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Kunst
Die
als
Gegenstand
der
Staatsverwaltung.
Die Kunst
in
Verhältniss
ihrem
Zllf
Speculaiion.
mercantilen
Ein andres allgemeines Verhältniss, welches für die Behandlung der
Kunst von Seiten der Verwaltung ebenfalls sehr bedeutende Wichtigkeit
hat, betritft ihre, je nach den verschiedenen Fächern verschiedenartige
Fähigkeit, einen Gegenstand der mercantilen Speculation zu bilden. Es
ist nöthig, die Art und Weise, wie dies Verhältniss sich in den einzelnen
Fällen gestaltet, ebenfalls näher anzudeuten.
Bei der Architektur und Gartenkunst tritt im Allgemeinen, und
namentlich bei den Werken von höherer künstlerischer Bedeutung, der
Gesichtspunkt der Speculation nicht hervor. Nnr in einzelnen unterge-
ordneten Fälleir kommen hier besonders Bauwerke. welche dem gemeinen
Bedürfniss dienen, in Betracht. Das gesammte Kunsthand werk findet
dagegen in der mercantilen Speculation eine wesentliche Stütze. Die
architektonischen und gartenkünstlcrischen Entwürfe können vervielfäl-
tigt werden; sie haben aber kein Interesse für das allgemeine Publikum,
sondern nur für den kleineren Kreis der Kunstverständigen, namentlich
der Techniker von Fach.
Das Werk der Sculhtnr kann Gegenstand des Kunsthandels werden.
Es liegt indess in der Natur der Sache, dass dies einestheils nur Origi-
nalwerke von kleinerer Dimension, anderntheils die Abgüsse von solchen,
in Metall und vornehmlich in Gyps, betritTt. Im Fache der Malerei
bildet das Staffeleigemälde, namentlich das kleinere, einen schon ausge-
dehnten Gegenstand des Handels. Kupferstich, Holzschnitt, Li-
thographie u. s. w. sind insgemein ganz auf den Handel angewiesen.
Die Originalwerke, in der Sculptur und in der Malerei, werden schon
nicht selten zum Behufe der Vervielfältigung, also der Speeulation,
b e s t e 1 l t.
Als eigenthümliche Anstalten, die, wenn sie auch insgemein nicht
zum Behufe der Speculatiou gegründet sein wollen, doch das Element;
derselben nicht abzuweisen vermögen, sind hier die Knnstvereinc an-
zuführen. Die Speculation erscheint in ihnen in der Gestalt der Lotterie.
In der Musik bildet die, durch den Druck vervielfältigte Compo-
sition einen sehr umfassenden Handelsgegenstand, wenn gleich derselbe
immer nicht das gesammte Publikum, sondern nur den Musiker von Fach
und den kunstgeübten Laien interessirt. Die Musik-Aufführungen sind,
sehr häufig wenigstens, Unternehmungen, bei denen das Element der Spe-
culation mehr oder weniger vorherrscht.
Das Werk der Poesie ist, als gedrucktes Buch, ein für das allge-
meine Publikum bestimmter und geeigneter Handelsgegenstand; das Publi-
kum desselben ist demnach sehr bedeutend und um so grösser, das Werk
mithin der Speculation um so mehr unterworfen, je mehr dasselbe auf die
blosse Lectüre berechnet ist.
Auf die dramatischen Aufführungen endlich wirkt das Ele-
ment der Speculation in der Regel ebenfalls in sehr erheblichem Grade
ein. Theils sind dies Unternehmungen, die geradehin auf den Gewinn
für den Unternehmer berechnet sind, theils ist der Unternehmer, auch
wenn er auf reinen Gewinn verzichtet, bemüht, die bedeutenden Kosten
der Aufführung so viel als möglich durch die Einnahme, und den Ausfall