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Kunstreise
J ahr
1845.
die bei ihrer Stiftung im sechzehnten Jahrhundert befolgten PrlIlClplCll
bewahrt, und hiemit ein zureichendes Bild alt-akademischer Einrichtun-
gen giebt, während fast alle späteren, und namentlich die deutschen Aka-
demieen auf einer wesentlich verschiedenen Grundlage errichtet sind oder
doch, wie die Acadävnie des beaux-arts zu Paris, nur einen Thcil jener
ursprünglichen Tendenz beibehalten haben. Das Znrückgehen auf die
lterfasstmg der Akademie S. Luca ist um so wichtiger, als sich hiedllrch
das schwankende in der Auffassung des akademischen Verhältnisses be-
stimmt erkennen und, soweit es erforderlich, beseitigen lässt.
Die Akademie S. Luca ist eine von der römischen Staatsregierung
anerkannte, bevorreclttete und mit besondern Verpdichtungen versehene
Genossenschaft. Ihre Wirksamkeit wird durch Staatsfonds unterhalten und
sie steht in höchster Instanz unter Aufsicht der Staatsregierung (vertreten
durch den Cardinal Camerlengo). In allem Einzelnen ihrer Wirksamkeit
verfährt sie aber durchaus frei und selbständig; die Wahlen ihrer Mitglie-
der und ihrer sämmtlichen Beamten, ihre Beschlüsse, die von ihr erthcilten
Anerkennungen u. s. w. bedürfen in keiner WVeise einer höheren Bestäti-
gung. Die Akademie besteht aus 72 ordentlichen Mitgliedern (Accade-
nzicz" di merito), nämlich je 12 in Rom ansässigen Historienmalern, Bild-
hauern und Architekten, 20 Auswärtigen dieser drei Fächer, und je 4
Portraitmalern, Landschaftsmalern, Stein- oder Stcmpelschneidern und
Kupferstechern (Einheimische und. Auswärtige zusammengenommexi). Den
ordentlichen Mitgliedern werden Ehrenmitglieder (Accadenzici (Zi onore)
in unbeschränkter Zahl zugesellt. _Aus den ordentlichen Mitgliedern wird
ein Ausschuss (Consiglio) zur Verwaltung der gesammten akademischen
Angelegenheiten gewählt; derselbe besteht aus 24 Mitgliedern (je 8 Ilisto-
rienmalern, Bildhauern und Architekten). Eins dieser 24 Mitglieder he-
kleidet, stets auf Jahresfrist, das Amt des Präsidenten; ihm zur Seite steht
sein designirter Nachfolger, der Vice-Präsident, der gelegentlich durch den
jedesmaligen Expräsidenten vertreten wird. Zwei Sekretaire sind mit der
Geschäftsführung beauftragtfein aus den Mitglierlern des Cousiglio aufje
drei Jahre gewählter, sogenannter Segretario de! Consiylio (was aber mehr
nur eine Ehrenstelle zu sein scheint), und der eigentliche Beamte für die-
sen Bchuf, der sogenannte Segretairio delf Accadenzia. Zur-Spccialatifsicht
über den ordnungsinässigen Gang der Verwaltung dienen 6 Censoren, die
aus den Mitgliedern des Consiglio auf je SJahre gewählt werden. Monats
lieh finden sowohl Sitzungen des Consiglio, als General-Sitzungen der
Akademie statt. Für die Ernennung der sämmtlichett eben genannten
Beamten, für die der Lehrer der akademischen Kunstschule, sowie der
untergeordneten Beamten und für die Ernennung der ordentlichen Mitglie-
der der Akademie findet stets eine Vorwahl im Cottsiglio statt, die sodann
durch eine Wahl in der Generalversammlung der Akademie bestätigt
werden muss. Nur die Mitglieder des Consiglio werden im Consiglio
allein, aber aus dem Corps der ordentlichen lllitgliedei- der Akademie.
erwählt. Bei den Wahlen im Consiglio entscheidet einfache Stimmenmehr-
heit, bei denen in der Generalversammlting sind 21„ der Stimmen für die
Gültigkeit der Wahl erforderlich. Als einen eigenthütnlitrlten Ehren-
posten führen die Statuten noch den eines "Princljve delf Accademia di
52m1 Luca" an, der damals an Canova auf Lebenszeit verliehen war.
Der Sorge der Akademie ist zunächst die Leitung einer Kunstschule
übergeben, deren Lehrer sie, wie eben bemerkt, selbständig ernennt. Der