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K uustdenkmäl er
Frankreh
Belgien.
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sich daraus iu (lieser- kurzen Frist bereits höchst glänzende und aner-
kennungswerthe Erfolge entwickelt. Es scheint, dass der leidenschafg-
liche Ungestüm, mit dem man bei der grosseu Revolution des vorigen
Jahrhunderts alle Zeugen vergangener historischer Verhältnisse zu besei-
tigeu strebte, auch in dieser Beziehung eine um so lebhaftere Reaction
hervorgebracht hat. Die Maassregeln der Regierung, die VOII Seiten der
Kammern erfolgten Bewilligungen, die Wirksamkeit der Comrnunen, die
Thätigkeit einer sehr grossen Anzahl freier Vereine, das Mitstreben
der einzelnen Gebildeten des Volkes, Alles vereinigt sich, um auf gross-
artige YVeise wieder gut zu machen, was eine nähere oder fernere Ver-
gangenheit verschuldet hat. Als ein besonders günstiger und nicht genug
zu schätzender Vortheil ist hierbei der Umstand hervorzuheben, dass diese
Bctrebungcn gleich von vorn herein dem Einllusse des Dilettantismus (der
anderwärts diesen Angelegenheiten so häufig eine schiefe Richtung gege-
ben hat) entzogen und auf entschieden wissenschaftlicher Grundlage ins
Leben geführt sind.
Der "Cours (Pantiqztites monumentales" (6 Bände und Atlasse) des
Herrn de Caumont zu Caen bildet seit dem Jahre 1830 die sichere Basis
für alle weiteren Forschungen auf diesem Gebiet; wieder Verfasser selbst
seit dieser Zeit in der eingeschlagenen Richtung mit hiugebender Ausdauer
fortgewirkt hat, so sind viele Andre seinem Beispiele gefolgt, und hat
das gründliche Verständniss der Denkmäler und das thätige Interesse für
dieselben unter den Gebildeten Frankreichs immer mehr Raum gewonnen.
Die Absichten der Regierung sind ltiedurch in günstiger und nachhaltiger
Weise gefördert worden.
Die Thätigkeit der Regierung für das in Rede stehende Interesse ist
zwiefachcr, verschiedener Art. Theils hat diese Thätigkeit einen scienti-
fischen Zweck, indem sie die Bekanntmachung und das Studium der
Denkmäler, sowie die Verbreitung derjenigen Kenntnisse fördert, welche
zu ihrem Vcrständniss überhaupt erforderlich sind; theils ist sie eine ad-
ministrative, der- Conservation und Restauration der Denkmäler unmittel-
bar gewidmet. Dem Organismus der französischen Staatsbehörden gexnäss
ressortiren diese verschiedenen Thätigkeiten von verschiedenen Ministerien:
die scientifische vom hliuisterium des ödentlichen Unterrichts, die admini-
strativc vom Ministerium des Innern (für besondere Fälle auch vom Gul-
tus-Miuisterium). Für jeden dieser Zwecke ist, bei dem Ministerium des
öffentlichen Unterrichts, wie bei dem des Innern, eine besondere Commis-
siou gebildet und zwar so, dass jede diesser beiden Cornmissionen ihre spe-
ciellen Zwecke unabhängig von der andern befolgt. Doch hat sich in der
Praxis naturgemäss ein Hinüberspielen des Zweckes der einen Commission
in den der andern gebildet, da theils die wissenschaftliche Untersuchung un-
mittelbar zur Sorge für die Erhaltung der Gegenstände, denen diese Un-
tersuchung gewidmet war, führen musste, theils die Maassregeln zur Con-
servatiou und Restauration jedesmal von einer wissenschaftlichen Begrün-
dung ausgehen mussten.
Wirksamkeit
der
französischen
Regierung
für
Zwecke.
scientifische
Die dem Ministerium des ölfentlichen Unterrichts untergeordnete Com-
mission führt den Namen "Covnitä historique des arts et monumens" und
Kuglcr, Kleine Schriften. m. 30