584
Die
als
Kunst
Gegenstand
der Staatsverwaltung.
Künstlers zu vermitteln, was durch die dem Staate zu Gebote stehenden
reicheren Mittel wenigstens auf ungleich zuverlässigere Weise erreicht
wird, als bei der Bildung inPrivat-Anstalten. Die grosse Anzahl künst-
lerischer Lehr-Anstalten, die überall, mehr oder weniger ausgebildet, als
Staats-Institute schon seit geraumer Zeit bestehen. bewährt das eben Ge-
sagte durch die That.
Die in manchen Fällen leider auf Erfahrung gegründete Furcht, dass
durch diese Staats-Bildungs-Anstalten eine grössere Anzahl von Künstlern
erzogen werde, als Staat und Volk für ihre Bedürfnisse nöthig haben,
muss verschwinden, sobald die Sache nach dem richtigen Princip behandelt
wird. Wir können überzeugt sein, dass, den Gesetzen der ganzen Welt-
ordnung gernäss, zwischen den vorhandenen schaffenden Kräften und den
vorhandenen Bedürfnissen an sich ein Gleichmaass existirt. Es kann so-
mit fürs Erste nur darauf ankommen , das eingebildete Talent von dem
ächten zu unterscheiden, und es wird dies, bei einer aufrichtigen Leitung
des künstlerischen Unterrichts, selten schwer sein. Sodann aber und vor-
nehmlich wird es nöthig sein, den Charakter und das Maass des Taleutes
zu erkennen und dasselbe hienach auf die ihm angemessene Sphäre seiner
Thätigkeit hinzulenken. Dies ist schwieriger, aber annähernd wird auch
dies in den meisten Fällen sehr wohl möglich sein.
Es ist hiebei freilich vorausgesetzt, dass jenes tiefe Bedürfniss der
Kunst für das gesammte und namentlich auch für das öffentliche Leben
mit Ueberzeugung anerkannt sei, und dass es auch an den sonstigen, zur
Befriedigung dieses Bedürfnisses erforderlichen Einrichtungen nicht fehle,
Sollte der Künstler nach Beendigung der Schule in eine Wüste hinausge-
stossen oder allen Zufälligkeiten eines, der ächten Kunst entfremdeten
Verkehres Preis gegeben werden, so wäre es in der That besser, keine
Kunstschulen, die in solchem Falle für die Staatsregierung nicht vie.
mehr als nur den Werth eines müssigen Schaugepränges hätten, zu
gründen.
Auch im Inlande ist für die verschiedenen Kunstfächcr eine erheb-
liche Anzahl von Staats-Bildungs-Anstalten vorhanden. Einzelnen von
ihnen stehen Reformen bevor, andre, deren Gründung erst im Werke ist,
warten noch der definitiven Bestimmungen zu ihrer Einrichtung und Er-
öffnung. Die Uebersicht gewährt ein für die wesentlichen Punkte sehr
vollständiges Bild.
Die erste Stelle nimmt die Schule für die bildenden Künste
bei der König]. Akademie der Künste zu Berlin ein, welche die
Architektur in ihrer höheren künstlerischen Bedeutung, die Sculptur und
die Malerei mit ihren Nebenfächern umfasst. Eine ltcorganisation dieser-
Anstalt ist schon seit längerer Zeit nöthig geworden, auch sind die Vor-
bereitungen hiezu, dem Vernehmen nach, bereits im Werk. Bei einer
solchen Reorganisation wird es vornehmlich darauf ankommen, dass Ein-
richtungen getrolfen werden, um alles nicht die reine Kunst läerührende
von der Schule bestimmt auszuscheiden, sie (lagegen nach allen Gesichts-
punkten ihrcr (zigcnthüinlichcn Bestimmung vollkommen auszurunden und
ihre Zöglingz: zu freier künstlerischer Meisterschaft emporzuführen. Die
nähere Entwickelung dieser Principien, die eine sehr ins Einzelne gehende
lmrlegung nöthig nrachcn würde und die hoffentlich bald ins Leben treten
wirrl, ist hier nicht am Ort und bleibt dieselbe besser, falls es überhaupt
erforderlich, einer andern Gelegenheit vorbehalten.