Kunstakademieen
Ital
und
Londor
Zll
463
Die
Akademie
V01]
Florenz.
Die Akademie von Florenz besteht abweichend von den meisten
Anstalten der Art aus drei wesentlich verschiedenen Theilen oder
Classen: der Classc für bildende Künste, der Classe für Musik und De-
klamation und der Classe für mechanische Künste. Jede derselben steht
unter einem besondern Director, dem ein Unter-Director und ein Sekretair-
zugosellt sind. Der gesammten Akademie ist ein Präsident vorgesetzt, der
jedoch in den Sitzungen, obgleich er dieselben leitet, kein Votum hat,
und der mit seinen Unterbeamten die äusseren Geschäfte der Akademie
besorgt. Jede Classe bildet eine selbständige Unterrichtsanstalt, und be-
findet sich bei jeder derselben eine Anzahl sogenannter Aecademiei Pro-
jessori, die den sogenannten "ordentlichen Mitgliedern" andrer Akademieen
parallel stehen. Sämmtliche Maestri der Akademie (d. h. ohne Zweifel
die angestellten Lehrer) sind als solche Aecademici Professori, die übrigen
werden wie auch die Accadenzicz" Onorarj von dem 001'190 Aeeade-
wzico gewählt, wobei eine Vorwahl in der Classensitzung statt findet und
eine Wahl in der Gesamnrtsitzung der Akademie den Ausschlag giebt.
Bei beiden Wahlen sind 213 der Stimmen zur Entscheidung nöthig. Die
llauptthätigkeit der Accadezztici Projcssori scheint sich auf die Abgabe des
Urtheils bei den akademischen Coucurrenzen zu beschränken. Das Re-
glement (vom Jahre 1813) giebt über die eben angedeuteten Principien
der Verfassung der Akademie im Uebrigen keine sonderlich klare Aus-
kunft. Die Anstellungen der Lehrer und Beamten scheinen durchaus von
Seiten der Regierung zu erfolgen und den AccademiciProfessori kein weiterer
unmittelbarer Einfluss auf das Institut znzustehen. Die Verbindung der drei,
in sich so verschiedenen Classen zu einem Gesammtinstitut scheint nur
theils durch die gemeinschaftliche oberste Verwaltung von Seiten des
Präsidenten, theils durch die Gesammtsitzung des Corpo Accademico her-
vorgebracht. Wenn gegen das Erstere kein besondres Berlenken zu erhe-
ben sein dürfte, so scheint das Letztere insofern doch nicht unbedenklich,
als die Gesamrntsitzungen wesentlich Wahlsitzungen sind und somit bei-
spielsweise der Mechaniker das Recht hat, über die Fähigkeiten des Mu-
sikers, der Musiker über die des Architekten u. s. w. abzuurtheilen.
Der Unterricht in der Classe für die bildenden Künste verbreitet sich
über alle Zweige der letzteren, von den Elementen bis zur höheren tech-
nischen und theoretischen Ausbildung, ohne aber, wie es scheint, auch
hier "in wirklichen Atelierunterricht überzugehen. Ansehnliche Kunstsamm-
lungen sind hiezu auch mit dieser Akademie verbunden. Die Concurren-
zen sind wiederum dreifach: kleinere, halbjährlich stattlindende, für die
Schüler; grössere, alle drei Jahre, für Jedermann; und Concurrenzen für
die Gewinnung eines Stipendiums zum Aufenthalt in Rom. Das letztere
wird auf vier Jahre ertheilt und beträgt jährlich 1600 Francs.
Sehr eigenthümlich ist die. cap. ll., art. XXll. der Statuten bezeich-
nete ausserordentiiche (Joncurrenz, die alle vier Jahre stattfinden soll. In
dieser werden Gegenstände aus der tlorentinischen Geschichte zurAufgabe
gestellt, und zwar abwechselnd, das eine Mal für Maler, das andre Mal
für Bildhauer. Der Preis ist mindestens 8000 Francs. Zur Theilnahme
an dieser Concnrrenz sollen übrigens nur toskanischc Künstler zugelassen
werden.