Volltext: Kleine Schriften über neuere Kunst und deren Angelegenheiten (Bd. 3)

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finden Uoncitrrenzcn in den verschiedenen Cursen statt, in Folge deren 
an die vorzüglichsten Schüler Preise vertheilt werden; die Preise bestehen 
in silbernen Medaillen, die ohne Bildwerk und nur mit einer Instrhrift. 
versehen sind. Man ist in der Akademie aber für diese Einrichtung nicht 
sehr eingenommen; man hält diese Weise der Prämiirung für kleinlich und 
darum für erfolglos, überhaupt aber für unwürdig in Betracht der höheren 
Stellung (ler Akademie. Ausserdem sollen vorzüglich ausgezeichneten, 
aber dürftigen Schülern aus den Fonds der Regierung Unterstützungen be- 
willigt werden. Eigenthümlich ist die Bestimmung, dass denjenigen, welche 
ihre Studien vollendet haben, auf Beschluss des Verwaltungsrathes Titel 
und Diplom eines "Schülers der königlichen Akademie von Antwerpen" 
zu Theil werden soll. Es scheint, dass diese Bestimmung wohl nur für 
die in der Akademie gebildeten Handwerker getroffen ist. 
Eine der wichtigsten Einrichtungen, die bei der Reorganisation der 
Akademie in Aussicht genommen ist, betrifft die Beschaffung akademischer 
Ateliers, in ähnlicher Weise, wie solche zuerst mit so grossem Erfolg 
bei der Düsseldorfer Akademie eingerichtet worden sind. Jedem der zu 
gründenden Ateliers soll einer der Professoren der Akademie vorstchen. 
Die Aufnahme der Schüler soll von dem Llrthcil einer von dem Verwal- 
tungsrath ernannten Jury abhängig gemacht werden, und im Fall mehr 
Aspiranten als Plätze vorhanden sind, soll eine Concurrenz zwischen 
denselben die Entscheidung herbeiführen. Diese Einrichtung hat aber erst. 
in geringen Anfängen zur Ausführung gebracht werden können, da es der 
Akademie zur Zeit noch an den erforderlichen Räumlichkeiten gebricht. 
Doch hofft sie, diesen ihren vorzüglichsten Wunsch bald in Erfüllung 
gebracht Z" Seim", da sowohl die städtische Behörde sich gerade für 
diesen Punkt ebenfalls lebhaft interessirt, als auch vom Staate Zu- 
schüsse zur Vergrößerung des Lokals bewilligt sind; bedeutende, dem- 
lläßhst bevorstehende Um- und Neubauten werden hiezu den erforderlichen 
Platz schaffen. 
Alle zivei Jahre finden grosse Concurrenzen statt, welche dem Sieger 
auf vier Jahre C111 Reisestipcndium von jährlich 2500 Francs. die aus Staats- 
fonds bewilligt werden, gewähren. Jeder belgische Künstler, der das Alter 
von dreissig Jahren noch nicht erreicht hat, ist zur Concurrenz zulässig; 
über die eigentliche Theilnahme an derselben entscheidet gewöhnlich ein 
vorläufiger Concurs. Der Verwaltungsrath der Antwerpener Akademie be- 
stimmt nach bestem Ermessen, in welchem Kunstfache die jedesmalige 
Concurrenz stattfinden soll; eine von der Regierung ernannte Jury von 
7-1l Personen entscheidet, nachdem die Concurrenzarbeiten acht Tage 
lang öffentlich ausgestellt worden, durch Stimmenmehrheit über den Erfolg 
und ertheilt den Preis. Der Verwaltnngsrath schreibt dem Pensionair den 
erforderlichen Reiseplan vor; der letztere hat vierteljärliche Rapporte über 
seine Studien und nach Ablauf der ersten zwei Jahre, sowie nach Ablauf 
der ganzen Pensionszeit eine Arbeit seiner Hand einzusenden, die aber 
sein Eigenthum verbleibt. Findet die Jury keine der Concurrenzarbeiten 
des Preises würdig, so wird der Pensionsfonds zu besondern Aufmun- 
ternngen an andre ausgezeichnete junge Künstler verwandt.  Uebrigens 
hält man in der Antwerpener Akademie dafür, dass dieses gesammte, auf 
französischen Principien beruhende Concurrenzwesen eigentlich mehr schäd- 
lich als nützlich sei; die jungen Künstler, die, oft mit sehr glückliche;- 
Anlage, nach Italien gegangen, scicn sehr häufig verwirrt und verdorben
	        
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