450
KllnStlßiSß
Jahr
1845.
Architekten nöthig ist, gelehrt. Die Knnst-Hantlwerker sollen gelegent-
lieh an den höheren Stadien des künstlerischen Unterrichts Theil nehmen
und in diesen Classen 'l'üchtiges leisten; ebenso aber sollen ltietiureh auch
nur zu häufig unglückliche Halbkünstler erzogen werden. Im Allgemeinen
klagt man, dass bei dieser grossen Menge von Kunstschulen gar kein ge-
meinsames System obwaltet, sondern jeder Direktor ganz nach Gutdünken
verfährt. Zu den wichtigsten Akademicen gehören zunächst die von
Brüssel, Lüttich, Brügge, Gent, Namur. Mecheln, Löwen.
Die letztere gilt als eine besonders wohl eingerichtete Schule; die Aka-
demie von Gent wird als die vorzüglichste Anstalt in Belgien für das
Fach der Architektur bezeichnet; die Akademie von Brüssel erfreut sich
derjenigen Förderungen, welche sich an einem Orte, der der Sitz der Re-
gierung ist, von selbst ergeben. Die Haupt- Akademie aber ist die von
Antwerpen. Im Wesentlichen bestehen diese Anstalten aus Cornmunal-
fonds; nur einzelne von ihnen erhalten Zuschüsse von Seiten der Staats-
regierung. So ist es bei den Akademieen von Lüttich und Brügge der
Fall, wofür der Regierung die Genehmigung der Wahl der Lehrer vorbe-
halten ist. Andre Orte, wie z. B. Brüssel, haben die von der Regierung
angebotenen Zuschüsse abgelehnt, um sich einer solchen Controle nicht
zu unterwerfen. Bei der Akademie von Antwerpen wird die Hälfte des
jährlichen Etats, der im Ganzen 50,000 Francs ausmacht, von der Stadt,
die Ilälfte von der Regierung getragen; die Anstalt gilt desshalb als ein Staats-
lnstitut. Im Uebrigen werden den einzelnen Akademieen gelegentlich kleine
Unterstützungen von Seiten der Regierung bewilligt. Auch werden jähr-
lieh von den Gouverneurs der verschiedenen Provinzen Berichte über den
Zustand des Unterrichts jeder einzelnen Akademie und über die Thcil-
nahme an demselben eingesandt und dabei die Bewilligung von Medaillen
für die jährlich stattfindenden gexriiiinlichcn Cuncurrenzen in Antrag
gebracht; indem sich die Regierung die Ertheilnng dieser Medaillen vor-
behalten hat, gewinnt sie wenigstens so viel, dass sie durch die tiesfalls
erforderlichen Berichte eine Uebersicht des Ganzen und die Gelegenheit
behält, im besondern Nothfall einschreiten zu können. Ausser den 25,000
Francs, welche die Regierung für die Akademie von Antwerpen verwendet,
steht-m derselben noch andre 25,000 Francs zur Unterstützung der übrigen
Akademieen zu Gebote. Die gestimmten Kunst Angelegenheiten ressortiren,
soweit sie die Staats-Regierung betreffen, von dem Ministerium des Innern_
Akademie
V01]
Antwerpen.
Die Acadänzie royale oder Koninglylce Akademie von Antwerpen er-
freut sich eines glänzenden Aufsehwunges und bestrebt sich. dem Begrifle
einer Kunst-Universität nach den Anforderungen der heutigen Zeit mög-
lichst nahe zu kommen; doch hat auch sie den dreifarheil Zweck, sowohl
zur allgemeinen artistischen Bildung der Jugend, als zur künstlerischen
Ausbildung der Ilandwerker, als auch, und vorzugsweise, zur höheren und
eigentlichen Kunstbildung zu dienen. lm Jahre 1841 ist die Akademie
vollständig neu organisirt worden. Sie hat in demselben Jahre unter kö-
niglicher Genehmigung ein Statut erhalten, welches in manchen Punkten
bereits wesentlich von den bei älteren Akademieen getroiienen An-
ordnungen abweieht und eine neue Bahn verzeichnet, während andre