lservation
der
Kunstd enkmäler
Frankreich
Belgien.
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civils; Duban, Architekt; Courmont, Chef des Büreaus des monumens hi-
storiques, als Sekretair der Comrnission.
Alle Anzeigen über Denkmäler, welche man der Bezeichnung als
"historisches Monument" für würdig hält, alle Anträge auf Maassregeln
zur Conservation oder Restauration und zur Bewilligung von Fonds zu
diesem Behufe gehen durch das Ministerium, wenn die (13111 eYfürderllchen
Arbeiten vollständig eingereicht sind, an die Connnission, und zwar zu-
nächst an eins ihrer Mitglieder, welches darüber in der nächsten 'Sitzung
Vortrag hält. Dann beräth die Commission und entscheidetßurch Stimmen-
rnehrheit, ob überhaupt das betreifende Denkmal der Klasse der r-hlsmrl"
sehen Monumente" anzureihen, und 0b eine Summe und welche auf das-
selbe, nach Maassgabe der eingereichten Anschläge, aus dem betreliendell
Budget zu verwenden ist. Der Sekretair führt hierüber das Protokoll und
bearbeitet nach letzterem (als Büreau-Chef) den erforderlichen Ministerial-
Erlass zur Zeichnung, vorerst durch den Directeur des beaux-arts, sodann
durch den Minister. Um hiebei aber principgemäss zu verfahren und
nicht eine willkürliche Zersplitterung der Fonds zu veranlassen, ist die
Commission naturgemäss verpflichtet, sich stets auf der Höhe der Wissen-
schaft und des allgemeinen, historisch nationalen Interesses zu halten.
Ueber die Art und Weise, wie sie dies thut, wie sie überhaupt als Vertreter
der hier bezüglichen nationalen Interessen auftritt, erstattet sie dem Mim-
sterium in gewissen Zeitabschnitten besondere Berichte, die durch den
Druck verbreitet und somit auch dem betheiligten Publikum zugänglich
gemacht werden.
Als eine eigenthümliche Maassregel, von welcher einer der letzten
dieser Berichte beiläufig Nachricht giebt, dürfte das Factum hervorzuheben
sein, dass eine eigne Medaille geprägt ist, die als Zeichen vorzüglicher
Anerkennung denjenigen Architekten, welche sich bei der Herstellung der
Denkmäler besonders ausgezeichnete Verdienste erworben haben, ferner
denjenigen Correspondenten, denen die Commission wegen gründlicher und
folgereicher Mittheilungen besondern Dank schuldig ist, sowie denjenigen
Personen, welche zur Erhaltung von Denkmälern besondre bedeutende
Opfer gebracht, verliehen wird.
Bemerkungen
über
das
Vorstehende.
Die umfassenden Einrichtungen, die solehergestalt von der französi-
schen Regierung für die Ptlege der Denkmäler getrotfen sind, verdienen
gewiss alle Anerkennung und Bewunderung. Doch haben sie noch etwas
allzu Zßrstreutes; entschiedener zusammengefasst, in schärferer Ueberein-
stimmung auf das erstrebte Ziel hingeführt, würden sie ohne Zweifel eine
noch mehr folgeureiche Wirkung ausüben. Ich bin der Klage hierüber
mehrfach in Paris begegnet; man hat Selbst Anträge zur Abhülfe der he-
merkten Llebelstände gestellt, ohne dass denselben bis jetzt jedoch, viel-
leicht weil sie zu sehr von andern Beziehungen der gegenwärtigen fran-
zösischen Staatsverfassung abhängig sind, eine Folge gegeben wäre.
Zunächst scheint es auf keine Weise zu billigen, dass die Diöcesan-
gebäude, und nanientliixh die Kathedralkirchen, die durchschnittlich zu
den werthvollsten Kunstdenkmälern Frankreichs gehören, der zur Conser-
vation der Denkmäler ausschliesslich eingesetzten Behörde entzogen und