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Die
Kunst als
Gegenstand
der
Staa tsverwaltung.
umfassender wie fruehtbringender Weise. Ob auch für die andern Künste
ähnliche Anstalten wünschenswerth sein dürften, kann sich nur aus den
jeweiligen besondern Verhältnissen ergeben und muss dem Ermessen der
Sachverständigen vorbehalten bleiben. Ohne dem letzteren vorzngreifen
und nur Beispiels halber mag hier angeführt werden, dass unter Umstän-
den eine öffentliche Niederlage des für Bildhauer und Steinmetzen erfor-
derlichen Materials (namentlich des Marmors) oder die Einrichtung einer
Farbenfabrik, bei der durch die Aufsicht von Seiten der Verwaltung die
Aechtheit und Dauerhaftigkeit des Farbenmaterials soviel als möglich ga-
rantirt wäre, eine eigenthümlich vortheilhafte Einwirkung ausüben könnte,
In Betreff der Musik würde solchen Bestrebungen die Beschailnng
gediegener musikalischer Instrumente parallel stehen. Die Coneurrenz für
diesen Zweig der Production ist aber so gross, die Anforderungen und die
Leistungen sind im Allgemeinen zu einer solchen Höhe gesteigert, dass es
hiefür wohl keiner Staats-Einwirkung bedarf.
Als ein sehr wichtiger Punkt zur Beförderung des artistischen Betrie-
bes (wenn auch, der Natur der Sache nach, nur für Sculptur und Malerei
und die Nebenfächer derselben) ist schliesslich die Anlage künstleri-
scher Werkstätten durch Staatsmittel hervorzuheben.
In Berlin sind verschiedenen Künstlern, theils als persönliche Begün-
stigung, theils mit Rücksicht auf besondre, ihnen übertragene Ausführungen,
Ateliers unentgeltlich eingeräumt worden. Bei der Düsseldorfer Akademie
ist jedem eigentlich artistischen Lehrer ein besondres Atelier im Lokale
der Uuterrichtsanstalt überwiesen. Dies Letztere hat zunächst zwar nur den
Zweck, die Lehrerwirksamkeit des betreffenden Künstlers zu befördern;
doch hat das räumliche Beisammensein schon dieser Ateliers auch in weil
terer Beziehung dort sehr bemerkenswerthe ltlrüchte gehabt, und es hat
sich daran namentlich die eigenthümliche Einrichtung angeschlossen, dass
auf Kosten der Akademie eine beträchtliche Anzahl noch andrer Ateliers
eingerichtet ist, welche an andre. selbständig thätige Künstler vermiether
werden. Hiednrch ist eine stete Wechselwirkung zwischen Ausübung und
Lehre erzeugt und die umfassende Wirksamkeit jener Schule wesentlich
mit begründet worden.
Für die Hauptstadt des Staates, in welcher naturgemäss der umfas-
sendste künstlerische Betrieb seine Stelle findet, dürfte unter V0raus_
setzung dieses Betriebes eine Einrichtung wie die ebengenannte die
vorzüglichst wichtigen Erfolge gewähren. Wenn die künstlerischen Werk-
stätten, die mit Hülfe von Staatsmitteln angelegt werden, schon an sich
zweckmässiger eingerichtet und den Künstlern zu wohlfeileren Preisen ver-
miethet werden könnten, als ihnen die aufPrivatspekulation oder aus eig-
nen Mitteln erbauten Ateliers zu stehen kämen, so würde es, was bei
Weitem wesentlicher, zugleich in der Hand des Staates liegen, planmässig
umfassende Anlagen zu diesem Behuf, die unter sich und vielleicht auch
mit den für die hiesige Akademie erforderlichen Lokalen in räumlicher
Beziehung ständen, zu beschaffen. Hiedurch würde das Kunstleben der
Residenz concentrirt und würden alle die tausendtältigcn Vortheilc gewon-
nen werden, welche sich überall aus der Concentration der Mittel und
Kräfte ergeben. Zunächst würde hiedurch eine sehr bemcrkenswerthe Er-
leichterung in der Befriedigung der materiellen Bedürfnisse eintreten (die
namentlich für die Sculptur, durch Anlage von Werkstätten für das Hand-
werkszeug, durch bequeme Einrichtungen für den Transport grosser Lasten