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Die
Kunst als
Gegenstand
der
Staatsverwaltung.
Würde des ächten künstlerischen Strebens, der ächten Kunst selbst bei-
zutragen.
Zur öiientlichen Anerkennung des ausgezeichneten Verdienstes dienen,
nach den Verhältnissen der Gegenwart, überall und vorzugsweise die Or-
den, welche von des Königs Majestät, als höchstem Quell der Ehre, ver-
theilt werden. Die geistige Production ist im Inlande durch Allerhöchste
Stiftung eines besondern Ordens, des Ordens pour le merite für
Wissenschaft und Kunst, ausgezeichnet worden. Dass Se. Majestät
hierin das gesammte Schaffen von höherer geistiger (oder, für den vorlie-
genden Fall: von höherer künstlerischer) Bedeutung beschlossen wissen
wollen, geht aus der neuerlich erfolgten Allerhöchsten Bestimmung hervor,
wonach bei den künftig anzubefehlenden Vorschlägen zu Ernennung aus-
ländischer Ritter dieses Ordens auch die Dichtkunst nicht unberücksich-
tigt bleiben soll. 1)
So besondre Auszeichnung, wie dieser königliche Orden gewährt, kann
aber nur wenigen höchstverdienten Meistern zu Theil werden. Es sind
mithin noch andre Stufen der dem Verdienste gebührenden Anerkennung
wünschenswerth.
Durch Ertheilung grösserer und kleinerer goldner Medaillen für
Kunst (wie ähnlicher für Wissenschaft) sindSe. Majestät auch dem letzt-
genannten Bedürfniss in huldvoller Berücksichtigung entgegengekommen.
Auch hat sich diese Allerhöchste Gunst für gewisse Fächer der Kunst in-
sofern noch bestimmter normirt, als Se. Majestät zu genehmigen geruhg
haben, dass von jetzt ab eine bestimmte Anzahl dieser Medaillen bei den
alle zwei Jahre stattfindenden grossen Kilnstausstellungeu der hiesigen Kö-
niglichen Akademie der Künste, zur Vertheilung an die Verfertiger der
vorzüglichst ausgezeichneten unter den ausgestellten Werken, bewilligt
werden und die Vorschläge hiezu von der genannten Königl. Akademie
ausgehen sollen.
Durch diese Maassregel wird wenigstens einem erheblichen Theile der
künstlerischen Thätigkeit die verdiente öffentliche Anerkennung, zugleich
unter Voraussetzung des möglichst gediegenen Urtheils, gesichert sein. Deeh
wird dies nur die Künste der Sculptur und Malerei mit ihren Nebenfächern
und ausserdem in bedingtem Maasse (in Betreff des Entwurfes) die Archi-
tektur betreffen können; auch werden nicht ganz selten und aus mehr-
fachen Gründen Fälle eintreten, wo vorzügliche Leistungen dieser Künste
von den Ausstellungen ausgeschlossen bleiben müssen. Die übrigen Künste
aber können an der auf solche Weise normirten Auszeichnung gar keinen
Antheil gewinnen. Um hier nun ein einigermaassen übereinstimmendes
Verhältniss herzustellen und sämmtlichen Künsten jene Allerhöchsten Orts
zu bewilligende öffentliche Anerkennung zu sichern, dürfte höherem Er-
messen anheimzustellen sein: 0b für diejenigen Gattungen und Fächer der
künstlerischen Thätigkeit, welche an den genannten Ausstellungen nicht
Theil zu nehmen vermögen (also, neben einzelnen Fächern der Künste von
dauernder Darstellung, besonders für die musikalische Composition und für
die Dichtkunst), nicht insofern eine ähnliche Berücksichtigung eintreten
könnte, als in gleichen Zeitabschnitten eine entsprechende Anzahl von
Medaillen zur Vertheilung an Diejenigen, deren öffentlich hervorgetretene
Leistungen während des vorangegangenen Zeitraumes als die gediegensten
Königl.
VOID
Kabinetsordre
Januar
1846.