Volltext: Kleine Schriften über neuere Kunst und deren Angelegenheiten (Bd. 3)

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Kunstr eisv 
Jahr 
1845. 
1842 hervorgeht) eine vollkommen gleiche Verfassung. Die letztere bildet 
auch hier den entsehiedensten Gegensatz gegen die Verfassung der Aka- 
demie S. Luca. Beide Anstalten stehen unter genauster Aufsicht und 
Controle des Staats; jede Anstellung, jede Wahl, jede sonstige Bestim- 
mung hängt von der Genehmigung der Regierung ab. Die Leitung der 
akademischen Angelegenheiten ist einem Consiglio accademico übergeben, 
welches aus dem Präsidenten (der sich "tlllYCll Liebe zu den Künsten und 
erwiesene Geschicklichkeit in der Leitung von Geschäften auszeichnen soll"), 
G ausserordentlichen lliitglietiern (gebildeten Kunstfreunden) und 22 ordent- 
lichen Mitgliedern (den sämmtlichen aktiven Professoren der Akademie 
und andern ausgezeichneten Künstlern) besteht. Ausserdem behalten die 
emeritirtetr Professoren ihren Sitz im Consiglio. Wenn im Consiglio ein 
Platz vacant wird, so macht dasselbe seine Vorschläge zur Wiederbesetzung 
der Stelle. Dasselbe wählt ferner, unter Vorbehalt der höheren Genehmi- 
gung, künstlerische und Ehrenmitglieder in unbeschränkter Zahl, denen 
aber im Consiglio weder Sitz noch Stimme zukommt, die somit auch auf 
die Akademie in keiner Art einen positiven Einfluss ausüben. Der aka- 
demische Unterricht wird unter Aufsicht des Consiglio in zwei Sectioncn: 
für Malerei, Bildhauerei und Kupferstieh und für Architektur, ertheilt, in 
beiden von den Elementen beginnend und bis zur höheren Entwickelung 
durchgefühß, doch, wie es allen Anschein hat, ohne eigentlichen Atelier- 
Unterricht. Bei Vacanzen in den Lehrstellen und übrigen Beamtungcn 
der Akademie werden öffentliche Aufforderungen zur Bewerbung um die 
erledigten Stellen erlassen; die Akademie prüft die Bewerber und macht 
der Regierung ihre Vorschläge zur Wahl. Unter Leitung der Akademie 
tinden drei Gattungen von Concurrenzen statt: Concurrenzeti erster Classe. 
alle zwei Jahre eintretend, an denen jeder im österreichischen ltaiserstaat 
ansässige Künstler Theil nehmen kann und bei denen goldne Medaillen 
vertheilt werden; Concurrenzen zweiter Classe für die Schüler der Aka- 
demie, jährlich und mit Vertheilung silberner Medaillen; und Concurren- 
zen zur Gewinnung eines Stipendiums für einen dreijährigen Aufenthalt 
in Rom. Unter den bei letzteren gestellten Anforderungen kommen in 
sämrntliehen Kunstfächern eigcnthünrliclier Weise auch schriftliche und 
mündliche Examina vor. Das Stipendium beträgt jährlich 2400 österrei- 
chische Lire (556 Thlr. 24 Sgr.), wobei ausscrdem zur Hinreise, wie zur 
Rückreise, jedesmal noch 300 tl. (240 Thlr.) bewilligt werden. Jede der 
beiden Akademieen steht, neben den sonst nöthigen Unterrichtsmittteln, 
noch mit einer öffentlichen Kunstsammlung, die ebenfalls zur Ausbildung 
der Schüler benutzt wird, in unmittelbarer Verbindung. Der Conscrvator 
und der Custos dieser Sammlungen werden im Etat der betreffenden Aka- 
demie mit aufgeführt. 
Der Etat der Akademie von Mailand beträgt 
an Gehalten: 18,440 tl. : 12.764 Thlr. 19 Sgr. 
an sonstigen Ausgabe-Titeln: 18,000 östr. Lire : 4142 n '20 „ 
 in Summa also 16,907 Thlr. G Sgr. 
Der Etat der Akademie von Venedig beträgt 
an Gehalten: 16,820 I1. : 11,706 Thlr. '21 Sgr. 
an s.  14,000 östr. in: 3248 „  „ 
in Summa 14.954 Thlr. '21 Sgr.
	        
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