Volltext: Kleine Schriften über neuere Kunst und deren Angelegenheiten (Bd. 3)

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Kulnstreise 
im Jahr 
1845. 
sindi der GOUVCTHCUF der Provinz (dessen Stellung eine ähnliche ist, wie 
die des Ober-Präsidenten bei uns) als Präsident des Verwaltungsrathes, 
der Bürgermeister der Stadt als erster Vice-Präsident, der Direktor der 
Akademie als zweiter Vice-Präsident. Die übrigen sechs Mitglieder be- 
stehen aus zwei Gemeinde-Radien, zwei Professoren der Akademie und 
zwei Knnstliebhabern; von je drei zu drei Jahren scheidet von diesen 
Mitgliedern die Hälfte aus und wird durch neue Wahl (wobei die Aus- 
scheidenden wieder wählbar sind) ersetzt. Jährlich ernennt der Verwal- 
tungsrath aus seinen Gliedern und für seine Geschäfte einen Sekretair- 
und einen Schatzmeister. Der Verwaltungsrath hat die Oberaufsicht über 
alle Angelegenheiten der Akademie und des mit derselben in Verbindung 
stehenden städtischen Museums; er versammelt sich zu diesem Behuf m0- 
natlich und sonst je nach Bg-(lürfnisg, Die Verwaltung selbst soll 
einer besondern Commission de ölurveillaazce, aus dem Direktor und zwei 
Mitgliedern des Verwaltungsrathes, die nicht zu dem Professoren-Colle- 
gium gehören, anvertraut werden, und wiederum nach dem EPIIIGSSBI] dieser 
Conimission (wie nach den Beschlüssen des Veru-altungsrathes) soll der 
Direktor handeln; es scheint sich aber in der Praxis das kürzere und 
mehr naturgemässe Verhältniss, dass nämlich einfach der Direktor das 
ausführende Organ des Verwaltungsrathes ist. entwickelt zu haben. Hie- 
mit ist die Haupthätigkeit des Direktors bezeichnet; seiner speziellen Sorge 
gehört die Leitung des Studienganges an; für alles Oekonomische, als 
Sekretair für die innern Angelegenheiten und sonst als nächster Gehülfe 
in allen Beziehungen steht ihm der Greftier (Inspektor) zur Seite. WVenn 
besondre Beschlüsse zu fassen sind, so werden die Professoren durch 
den Direktor und unter dessen Vorsitz zur Conferenz versammelt. Fest- 
stehende Lehrer-Conferenzen finden dem lteglement zufolge nicht statt. 
Der Unterricht ist. durchaus nnentgeldlich und verbreitet sich über 
alle Fächer der bildenden Kunst und der dazu gehörigen Hülfswissen- 
schaften: Zeichnen nach Vorlegeblättern, nach der Antike, nach dem leben- 
den Modell, Elemente der Malerei, llistorien-, Genre", Laudschaft- und 
Thiermalerei, Sculptur in ihren verschiedenen Theilen, Architektur in 
technischer, wissenschaftlicher und ästhetischer Beziehung, der als beson- 
dres und für das Seevolk charakteristisches Fach das der Schitfsbaukunst 
zngesellt ist, Kupferstich und Holzschnitt, Geschichte, Literatur und A]- 
terthümer, Perspertive und Anatomie, Proportionen. mathematische Wjs- 
senschaften u. s. w. lm Unterrichtsplaxi sind bei jedem Fach diejenigen 
andern Fächer genannt, deren Unterricht gleichzeitig besucht werden mnss_ 
lm Allgemeinen zerfällt der Unterricht, je nach den Fächern, in drei 
Curse, einen elementaren, einen mittleren und einen höheren; für jeden 
Cursus sind höchstens vier Jahre bestimmt; wer nach Ablauf dieser Frist 
nicht fähig ist, in den höheren Cursus cmporzurücken, muss die Akademie 
verlassen. Die Aufnahme und die Bestimmung, in welchen (Iursus oder 
in welche Classc der Neuaufzunehmende eintreten soll, wird von einer Prü- 
fung abhängig gemacht; mit entschiedener Strenge wird darauf gesehen. 
dass vor dem Eintritt in die höheren Classen die elementare Schule auf 
vollständig zufriedenstellende Weise absolvirt ist. Auf allgemeine wissen- 
schaftliche Bildung werden bei den Aspiranten keine Ansprüche gemacht; 
nur bei dem mittleren Cursus gilt an sie die überaus massige Anforderung, 
dass sie lesen und schreiben können. Die Regelmässigkeit des Classenbe- 
suches wird durch feste disciplinarischc Vorschriften erhalten. Jährlich
	        
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