Beförderung
Betriebes.
artistischen
des
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Ausführungen mit ausserordentlichen Königlichen Unterstützungen einge-
richtet wordcn, wie die Anstalten für Glasmalerei, für die, neuerlich
zur Ausübung gekommene Lavamalerei und für den ßr0llzeguss_
Auch die hieselbst neu errichtete Privat-Anstalt für Galvanoplastik
erfreut sich, wie noch andre technische Kunstfächer, dem Vernehmen
nach des besondern Allerhöchsten Interesses Sr. Majestät. Für den Gyps-
guss existirt ein eigner, durch Fonds des geistlichen Ministeriums unter-
stützter Betrieb im Königl. Lagerhause. Ebenso ist von Seiten der Ver-
waltung der Königl. Museen ein Betrieb der Art, in Betretf der dort vor-
handenen Sculpturwerke, eingerichtet.
Die vorstehend genannten technischen Kunstfächer bilden ohne Zweifel
die Reihenfolge derjenigen, bei denen eine höhere Einwirkung vorzugs-
weise wünschenswerth ist; ihre Einrichtung und Organisation wird sich
je nach den bisher hervor-getretenen Bedürfnissen gebildet haben. Ob in
ähnlicher Weise noch andre technische Knnstzweige, etwa behufs der
plastischen Dekoration von Architektur-werken, der monumentalen Malerei
u. dergl. zu berücksichtigen sein möchten, wird sich wiederum aus den
etwanigen speciellen Bedürfnissen ergeben müssen. Bei so mannigfalti-
gen und zum Theil mit sehr verschiedenen Zweigen der Staatsverwaltung
in Verbindung stehenden Techniken, bei denen das materielle Element
von so wescntlichem Eintlusse ist, scheint es übrigens nothwendig, den
eigentlich artistischen Gesichtspunkt und die gesammteii Consequenzen
desselben überall mit um so grösserer Aufmerksamkeit und mit steter
Rücksicht auf das höchste Kunstprincip aufrecht zu erhalten. In Gemäss-
heit des bisherigen Organismus der einheimischen Kunst-Angelegenheiten
scheint es nicht unangemessen, dem Senate der hiesigen Königl. Akademie
der Künste die Stellung eines vermittelnden Organs auch für diese Gat-
tungen künstlerischer Thätigkeit zu geben.
Ausser den genannten technischen Kunstfachern kommen hiebei auch
die des Kupferstiches, des Holzschnittes, der Lithographie u. s. w. in Be-N
tracht. Ihre etwanige Förderung von rSeiten des Staates wird aber besser
im Folgenden, bei Gelegenheit der "Veranlassung zur Ausführung von
Kunstwerken" zu berühren sein. Die königlichen Anstalten zur Ausfüh-
rung musikalischer und theatralischer Leistungen stehen in gewissem Sinne
ebenfalls den genannten Anstalten zur Beförderung des artistischen Betrie-
bes parallel; indess findet auch ihre Thätigkeit die angemessnere Berück-
sichtigung unter jenen "Veranlassungen."
Endlich ist noch, als unter diesen Gesichtspunkt der Staats-Einwir-
kung gehörig, zu bemerken, dass diejenigen technischen Er finden
gen, welche zur Beförderung der Ausübung der Kunst dienen konnten,
von Seiten der Staatsvcrwaltung stets berücksichtigt werden sind, und dass
des Königs Majestät, um solche Erfindungen gemeinnützig zu machen, den
Erfindern mehrfach ansserordentliche Unterstützungen oder Abfindungen
zu bewilligen geruht haben.
In andrer Beziehung kann eine Beförderungdes artistischen Betriebes
von Seiten des Staates durch Beschaffung eines gediegenen und
Vßrhäitnissmägsig wohlfeilen Materiales in hinreichender Aus-
wahl cintreten. Für die eigenthümlichen Verhältnisse der Gartcnkunst
musste sich die Begründung einer Anstalt zu solchem Zwecke als beson-
ders nöthig ergeben; die König]. Landes-Baumschule zu Potsdam
ist hiefür eingerichtet und erfüllt bekanntlich ihre Aufgabe in eben so