelnen Gebäude zu studiren und wieder herzustellen, die- 
ses bezeugt, ausser obigen Nachrichten, ein höchst merk- 
würdiger Brief von Rafael selbst an den Papst. Er be- 
ginnt mit einer Klage über die Zerstörungen des antiken 
Rom, enthält dann eine Übersicht der Eigenthümlichkei- 
ten der Monumente verschiedener Zeitalter, zuerst der an- 
tiken Gebäude, dann des frühen Mittelalters im Rundbogen- 
1) Antiquitates Urbis per Andream Fulvium Antiquarium R. nu- 
pefäne editae. Das Privilegium Clemens VII hat. das Datum: die 
15. Februarii 1527. fol.  Der Text lautet wörtlich: „Ruinas U!" 
bis  . .  ab interitu vindicare ac litterarum monumentis resarcire 
operam dedi, quae jacerent in tenebris nisi litterarum lumen accede- 
ret: priscaque loca per regiones explorans observavi, quas Raphael 
Urbinas (quem honoris causa nomino) paucis ante diebus quam e 
vita decederet (me iudjcante) penicillo finxerat; tametsi nullum in- 
genium ad attollendam urbem satis est, nec ejus faciem qualis ante 
fuerit exprimendam."
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.