Volltext: Kleine Schriften über neuere Kunst und deren Angelegenheiten (Bd. 3)

Nochmals 
antike Polychromie. 
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kleinen Nachtrag hinzuzufügen. Es ist die "Einladung zu der Feier 
des fünzigjährigen Doctor-Jubiläums des Herrn D. Eduard 
von Schrader etc., den '20. Juli 1853, vom Bector und acade- 
mischen Senat der König]. Eberhard-Karls-Universität,  
begleitet von einer Abhandlung über die Polychromie der 
antiken Sculptur von Dr. Christian Walz, ordentlichem Pro- 
fessor der Philologie und Archäologie. Tübingen" etc. 
Der Verfasser (Hr. Walz) erwähnt des Wiederabdruckes meiner Schrift 
vom Jahr 1835 (K1. Sehr. I, S. 265, ff), scheint aber die Nachträge (von 
S. 327 ab) noch nicht gekannt zu haben. Er wiederholt zum Theil, was 
schon in seiner Kritik in den Heidelberger Jahrbüchern vom Jahr 1837 
(über die ich I, S. 328 und 344 gesprochen) enthalten war, und bringt 
überhaupt nicht eben thatsächlich Neues von Bedeutung; doch ist seine 
Schrift neuerlichst nicht nur zur Verfassung von Feuilletonartikeln, welche 
abermals das Banner absoluter Bunthcit schwingen, benutzt worden; auch 
an sich verlangt sie um so mehr eine Berücksichtigung, je gelehrter die 
Gründe sind, auf denen ihr Bekenntniss zu eben demselben Banner be- 
ruht. Ich hebe diejenigen Punkte hervor, welche mir besonders bemer- 
kenswerth erscheinen.  
Eine ausführliche Untersuchung widmet der Verfasser der Bedeutung 
des Wortes oivögtäg; er weist nach, dass es auf keinen Fall durch „Ge- 
mälde" übersetzt werden könne, vielmehr ausschliesslich nur als „Statue" 
zu fassen sei,  wonach denn die bekannte platonische Stelle vom Be- 
malen der Andrianten bestimmt auf die damalige Sitte des Statuenbema- 
lens hindeute. So hatte auch ich (S. 312), andern Gewährsmännern fol- 
gend, die Sache bereits gefasst; aus den Nachweisen des Verfassers geht 
m" Jetzt infiess hervor, dass ävöewis durch „Statue" in zu engem Sinne 
übersetzt wird; das Wort bildet den Gegensatz gegen "Gemälde" und ist 
somit ohne allen Zweifel als "plastisches Bildwerk" überhaupt zu fassen, 
 also namentlich auch als Relief. Der Mitbezug auf das Relief modifi- 
cirt aber den Sinn der platonischen Stelle um ein Weniges, zumal wenn 
wir dabei an die Verwendung des Reliefs in dem farbenreichen Gebälke 
des dorischen Tempels denken. Was bei einer derartigen Gattung der 
Andrianten geschah, brauchte darum überhaupt nicht oder nicht in glei- 
chem Maasse bei allen zu geschehen; die Stelle ist also nicht nothwendig 
von ganz genereller Bedeutung, auch abgesehen davon, dass Plato zugleich 
in keiner Weise sagt, wie weit sich jenes Bemalen ausgedehnt habe, und 
für seinen. Zweck nur das Anmalen der Augen näher berührt. 
Den bestrittenen „Elfenbeinmalernu des Plutarch, den äläqnxwrog {w- 
ygdrpot, sichert der Verfasser, und möglicher Weise mit gutem Grunde, 
ihr Recht; nur ist mit ihnen noch erst ein sehr schwacher Beleg für eine 
naturgemässe Bemalung des Nackten an den chryselephantinen Werken 
gewonnen. Er schliesst jene schon im Jahr 1837 behauptete Conservirung 
des Colorits des olympischen Zeus durch die Phädrynten an, über deren 
mehr als bedenklichen Erfolg ich mich I, S. 344 bereits geäussert habe. 
Er geht jetzt aber noch ungleich weiter, indem er dies vorausgesetzte 
Phädryntengeschäft mit dem jährlich erneuten Menniganstrich des kapi- 
tolinischen Jupiter parallel stellt, wenn auch die Bemalung des Elfenbeins 
an dem Zeus des Phidias in demselben Verhältniss über diesem Mennig- 
anstrich gestanden habe, wie die eine Statue selbst über der andern 
Diese schliessliche Clausel nützt meines Bedünkens nicht viel; römische
	        
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