Nochmals
antike Polychromie.
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kleinen Nachtrag hinzuzufügen. Es ist die "Einladung zu der Feier
des fünzigjährigen Doctor-Jubiläums des Herrn D. Eduard
von Schrader etc., den '20. Juli 1853, vom Bector und acade-
mischen Senat der König]. Eberhard-Karls-Universität,
begleitet von einer Abhandlung über die Polychromie der
antiken Sculptur von Dr. Christian Walz, ordentlichem Pro-
fessor der Philologie und Archäologie. Tübingen" etc.
Der Verfasser (Hr. Walz) erwähnt des Wiederabdruckes meiner Schrift
vom Jahr 1835 (K1. Sehr. I, S. 265, ff), scheint aber die Nachträge (von
S. 327 ab) noch nicht gekannt zu haben. Er wiederholt zum Theil, was
schon in seiner Kritik in den Heidelberger Jahrbüchern vom Jahr 1837
(über die ich I, S. 328 und 344 gesprochen) enthalten war, und bringt
überhaupt nicht eben thatsächlich Neues von Bedeutung; doch ist seine
Schrift neuerlichst nicht nur zur Verfassung von Feuilletonartikeln, welche
abermals das Banner absoluter Bunthcit schwingen, benutzt worden; auch
an sich verlangt sie um so mehr eine Berücksichtigung, je gelehrter die
Gründe sind, auf denen ihr Bekenntniss zu eben demselben Banner be-
ruht. Ich hebe diejenigen Punkte hervor, welche mir besonders bemer-
kenswerth erscheinen.
Eine ausführliche Untersuchung widmet der Verfasser der Bedeutung
des Wortes oivögtäg; er weist nach, dass es auf keinen Fall durch „Ge-
mälde" übersetzt werden könne, vielmehr ausschliesslich nur als „Statue"
zu fassen sei, wonach denn die bekannte platonische Stelle vom Be-
malen der Andrianten bestimmt auf die damalige Sitte des Statuenbema-
lens hindeute. So hatte auch ich (S. 312), andern Gewährsmännern fol-
gend, die Sache bereits gefasst; aus den Nachweisen des Verfassers geht
m" Jetzt infiess hervor, dass ävöewis durch „Statue" in zu engem Sinne
übersetzt wird; das Wort bildet den Gegensatz gegen "Gemälde" und ist
somit ohne allen Zweifel als "plastisches Bildwerk" überhaupt zu fassen,
also namentlich auch als Relief. Der Mitbezug auf das Relief modifi-
cirt aber den Sinn der platonischen Stelle um ein Weniges, zumal wenn
wir dabei an die Verwendung des Reliefs in dem farbenreichen Gebälke
des dorischen Tempels denken. Was bei einer derartigen Gattung der
Andrianten geschah, brauchte darum überhaupt nicht oder nicht in glei-
chem Maasse bei allen zu geschehen; die Stelle ist also nicht nothwendig
von ganz genereller Bedeutung, auch abgesehen davon, dass Plato zugleich
in keiner Weise sagt, wie weit sich jenes Bemalen ausgedehnt habe, und
für seinen. Zweck nur das Anmalen der Augen näher berührt.
Den bestrittenen „Elfenbeinmalernu des Plutarch, den äläqnxwrog {w-
ygdrpot, sichert der Verfasser, und möglicher Weise mit gutem Grunde,
ihr Recht; nur ist mit ihnen noch erst ein sehr schwacher Beleg für eine
naturgemässe Bemalung des Nackten an den chryselephantinen Werken
gewonnen. Er schliesst jene schon im Jahr 1837 behauptete Conservirung
des Colorits des olympischen Zeus durch die Phädrynten an, über deren
mehr als bedenklichen Erfolg ich mich I, S. 344 bereits geäussert habe.
Er geht jetzt aber noch ungleich weiter, indem er dies vorausgesetzte
Phädryntengeschäft mit dem jährlich erneuten Menniganstrich des kapi-
tolinischen Jupiter parallel stellt, wenn auch die Bemalung des Elfenbeins
an dem Zeus des Phidias in demselben Verhältniss über diesem Mennig-
anstrich gestanden habe, wie die eine Statue selbst über der andern
Diese schliessliche Clausel nützt meines Bedünkens nicht viel; römische