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Balgie:
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finden Uoncitrrenzcn in den verschiedenen Cursen statt, in Folge deren
an die vorzüglichsten Schüler Preise vertheilt werden; die Preise bestehen
in silbernen Medaillen, die ohne Bildwerk und nur mit einer Instrhrift.
versehen sind. Man ist in der Akademie aber für diese Einrichtung nicht
sehr eingenommen; man hält diese Weise der Prämiirung für kleinlich und
darum für erfolglos, überhaupt aber für unwürdig in Betracht der höheren
Stellung (ler Akademie. Ausserdem sollen vorzüglich ausgezeichneten,
aber dürftigen Schülern aus den Fonds der Regierung Unterstützungen be-
willigt werden. Eigenthümlich ist die Bestimmung, dass denjenigen, welche
ihre Studien vollendet haben, auf Beschluss des Verwaltungsrathes Titel
und Diplom eines "Schülers der königlichen Akademie von Antwerpen"
zu Theil werden soll. Es scheint, dass diese Bestimmung wohl nur für
die in der Akademie gebildeten Handwerker getroffen ist.
Eine der wichtigsten Einrichtungen, die bei der Reorganisation der
Akademie in Aussicht genommen ist, betrifft die Beschaffung akademischer
Ateliers, in ähnlicher Weise, wie solche zuerst mit so grossem Erfolg
bei der Düsseldorfer Akademie eingerichtet worden sind. Jedem der zu
gründenden Ateliers soll einer der Professoren der Akademie vorstchen.
Die Aufnahme der Schüler soll von dem Llrthcil einer von dem Verwal-
tungsrath ernannten Jury abhängig gemacht werden, und im Fall mehr
Aspiranten als Plätze vorhanden sind, soll eine Concurrenz zwischen
denselben die Entscheidung herbeiführen. Diese Einrichtung hat aber erst.
in geringen Anfängen zur Ausführung gebracht werden können, da es der
Akademie zur Zeit noch an den erforderlichen Räumlichkeiten gebricht.
Doch hofft sie, diesen ihren vorzüglichsten Wunsch bald in Erfüllung
gebracht Z" Seim", da sowohl die städtische Behörde sich gerade für
diesen Punkt ebenfalls lebhaft interessirt, als auch vom Staate Zu-
schüsse zur Vergrößerung des Lokals bewilligt sind; bedeutende, dem-
lläßhst bevorstehende Um- und Neubauten werden hiezu den erforderlichen
Platz schaffen.
Alle zivei Jahre finden grosse Concurrenzen statt, welche dem Sieger
auf vier Jahre C111 Reisestipcndium von jährlich 2500 Francs. die aus Staats-
fonds bewilligt werden, gewähren. Jeder belgische Künstler, der das Alter
von dreissig Jahren noch nicht erreicht hat, ist zur Concurrenz zulässig;
über die eigentliche Theilnahme an derselben entscheidet gewöhnlich ein
vorläufiger Concurs. Der Verwaltungsrath der Antwerpener Akademie be-
stimmt nach bestem Ermessen, in welchem Kunstfache die jedesmalige
Concurrenz stattfinden soll; eine von der Regierung ernannte Jury von
7-1l Personen entscheidet, nachdem die Concurrenzarbeiten acht Tage
lang öffentlich ausgestellt worden, durch Stimmenmehrheit über den Erfolg
und ertheilt den Preis. Der Verwaltnngsrath schreibt dem Pensionair den
erforderlichen Reiseplan vor; der letztere hat vierteljärliche Rapporte über
seine Studien und nach Ablauf der ersten zwei Jahre, sowie nach Ablauf
der ganzen Pensionszeit eine Arbeit seiner Hand einzusenden, die aber
sein Eigenthum verbleibt. Findet die Jury keine der Concurrenzarbeiten
des Preises würdig, so wird der Pensionsfonds zu besondern Aufmun-
ternngen an andre ausgezeichnete junge Künstler verwandt. Uebrigens
hält man in der Antwerpener Akademie dafür, dass dieses gesammte, auf
französischen Principien beruhende Concurrenzwesen eigentlich mehr schäd-
lich als nützlich sei; die jungen Künstler, die, oft mit sehr glückliche;-
Anlage, nach Italien gegangen, scicn sehr häufig verwirrt und verdorben