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Die
als
Gagen stand
dfar
Staatsverwaltung.
sein einer das Leben durchdringenden Kunst kann das Volk erst gelangen
und sich in demselben erhalten, wenn die Vertreter der höchsten Intelli-
genz ihm entsprechende, an die höchsten Interessen des Lebens sich an-
lehnende Meisterwerke gegenüberführen. Ohne diese, die wichtigste Maass-
rege] wird trotz aller sonstigen Veranstaltungen die wahre Durchbildung
des allgemeinen ästhetischen Sinnes immer zweifelhaft bleiben müssen.
Auch die Kunst selbst und das gesammte künstlerische Streben kann nur
bei einer Maassregel solcher Art, die für die Lehren der Schule erst ein
festes Ziel hinstellt und der öffentlichen Anerkennung erst eine gewichtige
Folge giebt, dem unermüdlichen Treiben der mereantilen Speculation
gegenüber in reiner Würde erhalten bleiben. Nur so kann dem Künstler
Unabhängigkeit von dem Eigenwillen des Privatbestellers (auch gelegentlich
der eignen phantastischen Laune) bereitet, kann seine Kraft an der wahr-
haft grossen Aufgabe entwickelt, kann endlich eine künstlerische Schule
(im höheren Sinne des Wortes), eine künstlerische Tradition gebildet
werden, welche allein die Fortdauer der ächten Classicität des künstleri-
schen Schatfens verbürgt.
Es ist nicht nöthig, hinzuzufügen, dass nach solchem Vorgange von
Seiten der Staats-Regierung, auch Comrnunen und Vereine zur würdigen
Nacheiferung angereizt werden müssen.
Neben der Veranlassung zur Ausführung neuer Kunstwerke kommt
der Staats-Regierung zugleich aber auch die Sorge für Erhaltung und Gele
tendmachung der Werke älterer Kunst zu.
Das geistige Wollen und Streben der verschiedenen Zeiten ist vey-
schieden; die Werke, welche der Vergangenheit in dieser Beziehung zum
Ausdruck gedient haben, vermögen dasselbe nicht mehr für die Gegenwart.
Sie verlieren also, den Anforderungen der Gegenwart gegenüber, einen
Theil ihrer Bestimmung und treten gegen die Werke der letzteren in
gewissem Betracht zurück. Aber sie erhalten eine neue Bedeutung. Zu-
nächst einfach die des Denkmales, welches den Ausdruck früherer Le-
bensrichtungen in sich bewahrt und somit für die allgemeine historische
Kunde, wie auch für die der artistischen Entwickelung unter besondern
gegebenen Verhältnissen, von belehrender Wichtigkeit ist. Dann aber
gewinnen diejenigen unter den Kunstwerken der Vergangenheit, welche
das Gepräge der Vollendung tragen, eine über den Begriff des blossen
Denkmales hinausgehende Bedeutung; sie treten der Gegenwart, eben weil
sie ausserhalb der Strebnngen derselben stehen und dabei das Resultat
geistigen Ringens in ihnen fertig und abgeschlossen daliegt, zugleich als
Muster und Vorbilder, als mahnende Zeichen zur Nacheiferung gegen-
über. Die grossen Meisterwerke aus solchen Zeiten, in welchen die eine
oder die andre Kunst sich einer besondern Blüthe erfreute, werden daher
auf die künstlerische Erhebung, auf den Kunstsinn und die Kunstbildung
der Nachkommen stets wiederum den unmittelbarsten Einfluss auszuüben
im Stande sein. Es kommt hier also, was jene Fürsorge von Seiten der
Staatsregierung betrifft, auf Erhaltung und gelegentlich auf möglichst reine
Wiederherstellung, auf die Gründung von Sammlungen und überhaupt auf
die, nach den Umständen sehr verschiedenartige Weise der Vorführung
der älteren Werke an.
Bei den Künsten von dauernder Darstellung, und namentlich bei
den bildenden, ist die Veranlassung neuer Kunstwerke von der Sorge für
die Werke vergangener Zeit wesentlich geschieden; bei den Künsten von