Oeffentliche
Lehr-
Bildungsanstalten für die Kunst.
und
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Dieser Schule zur Seite steht die König]. Kunst-Akademie zu
Düsseldorf, welche bis jetzt vorzugsweise zur Bildung von Malern und
Kupferstechern bestimmt ist, zugleich einen mässigen Unterricht in der
Architektur ertheilt, auch eine Zeiehnenschule für Handwerker enthält.
Die Akademie hat sich nach ihrem eigenthümlicheu Princip und den neue-
ren Bedürfnissen des Kunst-Unterrichts entsprechend in einer Weise ent-
wickelt, die inzwischen bei verschiedenen Anstalten des Auslandes noch
bedeutender und umfassender zur Anwendung gekommen ist.
Eine dritte höhere Kunst-Anstalt, ausschliesslich für Maler, soll in
Kö nigsberg eingerichtet werden. Die Verhandlungen hierüber sind be-
endet, der Director der Anstalt ist bereits nach Königsberg berufen, doch
haben die derselben zu gebenden Einrichtungen noch nicht ihre definitive
Bestätigung erhalten.
Mit der König]. Akademie der Künste zu Berlin sind nach ihrer bis-
herigen Verfassung verbunden: eine "allgemeine Zeichnen-Schule"
(ohne Rücksicht auf die künftige Bestimmung der Schüler) und eine
„Kunst- und Gewerkschule" (zur künstlerischen Ausbildung der
Handwerker). Die Rücksicht auf die grosse Wichtigkeit eines durchgebil-
deten Kuusthandtverkcs für das Leben und den Verkehr, die Nothwen-
digkeit, dasselbe zu ähnlicher Höhe zu fördern, wie dies anderwärts (na-
mentlich in Frankreich) der Fall ist, die Ueberzeugung, dass hierin vor
Allem erfolgreich nur durch die Schule gewirkt werden kann, dürfte,
gleichzeitig mit dem erwähnten Reformplane in Betreff der hiesigen König].
Akademie, auch für die genannten beiden Schulen erhebliche Verände-
rungen herbeiführen.
In ähnlichem Verhältniss, wie bisher die hiesige Kunst- und Gewerk-
schule zu der hiesigen König]. Akademie der Künste, stehen zu letzterer
ferner die Provinzial-Kunst- und Gewerkschulen zu Königs-
berg, Danzig: Breslau, lliagdeburg, Erfurt. Ob und welche Ver-
änderungen bei ihnen wünschenswerth sein werden, dürfte sich deutlicher
ergeben, wenn die eben angedeuteten Reformen bei der hiesigen Kunst-
und Gewerkschule ins Leben getreten sind. Ebenso, ob etwa noch an
andern Provinzial-Orten Schulen der Art einzurichten sein möchten.
Die genannten Anstalten ressortiren von dem König]. llllinisterium der
geistlichen etc. Angelegenheiten. Eine Anzahl andrer Bildungsanstalten,
welche das Baufach und die Gewerbe betreffen, ressortirt vom König].
Finanzministerium. Sie haben es nicht unmittelbar mit der-Kunst, zu thun,
doch müssen naturgemäss Beziehungen auf die letztere auch bei ihnen
eintreten. Desshalb ist es nicht unangemessen, sie hier wenigstens mit
aufzuführen. Es sind die zur allgemeinen technischen und wissenschaft-
lichen Ausbildung künftiger Baumeister und Baubeamten bestimmte Kö-
nig]. allgemeine Bauschule. das König]. technische Gewerbe-
Institut, die König]. Bau-Gewerbcschule in Berlin und die
zahlreichen Gewerbeschulen in den Provinzial-Städten.
Mehrfach ist zur Frage gekommen, ob in Betreff des bei der hiesigen Aka-
demie der Künste erthcilten architektonischen Unterrichts ein irgendwie
festzustellendcs annäherndes Vcrhältniss zwischen der Akademie und der
Bauschule nicht angemessen sein würde. Ob dasselbe in BotrelY der von
beiden Ministerien ressortirendcn Schulen zur Ausbildung der Handwerker
wünschenswcrth, dürfte wenigstens für die Provinzialstädte, wo im Allge-