Volltext: Kleine Schriften über neuere Kunst und deren Angelegenheiten (Bd. 3)

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Die 
Kunst als 
Gegemstax 
der 
Staatsverwaltung. 
rliugs sehr-geeignet ist. Es sind die grosscn Interessen der Religion und 
der Geschichte des Volkes und das dem Menschen eingeborene. Bedürf- 
niss, das Gefühl seines Daseins durch lebendig sprechende Zeugnisse der 
Nachwelt zu überliefern. Religiöse und historische Monumente und solche, 
welchc die Strebungen der Gegenwart anschaulich machen, sind hier die 
grossen Aufgaben der volksthümlichen Kunst,  Werke, die sich an 
Architekturen, sie nach den ästhetischen Erfordernissen vollendend, an- 
schliessen oder die in selbständiger Befriedigung ausgeführt werden, ein- 
zelne für sich bestehende Kunstwerke oder solche, die in kleineren oder 
grösseren Reihefolgen erst ein geschlossenes Ganzes ausmachen. Die Fülle 
der Aufgaben, die hier gelöst werden können, ist überaus reich; es kann 
aber, der Natur der Sache gcinäss, nicht darauf ankommen, diesen Reich- 
thnm sofort erschöpfen zu wollen, vielmehr nur darauf: dass je nach den 
Punkten, welche vorzugsweise den Nerv des Volkslebens berühren wür- 
den, eine glückliche Auswahl, je nach den äusseren Umständen und auch 
nach der Summe der künstlerischen Kräfte des Staates eine bestimmte 
Disposition getroffen und das ausführbar Bcfundene principruässig Ginge- 
leitet und conseqnent durchgeführt werde. Schon das Einzelne, was in 
diesem Bezüge unternommen wird, muss in vielfacher Hinsicht anregend 
und belebend wirken, wie dies in der That vornehmlich in Betracht jene,- 
plastischen national-historischen Denkmäler, deren wir uns erfreuen und 
denen wir eine eigenthümliche Bildhauerschule von soltner Gcdiegeuheit 
verdanken. der Fall ist. Vornehmlich wichtig müssen natürlich diejenigen 
Knnstdenkmäler sein, welche im Herzen des Staates, in der Residenz, 
ausgeführt werden; aber auch für die Hauptorte der Provinzen würde die 
ätaatsverwaltung ähnliche, wenn wicrhaltnissmassig auch mehr befllnglg 
orge zu nehmen haben. Bedeutende Vlerke, ganz auf Veranlassung des 
Staates ausgeführt, würden den einflussreichsten Punkt solcher Thätigkeit 
ausmachen; aber auch eine Theilnahme des Staates an den, von Ccm- 
munen auszuführenden Werken würde den allgemeinen Sinn für das 
volksthümlich ästhetische Element fördern und namentlich dem Staate 
Gelegenheit geben, vom Standpunkte seiner vorausgesetzt höchsten Kunst- 
{jntelligenz über der möglichst gediegenen Durchführung auch dieser Ar- 
eiten zu wachen. 
Es ist übrigens wünschenswerth, dass die in Rede stehende Fürsorge 
von Seiten des Staates nicht bloss denjenigen besonderii Fächern der 
Sculptur und Malerei zu Theil werde, deren Werke, je nach dem etwa 
zu befolgenden Gesichtspunkte, einen monumentalen Charakter anzuneh- 
men geeignet sind, sondern gleichzeitig auch den vervielfältigenden 
Kunstfächern. Die Rücksichtnahme auf die letzteren ist besonders 
dadurch motivirt, dass ihnen bei der grossen Anzahl von Exemplaren des 
mit ihren Eormen beschafften Kunstwerkes und bei der vei-hältiiissmässigen 
Wohlfeilheit des einzelnen Exemplars eine ausserordentliche Popularität 
beiwohnt und sie somit ebenso zur Veredelung wie zum Verderb des 
höheren Kuiistsinnes und des Geschmackes überhaupt in ausgedehntem 
lViaasse beitragen können. Hier dürfte es angemessen sein, möglichst ge- 
diegene Arbeiten von volksthümlichem Interesse aus Staatsmitteln und 
unter Garantie der betreffenden Staatsanstalten zu veranlassen und ihnen, 
auf die jedesmal als angemessen erscheinende Weise, möglichst grosse 
Verbreitung zu geben. Namentlich gilt dies von denjenigen der verviel- 
faltigenden Kunstfächer, deren Technik besonders schwierig ist, also zu-
	        
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