Volltext: Kleine Schriften über neuere Kunst und deren Angelegenheiten (Bd. 3)

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Die 
Kunst als 
Gegenstand 
der 
Staa tsverwaltung. 
umfassender wie fruehtbringender Weise. Ob auch für die andern Künste 
ähnliche Anstalten wünschenswerth sein dürften, kann sich nur aus den 
jeweiligen besondern Verhältnissen ergeben und muss dem Ermessen der 
Sachverständigen vorbehalten bleiben. Ohne dem letzteren vorzngreifen 
und nur Beispiels halber mag hier angeführt werden, dass unter Umstän- 
den eine öffentliche Niederlage des für Bildhauer und Steinmetzen erfor- 
derlichen Materials (namentlich des Marmors) oder die Einrichtung einer 
Farbenfabrik, bei der durch die Aufsicht von Seiten der Verwaltung die 
Aechtheit und Dauerhaftigkeit des Farbenmaterials soviel als möglich ga- 
rantirt wäre, eine eigenthümlich vortheilhafte Einwirkung ausüben könnte, 
 In Betreff der Musik würde solchen Bestrebungen die Beschailnng 
gediegener musikalischer Instrumente parallel stehen. Die Coneurrenz für 
diesen Zweig der Production ist aber so gross, die Anforderungen und die 
Leistungen sind im Allgemeinen zu einer solchen Höhe gesteigert, dass es 
hiefür wohl keiner Staats-Einwirkung bedarf.  
Als ein sehr wichtiger Punkt zur Beförderung des artistischen Betrie- 
bes (wenn auch, der Natur der Sache nach, nur für Sculptur und Malerei 
und die Nebenfächer derselben) ist schliesslich die Anlage künstleri- 
scher Werkstätten durch Staatsmittel hervorzuheben. 
In Berlin sind verschiedenen Künstlern, theils als persönliche Begün- 
stigung, theils mit Rücksicht auf besondre, ihnen übertragene Ausführungen, 
Ateliers unentgeltlich eingeräumt worden. Bei der Düsseldorfer Akademie 
ist jedem eigentlich artistischen Lehrer ein besondres Atelier im Lokale 
der Uuterrichtsanstalt überwiesen. Dies Letztere hat zunächst zwar nur den 
Zweck, die Lehrerwirksamkeit des betreffenden Künstlers zu befördern; 
doch hat das räumliche Beisammensein schon dieser Ateliers auch in weil 
terer Beziehung dort sehr bemerkenswerthe ltlrüchte gehabt, und es hat 
sich daran namentlich die eigenthümliche Einrichtung angeschlossen, dass 
auf Kosten der Akademie eine beträchtliche Anzahl noch andrer Ateliers 
eingerichtet ist, welche an andre. selbständig thätige Künstler vermiether 
werden. Hiednrch ist eine stete Wechselwirkung zwischen Ausübung und 
Lehre erzeugt und die umfassende Wirksamkeit jener Schule wesentlich 
mit begründet worden. 
Für die Hauptstadt des Staates, in welcher naturgemäss der umfas- 
sendste künstlerische Betrieb seine Stelle findet, dürfte  unter V0raus_ 
setzung dieses Betriebes  eine Einrichtung wie die ebengenannte die 
vorzüglichst wichtigen Erfolge gewähren. Wenn die künstlerischen Werk- 
stätten, die mit Hülfe von Staatsmitteln angelegt werden, schon an sich 
zweckmässiger eingerichtet und den Künstlern zu wohlfeileren Preisen ver- 
miethet werden könnten, als ihnen die aufPrivatspekulation oder aus eig- 
nen Mitteln erbauten Ateliers zu stehen kämen, so würde es, was bei 
Weitem wesentlicher, zugleich in der Hand des Staates liegen, planmässig 
umfassende Anlagen zu diesem Behuf, die unter sich und vielleicht auch 
mit den für die hiesige Akademie erforderlichen Lokalen in räumlicher 
Beziehung ständen, zu beschaffen. Hiedurch würde das Kunstleben der 
Residenz concentrirt und würden alle die tausendtältigcn Vortheilc gewon- 
nen werden, welche sich überall aus der Concentration der Mittel und 
Kräfte ergeben. Zunächst würde hiedurch eine sehr bemcrkenswerthe Er- 
leichterung in der Befriedigung der materiellen Bedürfnisse eintreten (die 
namentlich für die Sculptur, durch Anlage von Werkstätten für das Hand- 
werkszeug, durch bequeme Einrichtungen für den Transport grosser Lasten
	        
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