Volltext: Kleine Schriften über neuere Kunst und deren Angelegenheiten (Bd. 3)

Beförderung 
Betriebes. 
artistischen 
des 
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Ausführungen mit ausserordentlichen Königlichen Unterstützungen einge- 
richtet wordcn, wie die Anstalten für Glasmalerei, für die, neuerlich 
zur Ausübung gekommene Lavamalerei und für den ßr0llzeguss_ 
Auch die hieselbst neu errichtete Privat-Anstalt für Galvanoplastik 
erfreut sich, wie noch andre technische Kunstfächer, dem Vernehmen 
nach des besondern Allerhöchsten Interesses Sr. Majestät. Für den Gyps- 
guss existirt ein eigner, durch Fonds des geistlichen Ministeriums unter- 
stützter Betrieb im Königl. Lagerhause. Ebenso ist von Seiten der Ver- 
waltung der Königl. Museen ein Betrieb der Art, in Betretf der dort vor- 
handenen Sculpturwerke, eingerichtet. 
Die vorstehend genannten technischen Kunstfächer bilden ohne Zweifel 
die Reihenfolge derjenigen, bei denen eine höhere Einwirkung vorzugs- 
weise wünschenswerth ist; ihre Einrichtung und Organisation wird sich 
je nach den bisher hervor-getretenen Bedürfnissen gebildet haben. Ob in 
ähnlicher Weise noch andre technische Knnstzweige,  etwa behufs der 
plastischen Dekoration von Architektur-werken, der monumentalen Malerei 
u. dergl.  zu berücksichtigen sein möchten, wird sich wiederum aus den 
etwanigen speciellen Bedürfnissen ergeben müssen.  Bei so mannigfalti- 
gen und zum Theil mit sehr verschiedenen Zweigen der Staatsverwaltung 
in Verbindung stehenden Techniken, bei denen das materielle Element 
von so wescntlichem Eintlusse ist, scheint es übrigens nothwendig, den 
eigentlich artistischen Gesichtspunkt und die gesammteii Consequenzen 
desselben überall mit um so grösserer Aufmerksamkeit und mit steter 
Rücksicht auf das höchste Kunstprincip aufrecht zu erhalten. In Gemäss- 
heit des bisherigen Organismus der einheimischen Kunst-Angelegenheiten 
scheint es nicht unangemessen, dem Senate der hiesigen Königl. Akademie 
der Künste die Stellung eines vermittelnden Organs auch für diese Gat- 
tungen künstlerischer Thätigkeit zu geben. 
Ausser den genannten technischen Kunstfachern kommen hiebei auch 
die des Kupferstiches, des Holzschnittes, der Lithographie u. s. w. in Be-N 
tracht. Ihre etwanige Förderung von rSeiten des Staates wird aber besser 
im Folgenden, bei Gelegenheit der "Veranlassung zur Ausführung von 
Kunstwerken" zu berühren sein.  Die königlichen Anstalten zur Ausfüh- 
rung musikalischer und theatralischer Leistungen stehen in gewissem Sinne 
ebenfalls den genannten Anstalten zur Beförderung des artistischen Betrie- 
bes parallel; indess findet auch ihre Thätigkeit die angemessnere Berück- 
sichtigung unter jenen "Veranlassungen." 
Endlich ist noch, als unter diesen Gesichtspunkt der Staats-Einwir- 
kung gehörig, zu bemerken, dass diejenigen technischen Er finden  
gen, welche zur Beförderung der Ausübung der Kunst dienen konnten, 
von Seiten der Staatsvcrwaltung stets berücksichtigt werden sind, und dass 
des Königs Majestät, um solche Erfindungen gemeinnützig zu machen, den 
Erfindern mehrfach ansserordentliche Unterstützungen oder Abfindungen 
zu bewilligen geruht haben.  
In andrer Beziehung kann eine Beförderungdes artistischen Betriebes 
von Seiten des Staates durch Beschaffung eines gediegenen und 
Vßrhäitnissmägsig wohlfeilen Materiales in hinreichender Aus- 
wahl cintreten. Für die eigenthümlichen Verhältnisse der Gartcnkunst 
musste sich die Begründung einer Anstalt zu solchem Zwecke als beson- 
ders nöthig ergeben; die König]. Landes-Baumschule zu Potsdam 
ist hiefür eingerichtet und erfüllt bekanntlich ihre Aufgabe in eben so
	        
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