Veranlassung
ZUP
Ausführung von
Kunstwerken
GUS.
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nächst von der Medaillenkuust und vom Kupferstich. Bei der
öffentlichen und allgemeinen Concurrenz, die gerade in Beziehungen wie
den iu Rede stehenden durch die gemeine mercantile Speculation leicht
beherrscht wird, kann in Betreff der eben genannten beiden Kunstfächer
eine Gegenwirkung von Seiten des Staates nur sehr wohlthätig wirken.
Unter Umständen könnten die Aufträge zur Ausführung von Kunst-
arbeiten für öffentliche Zwecke, wie sie im Vorstehenden angedeutet sind,
auch füglich von der Eröffnung und dem Ausfall besondrer Concurren-
zen abhängig gemacht werden. Der künstlerische Wetteifer würde hie-
durch ohne Zweifel lebhaft angeregt werden, und dürfte sich dabei zugleich
der Vortheil ergeben, manche künstlerische Kräfte, die ohne solche Gele-
genheit vielleicht länger unbekannt geblieben wären, schneller kennen ler-
nen und ihrem Werthe gemäss benutzen zu können.
In Betreff der Erhaltung und Geltendmachung älterer Werke
der bildenden Künste sind im Inlande bedeutende und umfassende
Staatseinrichtungen vorhanden.
Die Sorge für die nationalen, in öffentlichem Besitz vorhandenen
Denkmäler ist dem Königl. Ministerium der geistlichen eteAngelegenheiten
und unter demselben einem besondern Conservator der Kunstdenk-
mäler übergeben. Ob sich für diese Angelegenheit, soweit sie bisher
durch den Conservator allein vertreten ist, erweiterte Einrichtungen als
nothwendig ergeben dürften, wird von höherem Ermessen abhängen müs-
sen. Beim Hinzutreten des Staates werden die zur Conservation oder
Restauration der Denkmäler erforderlichen Mittel von der Gnade Sr. Ma-
jestät des Königs jedesmal ausserordentlich bewilligt.
Ausgedehnte Sammlungen für die bildenden Künste aller Zeiten und
Länder sind in dem Institut der Königl. Museen vereinigt. Die grosse
Bedgutung desselben darf hier als hinlänglich bekannt vorausgesetzt
WGY en-
StädiiSChß MUSGCD, dergleichen sich an verschiedenen Orten des
lnlandes vorfinden, sind gelegentlich durch besondre Allerhöchste Bewilli-
gungen gefördert worden.
Bei der Gartenku nst dürfte der Gesichtspunkt der artistischen Con-
servation älterer Anlagen in ihrer ursprünglichen Eigenthümlickeit nur
selten vorkommen und dann allerdings eine eigenthümliche Behandlungs-
weise bedingen. lrn lnlande finden sich wohl kaum Verhältnisse der Art,
die hier zur Sprache kommen könnten.
Bei den Veranlassungen zur Beschaffung künstlerischerWerke,
die den Fächern der Künste von vorübergehender Darstel-
lung, also der Dichtkunst und Musik angehören, treten zwei
verschiedene Gesichtspunkte ein, je nachdem es auf die künstlerische Er-
findung (auf das geschriebene Dichtwerk und die musikalische Compo-
sition) und auf die künstlerische Ausführung (in der einfachen musika-
lischen Aufführung und in der theatralischen Darstellung des Dicht- oder
Musikwerkes) ankommt.
Es ist nicht undenkbar, dass Gelegenheiten eintreten können, in denen
es passlich ist, zu Dichtungen oder musikalischen Compositionen
ähnliche spccielle Bestellungen zu gehen, wie dies für die bildenden
Künste vorzugsweise geschieht. Die musikalischen Compositionen, deren
die katholische Kirche für ihre höheren Feste bedarf, sind häufig auf
solche speciellen Veranlassungen geliefert worden. und so können über-