Volltext: Kleine Schriften über neuere Kunst und deren Angelegenheiten (Bd. 3)

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Die 
als 
Gagen stand 
dfar 
Staatsverwaltung. 
sein einer das Leben durchdringenden Kunst kann das Volk erst gelangen 
und sich in demselben erhalten, wenn die Vertreter der höchsten Intelli- 
genz ihm entsprechende, an die höchsten Interessen des Lebens sich an- 
lehnende Meisterwerke gegenüberführen. Ohne diese, die wichtigste Maass- 
rege] wird trotz aller sonstigen Veranstaltungen die wahre Durchbildung 
des allgemeinen ästhetischen Sinnes immer zweifelhaft bleiben müssen. 
Auch die Kunst selbst und das gesammte künstlerische Streben kann nur 
bei einer Maassregel solcher Art, die für die Lehren der Schule erst ein 
festes Ziel hinstellt und der öffentlichen Anerkennung erst eine gewichtige 
Folge giebt, dem unermüdlichen Treiben der mereantilen Speculation 
gegenüber in reiner Würde erhalten bleiben. Nur so kann dem Künstler 
Unabhängigkeit von dem Eigenwillen des Privatbestellers (auch gelegentlich 
der eignen phantastischen Laune) bereitet, kann seine Kraft an der wahr- 
haft grossen Aufgabe entwickelt, kann endlich eine künstlerische Schule 
(im höheren Sinne des Wortes), eine künstlerische Tradition gebildet 
werden, welche allein die Fortdauer der ächten Classicität des künstleri- 
schen Schatfens verbürgt. 
Es ist nicht nöthig, hinzuzufügen, dass nach solchem Vorgange von 
Seiten der Staats-Regierung, auch Comrnunen und Vereine zur würdigen 
Nacheiferung angereizt werden müssen. 
Neben der Veranlassung zur Ausführung neuer Kunstwerke kommt 
der Staats-Regierung zugleich aber auch die Sorge für Erhaltung und Gele 
tendmachung der Werke älterer Kunst zu. 
Das geistige Wollen und Streben der verschiedenen Zeiten ist vey- 
schieden; die Werke, welche der Vergangenheit in dieser Beziehung zum 
Ausdruck gedient haben, vermögen dasselbe nicht mehr für die Gegenwart. 
Sie verlieren also, den Anforderungen der Gegenwart gegenüber, einen 
Theil ihrer Bestimmung und treten gegen die Werke der letzteren in 
gewissem Betracht zurück. Aber sie erhalten eine neue Bedeutung. Zu- 
nächst einfach die des Denkmales, welches den Ausdruck früherer Le- 
bensrichtungen in sich bewahrt und somit für die allgemeine historische 
Kunde, wie auch für die der artistischen Entwickelung unter besondern 
gegebenen Verhältnissen, von belehrender Wichtigkeit ist. Dann aber 
gewinnen diejenigen unter den Kunstwerken der Vergangenheit, welche 
das Gepräge der Vollendung tragen, eine über den Begriff des blossen 
Denkmales hinausgehende Bedeutung; sie treten der Gegenwart, eben weil 
sie ausserhalb der Strebnngen derselben stehen und dabei das Resultat 
geistigen Ringens in ihnen fertig und abgeschlossen daliegt, zugleich als 
Muster und Vorbilder, als mahnende Zeichen zur Nacheiferung gegen- 
über. Die grossen Meisterwerke aus solchen Zeiten, in welchen die eine 
oder die andre Kunst sich einer besondern Blüthe erfreute, werden daher 
auf die künstlerische Erhebung, auf den Kunstsinn und die Kunstbildung 
der Nachkommen stets wiederum den unmittelbarsten Einfluss auszuüben 
im Stande sein.  Es kommt hier also, was jene Fürsorge von Seiten der 
Staatsregierung betrifft, auf Erhaltung und gelegentlich auf möglichst reine 
Wiederherstellung, auf die Gründung von Sammlungen und überhaupt auf 
die, nach den Umständen sehr verschiedenartige Weise der Vorführung 
der älteren Werke an.  
Bei den Künsten von dauernder Darstellung, und namentlich bei 
den bildenden, ist die Veranlassung neuer Kunstwerke von der Sorge für 
die Werke vergangener Zeit wesentlich geschieden; bei den Künsten von
	        
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