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Kunstreise
1845.
Jahr
im
der möglicher Weise einseitigen Beschlussnahme von Seiten einer
rein technischen Behörde, des Conseil gdnäral des Zzätivnens ciiuils, über-
geben sind. Dann wird die ganze Angelegenheit durch ihre zu scharfe
Souderung in das Wissenschaftliche und Administrative, durch ihre diesen
Gesichtspunkten entsprechende Vertheilnng an zwei Ministerien, an zwei
Commissionen, an zwei Classen von Correspondenten u. s. w. unklar, un-
nöthig complicirt und möglicher Weise einer Bearbeitung aus nicht ganz
übereinstimmenden Gesichtspunkten preisgegeben. Die zwiefachen 00m-
missionen, die zwiefachen Correspondentschaften werden in den Departe-
ments oft miteinander verwechselt, und die Regierung hat sich mehrfach
zu speeiellen Erläuterungen über diese Verhältnisse genöthigt gesehen.
Auch habe ich schon oben bemerkt, dass dennoch die Thätigkeit der einen
Commission in die der andern hinüberstreift, indem die Commission beim
Ministerium des ölfentlichen Unterrichts sich zugleich die Angelegenheiten
der Conservation (und zwar auf sehr eifrige Weise) angelegen sein lässt,
die Commission beim Ministerium des Innern zugleich auf wissenschaft-
liche Erörterungen einzugehen genöthigt ist. Durch eine, wenn auch be-
diugte, Vereinigung beider würde hiebei viel Ueberflüssiges erspart und
eine grössere Gemeinsamkeit erzeugt werden. In der That meine ich
bemerkt zu haben, dass die Gesichtspunkte zur Conservation der Denk-
mäler bei beiden Commissionen nicht ganz dieselben sind, indem die
wissenschaftliche Commission von einem einseitigeren theoretischen Stand-
punkte ausgeht, die administrative aber sich naturgemäss mehr den prak-
tischen Vorkommnissen fügt. .
Wirksamkeit
der
Vereine
in
Frankreich.
Die grössere Coneentration der von der Regierung ausgehenden Thä-
tigkeit scheint doppelt nöthig, da gleichzeitig durch freie Vereine unge-
mein viel im Interesse der Denkmäler geschieht. Die grosse Mannigfaltig-
keit dieser Bestrebungen und der Umstand, dass dieselben fast durchweg,
wie auf das rein Wissenschaftliche, so auch auf das positiv Auszuführende
gerichtet sind, dass sie demnach mit den Maassregeln der Regierung gele-
gentlich zusammentreffen, auch wohl auf eine etwanige Beförderung von
deren Seite Anspruch machen, lässt eigentlich die Zurückführung der Ten-
denzen der Regierung auf ein oberstes Princip, auf ein oberstes Organ
als unerlässlich nothwendig erscheinen. Die Anzahl dieser Vereine ist
sehr gross. Sie stehen zum Theil in unmittelbarer Relation mit der Re-
gierung, indem sie dieselben Punkte, welche schon von den Correspon-
deuten beider Ministerien behandelt werden, zur Aufgabe nehmen und
dem einen oder dem andern Ministerium ihre Berichte vorlegen. Die
Regierung lässt es sich angelegen sein, solche Vereine möglichst in allen
Provinzen oder Departements zu Stande zu bringen, zahlt auch einigen
von ihnen je nach Bedürfniss jährliche Zuschüsse, wie z. B. der Verein
von Amiens jährlich 2000 Francs, der von Poitiers ungefähr ebenso viel
empfängt. Zum Theil bewegen sich diese Vereine aber auch gänzlich
unabhängig von der Regierung und werden in solchem Betracht ausschliess-
lieh als Sociätäs libres bezeichnet.
Die wichtigste dieser Sociäiäs libres ist die von Herrn de Caumont zu
Caen gestiftete und unter seiner Direction stehende "Soczetä frangaise pour