Volltext: Kleine Schriften und Studien zur Kunstgeschichte (Bd. 2)

weise, 
1841. 
Erster Abschnitt. 
derseite des Monuments befindet, der Gegenstand dieses Reliefs, so wie der 
der Bekrönung des Ganzen, bezeichnen dasselbe klar nnd entschieden BIS 
Grabmonument. 
Der zunächst wichtige Schlüssel zur Erklärung der Darstellungen ist 
natürlich die Inschrift. Leider ist dieselbe, wie eben angedeutet, nicht 
mehr in vollständiger Reinheit erhalten. Sie besteht aus acht Zeilen, von 
denen in der ersten Zeile nur wenige Buchstaben: in der Zweiten kaum 
einer, in der letzten auch nur geringedlhßile noch zu lesen sind, vielfacher 
Verwitterung und Beschädigung im Einzelnen der übrigen Zeilen nicht zu 
gedenken. Es ist somit ein für das Lesen alter Inschriften vorzüglich 
geübtes Auge erforderlich.- um dieselbe, soweit es überhaupt möglich ist, 
genügend zu entziffern. Ich setze hier die neueste Lesart her, die von 
einem, durch sein gründliches epigraphisches Werk bewährten Kenner 
herrührt 1). 
Dis (inanibus) Secnüidini)         
no     es Secundini Securi et Publiae Pa- 
catae coniugi Secundini Aventini et Lucio Sac- 
cio Modesto et Modestio M(ac)edoni ülio ei- 
ius  Secundixius Aventinus et Secundi- 
nus Securus parentibus d(ef)unctis et      
(sibi) vivi           p0su)e1'unt 2). 
Wir ersehen hieraus, dass zwei Männer des Secundinischen Gesvhlechts, 
Secundiuus Aventinus und Secuudinus Securus, das Denkmal ihren ver- 
1] L. Lersch, Centraluiuseum rheinländischer Inschriften IIl. S. 17.  2) Ich 
bin jedoch in Einem Worte von Lersch abgewichen, indem ich in der vierten 
Zeile coniugi statt coniugis lese; (für das s am Schlusse des Wortes findet 
sich nämlich, wie auch aus der von Osterwald, t. II, mitgetheilten Darstellung 
der Inschrift zu ersehen, kein genügender Itaum.) Für den wesentlichen Inhalt 
der Inschrift ist dieser Unterschied nicht erheblich; doch ist zu bemerken. dass 
bei der Anwendung des Daiivs (welche in Rücksicht der äussern Umstände als 
die wahrscheinlichste anzunehmen ist) der Name der bezüglichen Person, der 
Publia Pacata, in einer gewissen näheren läeziiehung zu den nächstfolgenden Na- 
men, d, h. in einer etwa gleichen Geltung für die Zivecke des Monuments, er- 
scheint; während derselbe, bei Anwendung des Genitivs (somit noch als von dem 
Dis manibus zu Anfange der Inschrift abhängig) in näherem Bezugs zu den vor- 
eingegangenen, jetzt zumeist erloschenen Worten stehen würde. Dass diese Unter- 
scheidung für die Erklärung des über der Inschrift? beiindlichen Reliefs nicht 
gleichgültig ist, wird sich im Folgenden ergeben. Sonst hat Osterwald in sei- 
ner Darstellung der Inschrift noch manche andere Abweichungen von LRPSCIL die 
indess, soweit die Inschrift überhaupt verständlich ist, ohne wesentliche Bedeu- 
tung für ihren Inhalt sind. Statt des es der dritten Zeile (vor Secundini Se- 
curi) erscheinen bei ihm die Buchstaben lis. Diese Abweichung ist insofern 
nicht unwichtig, als man die genannten Buchstaben zu dem Worte Iilis (Iiliisl 
ergänzt hat, woraus hervorgehen würde, dass in den ersten Zeilen nicht von 
Einer PGISOII, sondern von mehreren Personen die Rede war. dass mithin das 
Über 59T IDSChrift befindliche Relief anders aufzufassen sein dürfte, als in der- 
jenige" Weiser welche ich für die richtigste halte. Da diese Ergänzung aber rein 
willkürlich ist (somit der Genitiv Secundini Securi auch sehr wohl durch ein 
anderes Verhältniss zu den vorhergegangenen Worten erklärt werden kann) und 
da die ganze Lesart unsicher ist, so wird man mir verzeihen, wenn ich mich hie- 
dllrch i" meiner Auüassung nicht irren lasse. Beiläufig bemerke ich noch, dass von 
einer Verfälschung der Inschrift, wie von Einzelnen angenomlnell, keine Spur 
zu entdecken ist. llieriibcr hat auch schon Osterwald näher gesprochen
	        
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