Kunstakademieen
Italien
und
London.
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durch die Provinzen 270 Actien gezeichnet,
„ Communen 585 „ „
„ „ Kirchqn 363 n „
also im Ganzen: 1218 „ i?-
welche Summe durch einen Zuschuss von
: 2700 Francs.
5850 „
1 3630 „
12,180
2500 n
die das Ministerium bewilligte, sich auf 14,680 Franes
erhöhte. Hiernach wurden die zur Ausführung von Kunstwerken bestimmten
Gewinnste in folgender Art vertheilt:
für die Provinzen z erster (Jewinn zu 1750 Franks,
zweiter „ „ 14.50 „
erster Gewinn zu 2250 Franks,
zweiter 1450 „
für die Communen dritter „ „ 1'250 „
vierter „ „ 1150 „
fünfter „ „ 1000 „
erster Gewinn zu 1750 Francs,
für die Kirchen g zweiter „ 1450 „
dritter „ 1180 „
Es scheint aber, dass die Einrichtung nicht ganz den Anklang ge-
funden hat, den man sich ursprünglich davon versprochen haben mag.
Wenigstens war die Zahl der Actien, die sich. wie eben angegeben, im
Jahre 1842 auf 1218 belief, im Jahre 1843 auf 606 hcrabgesunken und im
Jahre 1844 zwar wieder etwas erhöht, doch nur auf 795. Ueberhaupt
dürfte das Willkürliche und Zufällige dieser Einrichtung mit dem Ernste
des moralischen Bedürfnisses, aus welchem die monumentale Kunst her-
vorgehen soll, nicht wohl übereinstimmen.
Ueber
einige Kunst-Akademieen in Italien
Kunst-Akademie zu London.
und
über
die
Ueber die Verfassung und die Verwaltung der italienischen Kunst-An-
stalten ein vollständiges Bild zu geben, bin ich ausser Stande. Ich glaube
indess, dass es dem Zweck dieser Blätter fördernd entgegen kommen und
zur Kenntniss der Organisation und der Aufgabe öffentlicher Kunstbildungs-
Anstalten beitragen wird, wenn ich im Folgenden die Auszüge aus den
mir vorliegenden Statuten einiger der wichtigsten Kunst-Akademieen Ita-
liens vorlege und eine oder die andre Bemerkung beifüge. Zugleich
schliesse ich eine Notiz über die Akademie von London an, die sich vor-
zugsweise ebenfalls auf die Einsicht ihrer Statuten gründet.
Die
Akademie
Luca
Zll
Rom.
Die Verfassung der Akademie S. Luca zu Rom ist, nach Inhalt ihrer
Statuten vom Jahr 1818, insofern höchst interessant, als sie jedenfalls noch.
Welche Nlodificationen damit im Einzelnen auch vorgenommen sein mögen,