Volltext: Kleine Schriften über neuere Kunst und deren Angelegenheiten (Bd. 3)

Kunst-Anstalten 
Frankreich. 
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und vorgeschrieben. Um zur Concurrenz zugelassen zu werden, ist zu- 
nächst der Nachweis nöthig, dass der Aspirant von Geburt oder durch 
Naturalisation Franzose sei und das Alter von dreissig Jahren noch nicht 
erreicht habe; neuerlich ist noch die Bestimmung hinzugefügt, dass er das 
Certificat eines bekannten Meisters beibringen müsse und noch nicht ver- 
heirathet sein dürfe (wie auch der Pensionair, der sich etwa in Rom ver- 
heirathet, den Fortgenuss der Pension verliert). Nur die Kupferstecher 
und Medailleure sind verpflichtet, ausserdem noch Proben ihrer früheren 
Arbeiten vorzulegen, und die Musiker, ein besonderes Examen zu be- 
stehen. Vorläufige kleinere Concurrenzen (concours d'essaz'), in der Regel 
zwei, entscheiden sodann über die Zulassungsfähigkeit zu der grossen und 
definitiven Concurrenz. Ehe über letztere die Entscheidung erfolgt, wer- 
den die Concurrenz-Arbeiten (mit Ausnahme der musikalischen) drei Tage 
hindurch öffentlich ausgestellt, um dadurch das Urtheil des Publikums 
vernehmen zu können. Eine erste vorläufige Entscheidung erfolgt von 
Seiten derjenigen Section der Akademie, zu deren Fach die betreffenden 
Arbeiten gehören; die definitive Entscheidung geht von der Gesammt- 
Akademie ans. Je nach den Umständen werden verschiedenartige Preise 
vertheilt. Der erste grosse Preis besteht in einem Kranze. einer goldenen 
Medaille von 200 Fraiics Werth, der Ertheilnng eines Diploms und dem 
Genosse einer mehrjährigen Pension zur ferneren künstlerischen Ausbil- 
dung, vorzugsweise in Italien. Der zweite grosse Preis besteht in einer 
goldenen Medaille von 120 Francs Werth und einem Diplom. Neben dem 
letzteren wird nach neuerer Bestimmung gelegentlich auch noch ein 
"cleuxienze second grand priw" mit ähnlich entsprechender Belohnung er- 
theilt. Mit allen grossen Preisen, welche das Institut de France vertheilt, 
ist zugleich Freiheit von der Militärptlicht verbunden. Anderweitig ver- 
22622333518  werden ausserdem noch durch „ehrenvolle 
Ärbeitpn där äsu teigertigers ausgezeichnet. Fur die Kosten, welche die 
  p  onciirienz verursacht haben, wird den Concurrenten 
eine besondre Entschädigung bewilligt. 
Die mit Erlangung des ersten grossen Preises verbundene Pension wird 
den Historienmalern, den Bildhauern, Architekten, Kupfersteeliern und 
Musikern auf fünf Jahre, den Landschaftsmalern, Medaillcuren und Stein- 
schneidern auf vier Jahre ertheilt. Sie beträgt für den Aufenthalt in Ita- 
lien jährlich 1200 Francs, wovon jedoch jährlich 300 Francs zurückgehalten 
und erst im letzten Jahre naehgezahlt werden, nachdem die Pensionaire 
den säinmtlichen ihnen auferlegten Verpflichtungen nachgekommen sind. 
Ausserdem erhalten die letzteren 600 Francs zur Reise nach Italien und 
eben so viel zur Rückreise. Die Pensionaire begeben sich von Paris ge- 
rades WVeges nach Rom, wo sie in die Acadävnie de France eintreten und 
insgemein, kleinere Ausflüge und Reisen abgerechnet, die ganze Dauer 
ihres Pensionats hindurch verbleiben. Die Musiker jedoch halten sich nur 
zwei Jahre in Rom auf, besuchen das folgende Jahr Deutschland und 
setzen ihre Studien während der letzten beiden Jahre in Paris fort. Den 
Architekten soll es neuerlich verstattet worden sein, während des vierten 
Jahres Griechenland zu besuchen.
	        
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