Volltext: Kleine Schriften über neuere Kunst und deren Angelegenheiten (Bd. 3)

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Die 
als 
Kunst 
Gegenstand 
der Staatsverwaltung. 
Künstlers zu vermitteln,  was durch die dem Staate zu Gebote stehenden 
reicheren Mittel wenigstens auf ungleich zuverlässigere Weise erreicht 
wird, als bei der Bildung inPrivat-Anstalten. Die grosse Anzahl künst- 
lerischer Lehr-Anstalten, die überall, mehr oder weniger ausgebildet, als 
Staats-Institute schon seit geraumer Zeit bestehen. bewährt das eben Ge- 
sagte durch die That. 
Die in manchen Fällen leider auf Erfahrung gegründete Furcht, dass 
durch diese Staats-Bildungs-Anstalten eine grössere Anzahl von Künstlern 
erzogen werde, als Staat und Volk für ihre Bedürfnisse nöthig haben, 
muss verschwinden, sobald die Sache nach dem richtigen Princip behandelt 
wird. Wir können überzeugt sein, dass, den Gesetzen der ganzen Welt- 
ordnung gernäss, zwischen den vorhandenen schaffenden Kräften und den 
vorhandenen Bedürfnissen an sich ein Gleichmaass existirt. Es kann so- 
mit fürs Erste nur darauf ankommen , das eingebildete Talent von dem 
ächten zu unterscheiden, und es wird dies, bei einer aufrichtigen Leitung 
des künstlerischen Unterrichts, selten schwer sein. Sodann aber und vor- 
nehmlich wird es nöthig sein, den Charakter und das Maass des Taleutes 
zu erkennen und dasselbe hienach auf die ihm angemessene Sphäre seiner 
Thätigkeit hinzulenken. Dies ist schwieriger, aber annähernd wird auch 
dies in den meisten Fällen sehr wohl möglich sein. 
Es ist hiebei freilich vorausgesetzt, dass jenes tiefe Bedürfniss der 
Kunst für das gesammte und namentlich auch für das öffentliche Leben 
mit Ueberzeugung anerkannt sei, und dass es auch an den sonstigen, zur 
Befriedigung dieses Bedürfnisses erforderlichen Einrichtungen nicht fehle, 
Sollte der Künstler nach Beendigung der Schule in eine Wüste hinausge- 
stossen oder allen Zufälligkeiten eines, der ächten Kunst entfremdeten 
Verkehres Preis gegeben werden, so wäre es in der That besser, keine 
Kunstschulen,  die in solchem Falle für die Staatsregierung nicht vie. 
mehr als nur den Werth eines müssigen Schaugepränges hätten,  zu 
gründen. 
Auch im Inlande ist für die verschiedenen Kunstfächcr eine erheb- 
liche Anzahl von Staats-Bildungs-Anstalten vorhanden. Einzelnen von 
ihnen stehen Reformen bevor, andre, deren Gründung erst im Werke ist, 
warten noch der definitiven Bestimmungen zu ihrer Einrichtung und Er- 
öffnung. Die Uebersicht gewährt ein für die wesentlichen Punkte sehr 
vollständiges Bild. 
Die erste Stelle nimmt die Schule für die bildenden Künste 
bei der König]. Akademie der Künste zu Berlin ein, welche die 
Architektur in ihrer höheren künstlerischen Bedeutung, die Sculptur und 
die Malerei mit ihren Nebenfächern umfasst. Eine ltcorganisation dieser- 
Anstalt ist schon seit längerer Zeit nöthig geworden, auch sind die Vor- 
bereitungen hiezu, dem Vernehmen nach, bereits im Werk. Bei einer 
solchen Reorganisation wird es vornehmlich darauf ankommen, dass Ein- 
richtungen getrolfen werden, um alles nicht die reine Kunst läerührende 
von der Schule bestimmt auszuscheiden, sie (lagegen nach allen Gesichts- 
punkten ihrcr (zigcnthüinlichcn Bestimmung vollkommen auszurunden und 
ihre Zöglingz: zu freier künstlerischer Meisterschaft emporzuführen. Die 
nähere Entwickelung dieser Principien, die eine sehr ins Einzelne gehende 
lmrlegung nöthig nrachcn würde und die hoffentlich bald ins Leben treten 
wirrl, ist hier nicht am Ort und bleibt dieselbe besser, falls es überhaupt 
erforderlich, einer andern Gelegenheit vorbehalten.
	        
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