Volltext: Kleine Schriften über neuere Kunst und deren Angelegenheiten (Bd. 3)

Kunstakademieen 
Ital 
und 
Londor 
Zll 
463 
Die 
Akademie 
V01] 
Florenz. 
Die Akademie von Florenz besteht  abweichend von den meisten 
Anstalten der Art  aus drei wesentlich verschiedenen Theilen oder 
Classen: der Classc für bildende Künste, der Classe für Musik und De- 
klamation und der Classe für mechanische Künste. Jede derselben steht 
unter einem besondern Director, dem ein Unter-Director und ein Sekretair- 
zugosellt sind. Der gesammten Akademie ist ein Präsident vorgesetzt, der 
jedoch in den Sitzungen, obgleich er dieselben leitet, kein Votum hat, 
und der mit seinen Unterbeamten die äusseren Geschäfte der Akademie 
besorgt. Jede Classe bildet eine selbständige Unterrichtsanstalt, und be- 
findet sich bei jeder derselben eine Anzahl sogenannter Aecademiei Pro- 
jessori, die den sogenannten "ordentlichen Mitgliedern" andrer Akademieen 
parallel stehen. Sämmtliche Maestri der Akademie (d. h. ohne Zweifel 
die angestellten Lehrer) sind als solche Aecademici Professori, die übrigen 
werden  wie auch die Accadenzicz" Onorarj  von dem 001'190 Aeeade- 
wzico gewählt, wobei eine Vorwahl in der Classensitzung statt findet und 
eine Wahl in der Gesamnrtsitzung der Akademie den Ausschlag giebt. 
Bei beiden Wahlen sind 213 der Stimmen zur Entscheidung nöthig. Die 
llauptthätigkeit der Accadezztici Projcssori scheint sich auf die Abgabe des 
Urtheils bei den akademischen Coucurrenzen zu beschränken.  Das Re- 
glement (vom Jahre 1813) giebt über die eben angedeuteten Principien 
der Verfassung der Akademie im Uebrigen keine sonderlich klare Aus- 
kunft. Die Anstellungen der Lehrer und Beamten scheinen durchaus von 
Seiten der Regierung zu erfolgen und den AccademiciProfessori kein weiterer 
unmittelbarer Einfluss auf das Institut znzustehen. Die Verbindung der drei, 
 in sich so verschiedenen Classen zu einem Gesammtinstitut scheint nur 
theils durch die gemeinschaftliche oberste Verwaltung von Seiten des 
Präsidenten, theils durch die Gesammtsitzung des Corpo Accademico her- 
vorgebracht. Wenn gegen das Erstere kein besondres Berlenken zu erhe- 
ben sein dürfte, so scheint das Letztere insofern doch nicht unbedenklich, 
als die Gesamrntsitzungen wesentlich Wahlsitzungen sind und somit bei- 
spielsweise der Mechaniker das Recht hat, über die Fähigkeiten des Mu- 
sikers, der Musiker über die des Architekten u. s. w. abzuurtheilen. 
Der Unterricht in der Classe für die bildenden Künste verbreitet sich 
über alle Zweige der letzteren, von den Elementen bis zur höheren tech- 
nischen und theoretischen Ausbildung, ohne aber, wie es scheint, auch 
hier "in wirklichen Atelierunterricht überzugehen. Ansehnliche Kunstsamm- 
lungen sind hiezu auch mit dieser Akademie verbunden. Die Concurren- 
zen sind wiederum dreifach: kleinere, halbjährlich stattlindende, für die 
Schüler; grössere, alle drei Jahre, für Jedermann; und Concurrenzen für 
die Gewinnung eines Stipendiums zum Aufenthalt in Rom. Das letztere 
wird auf vier Jahre ertheilt und beträgt jährlich 1600 Francs. 
Sehr eigenthümlich ist die. cap. ll., art. XXll. der Statuten bezeich- 
nete ausserordentiiche (Joncurrenz, die alle vier Jahre stattfinden soll. In 
dieser werden Gegenstände aus der tlorentinischen Geschichte zurAufgabe 
gestellt, und zwar abwechselnd, das eine Mal für Maler, das andre Mal 
für Bildhauer. Der Preis ist mindestens 8000 Francs. Zur Theilnahme 
an dieser Concnrrenz sollen übrigens nur toskanischc Künstler zugelassen 
werden.
	        
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