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Kulnstreise
im Jahr
1845.
sindi der GOUVCTHCUF der Provinz (dessen Stellung eine ähnliche ist, wie
die des Ober-Präsidenten bei uns) als Präsident des Verwaltungsrathes,
der Bürgermeister der Stadt als erster Vice-Präsident, der Direktor der
Akademie als zweiter Vice-Präsident. Die übrigen sechs Mitglieder be-
stehen aus zwei Gemeinde-Radien, zwei Professoren der Akademie und
zwei Knnstliebhabern; von je drei zu drei Jahren scheidet von diesen
Mitgliedern die Hälfte aus und wird durch neue Wahl (wobei die Aus-
scheidenden wieder wählbar sind) ersetzt. Jährlich ernennt der Verwal-
tungsrath aus seinen Gliedern und für seine Geschäfte einen Sekretair-
und einen Schatzmeister. Der Verwaltungsrath hat die Oberaufsicht über
alle Angelegenheiten der Akademie und des mit derselben in Verbindung
stehenden städtischen Museums; er versammelt sich zu diesem Behuf m0-
natlich und sonst je nach Bg-(lürfnisg, Die Verwaltung selbst soll
einer besondern Commission de ölurveillaazce, aus dem Direktor und zwei
Mitgliedern des Verwaltungsrathes, die nicht zu dem Professoren-Colle-
gium gehören, anvertraut werden, und wiederum nach dem EPIIIGSSBI] dieser
Conimission (wie nach den Beschlüssen des Veru-altungsrathes) soll der
Direktor handeln; es scheint sich aber in der Praxis das kürzere und
mehr naturgemässe Verhältniss, dass nämlich einfach der Direktor das
ausführende Organ des Verwaltungsrathes ist. entwickelt zu haben. Hie-
mit ist die Haupthätigkeit des Direktors bezeichnet; seiner speziellen Sorge
gehört die Leitung des Studienganges an; für alles Oekonomische, als
Sekretair für die innern Angelegenheiten und sonst als nächster Gehülfe
in allen Beziehungen steht ihm der Greftier (Inspektor) zur Seite. WVenn
besondre Beschlüsse zu fassen sind, so werden die Professoren durch
den Direktor und unter dessen Vorsitz zur Conferenz versammelt. Fest-
stehende Lehrer-Conferenzen finden dem lteglement zufolge nicht statt.
Der Unterricht ist. durchaus nnentgeldlich und verbreitet sich über
alle Fächer der bildenden Kunst und der dazu gehörigen Hülfswissen-
schaften: Zeichnen nach Vorlegeblättern, nach der Antike, nach dem leben-
den Modell, Elemente der Malerei, llistorien-, Genre", Laudschaft- und
Thiermalerei, Sculptur in ihren verschiedenen Theilen, Architektur in
technischer, wissenschaftlicher und ästhetischer Beziehung, der als beson-
dres und für das Seevolk charakteristisches Fach das der Schitfsbaukunst
zngesellt ist, Kupferstich und Holzschnitt, Geschichte, Literatur und A]-
terthümer, Perspertive und Anatomie, Proportionen. mathematische Wjs-
senschaften u. s. w. lm Unterrichtsplaxi sind bei jedem Fach diejenigen
andern Fächer genannt, deren Unterricht gleichzeitig besucht werden mnss_
lm Allgemeinen zerfällt der Unterricht, je nach den Fächern, in drei
Curse, einen elementaren, einen mittleren und einen höheren; für jeden
Cursus sind höchstens vier Jahre bestimmt; wer nach Ablauf dieser Frist
nicht fähig ist, in den höheren Cursus cmporzurücken, muss die Akademie
verlassen. Die Aufnahme und die Bestimmung, in welchen (Iursus oder
in welche Classc der Neuaufzunehmende eintreten soll, wird von einer Prü-
fung abhängig gemacht; mit entschiedener Strenge wird darauf gesehen.
dass vor dem Eintritt in die höheren Classen die elementare Schule auf
vollständig zufriedenstellende Weise absolvirt ist. Auf allgemeine wissen-
schaftliche Bildung werden bei den Aspiranten keine Ansprüche gemacht;
nur bei dem mittleren Cursus gilt an sie die überaus massige Anforderung,
dass sie lesen und schreiben können. Die Regelmässigkeit des Classenbe-
suches wird durch feste disciplinarischc Vorschriften erhalten. Jährlich