Kunst-Anstalten
Frankreich.
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und vorgeschrieben. Um zur Concurrenz zugelassen zu werden, ist zu-
nächst der Nachweis nöthig, dass der Aspirant von Geburt oder durch
Naturalisation Franzose sei und das Alter von dreissig Jahren noch nicht
erreicht habe; neuerlich ist noch die Bestimmung hinzugefügt, dass er das
Certificat eines bekannten Meisters beibringen müsse und noch nicht ver-
heirathet sein dürfe (wie auch der Pensionair, der sich etwa in Rom ver-
heirathet, den Fortgenuss der Pension verliert). Nur die Kupferstecher
und Medailleure sind verpflichtet, ausserdem noch Proben ihrer früheren
Arbeiten vorzulegen, und die Musiker, ein besonderes Examen zu be-
stehen. Vorläufige kleinere Concurrenzen (concours d'essaz'), in der Regel
zwei, entscheiden sodann über die Zulassungsfähigkeit zu der grossen und
definitiven Concurrenz. Ehe über letztere die Entscheidung erfolgt, wer-
den die Concurrenz-Arbeiten (mit Ausnahme der musikalischen) drei Tage
hindurch öffentlich ausgestellt, um dadurch das Urtheil des Publikums
vernehmen zu können. Eine erste vorläufige Entscheidung erfolgt von
Seiten derjenigen Section der Akademie, zu deren Fach die betreffenden
Arbeiten gehören; die definitive Entscheidung geht von der Gesammt-
Akademie ans. Je nach den Umständen werden verschiedenartige Preise
vertheilt. Der erste grosse Preis besteht in einem Kranze. einer goldenen
Medaille von 200 Fraiics Werth, der Ertheilnng eines Diploms und dem
Genosse einer mehrjährigen Pension zur ferneren künstlerischen Ausbil-
dung, vorzugsweise in Italien. Der zweite grosse Preis besteht in einer
goldenen Medaille von 120 Francs Werth und einem Diplom. Neben dem
letzteren wird nach neuerer Bestimmung gelegentlich auch noch ein
"cleuxienze second grand priw" mit ähnlich entsprechender Belohnung er-
theilt. Mit allen grossen Preisen, welche das Institut de France vertheilt,
ist zugleich Freiheit von der Militärptlicht verbunden. Anderweitig ver-
22622333518 werden ausserdem noch durch „ehrenvolle
Ärbeitpn där äsu teigertigers ausgezeichnet. Fur die Kosten, welche die
p onciirienz verursacht haben, wird den Concurrenten
eine besondre Entschädigung bewilligt.
Die mit Erlangung des ersten grossen Preises verbundene Pension wird
den Historienmalern, den Bildhauern, Architekten, Kupfersteeliern und
Musikern auf fünf Jahre, den Landschaftsmalern, Medaillcuren und Stein-
schneidern auf vier Jahre ertheilt. Sie beträgt für den Aufenthalt in Ita-
lien jährlich 1200 Francs, wovon jedoch jährlich 300 Francs zurückgehalten
und erst im letzten Jahre naehgezahlt werden, nachdem die Pensionaire
den säinmtlichen ihnen auferlegten Verpflichtungen nachgekommen sind.
Ausserdem erhalten die letzteren 600 Francs zur Reise nach Italien und
eben so viel zur Rückreise. Die Pensionaire begeben sich von Paris ge-
rades WVeges nach Rom, wo sie in die Acadävnie de France eintreten und
insgemein, kleinere Ausflüge und Reisen abgerechnet, die ganze Dauer
ihres Pensionats hindurch verbleiben. Die Musiker jedoch halten sich nur
zwei Jahre in Rom auf, besuchen das folgende Jahr Deutschland und
setzen ihre Studien während der letzten beiden Jahre in Paris fort. Den
Architekten soll es neuerlich verstattet worden sein, während des vierten
Jahres Griechenland zu besuchen.