des
Anerkennung
künstlerischen
Strebens.
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u. s. w. sehr wichtig werden könnten); Sodann aber müsste nothwendiger
Weise das Zusammenarbeiten in benachbarten Räumen, die Gelegenheit
zum steten Austausch künstlerischer Gedanken und Erfahrungen, überhaupt
das künstlerische Ineinanderleben für die höhere Entwickelung und Kräf-
tigung der Kunst die glänzendsten Erfolge haben. Zugleich würde bei sol-
chen Einrichtungen auch dem Volke und den Fremden das Bild einhei-
mischer Kunstthäligkeit in wahrhaft grosser Weise gegenüber-geführt und
die Achtung vor der einheimischen Kunst und ihre Anerkennung wesent-
lich gesteigert werden, was dann wieder die "naturgemässe Folge haben
müsste, dass im Allgemeinen der Absatz sich vermehrte und Bestellungen
in grösserer Bedeutung und Zahl eingingen. Es sei vergönnt zu bemer-
ken, dass das Bild solcher Erfolge nicht ein imaginaires ist, sondern dass
diese Erfolge sich überall da, wo grossartige Kunstwerkstätten den Künst-
lern und dem Publikum geöffnet sind, finden und für einzelne beschränk-
tere Beziehungen auch bei uns wahrzunehmen sind.
Es versteht sich übrigens von selbst, dass die Ausführung eines sol-
chen Planes und die Art und Weise derselben von der äusseren Gelegen-
heit und von den aufzuwcndenden Mitteln abhängen müsste. Rücksichtlich
der Mittel ist jedoch zu bemerken, dass wenn sie auch nicht zum Behuf
einer Spekulation zu verwenden wären, jene Räume doch, wie erwähnt,
wiederum einen Miethsertrag abwerfen würden. Auch finden sich im In-
uern der Stadt bedeutende Werkstätten, die vielleicht für den dortigen
Verkehr einen grüsseren Werth haben dürften als für das artistische Be-
dürfniss; statt ihrer möchten somit andere Lokalien von grösserer Ausdeh-
nung, zugleich in einer Gegend, die dem künstlerischen Betriebe bequemer
bfllßgßll Wäre, ohne höheren Aufwand angelegt werden können.
Anerkennung
des künstlerischen Strebens.
Ein dritter Punkt der Einwirkung des Staates auf die Kunst besteht
in den Einrichtungen, welche zur Anerkennung und Auszeichnung des ge-
diegensten künstlerischen Strebens bestimmt sind.
Im Allgemeinen bedarf die künstlerische Thätigkeit so wenig wie alle
sonstige Production eines äusseren Spornes. Abgesehen von der inneren
Befriedigung, nach welcher jeder ächte Künstler ringen wird, ist in der
grossen und weiten Concurrenz, in die er eintritt, in der Aussicht auf
Ehre und Gewinn, die dem Vorkämpfer in dieser Concurrenz zu Theil
werden müssen, hinreichende Aufmunterung zur Thätigkeit enthalten. Aber
der Gewinn ist durch mannigfache Zufälligkeiten und vornehmlich da-
durch, dass derselbe insgemein von der augenblicklichen Geschmacksrich-
tung, von der Herrschaft der Mode abhängt, bedingt; und eben so wird
wenigstens die öffentliche Ehre nicht stets dem Würdigsten zu Theil.
Hier nun ist es die Sache der höchsten Intelligenz des Staates, soviel als
thunlich ins Mittel zu schreiten, demjenigen, der in der allgemeinen Con-
currenz das wahrhaft Bedeutendste geleistet hat, die gebührende öffent-
liche Anerkennung zu gewähren und dadurch wiederum zur Sicherung der