U gedeutet wurden. Uass
er sich auf eigene Kosten ein grosses steinernes Haus gebaut, lässt schon
an sich, den Verhältnissen jener Zeit gemäss, auf eine angesehene Stellung
im Leben schliessen; die Bezeichnung des Mannes als Steinmetz wider-
spricht dem nicht, denn sie nennt eben nur das Gewerbe. Welchem er
angehörte, und es ist bekannt, dass alle Kunst damals noch von dem gold-
nen Boden des Handwerkes ausging. Dass er, der Vorsteher des Dombaues,
sich besonders zu belohnende Verdienste um das Domkapitel erworben,
macht es wenigstens höchst wahrscheinlich, dass diese eben in der Führung
des Dombaues selbst bestanden; und nicht unwahrscheinlich ist es, dass
hierin das Wesentlichste, was vorausgegangen sein musste, die Ausarbei-
tung der Pläne, mit einbegriifen war, da man neun Jahre nach jener so
höchst eilig unternommenen Grundsteinlegung schwerlich bereits um ein
Bedeutendes über die ungeheuren Fundamente des Baues empor-gerückt war.
Beide Meinungen schliessen scheinbar einander aus; beide, und auch
die zweite, sind nicht so fest begründet, dass sie nicht noch einer dritten
Möglichkeit über den Urheber Raum geben könnten; beide lösen nicht das
gerade hier so auffallende Räthsel, dass die Geschichte für den ursprüng-
lichen Meister eines Baues, welcher als eine Wundererscheinung auf deut-
schem Boden emporwuchs. welchen Erzbischof Conrad zur höchsten Ver-
herrlichung seines Namens unternahm, und von dessen erstem Beginn uns
sonst so manche Nebenumstände bekannt sind, keine bestimmte Erinnerung
aufzubewahren vermochte. Wo unmittelbare historische Zeugnisse fehlen,
kann man die historische Wahrheit immer nicht mit vollkommen überzeu-
gendcr Entschiedenheit aussprechen, und dem Zweifel wird dabei immer
ein grösserer oder geringerer Raum bleiben; indess scheint mir, unter Be-
rücksichtigung der sämmtlichen vorgenannten Verhältnisse, eine Auffas-
sung folgender Art bei WVeitem die passlichste zu sein.
Für beide Männer, sowohl für Gerhard als auch für Albert, sind
Gründe vorhanden, denen zufolge ein jeder von ihnen als Urheber der
Pläne betrachtet werden könnte. Wohlanl werfen wir die beiderseitigen
Ansprüche zusammen und geben wir ihnen Beiden die gemeinsaine Ehre
der Urheberschaft! Hiebei ist es nicht nöthig, irgend eine der Ansichten,
die sich uns aufdrängen, zu verläugnen, und auch alle weiteren Fragen
lösen sich von selbst. Freilich ist dies nicht der Fall, wenn wir uns nicht
unserer modernen Anschauungsweise zuvor entäussern. Wir sind der Mei-
Ilung, dass das Kunstwerk vollkommen abgeschlossen, fertig und selbstän-
dig aus dem Geiste des Gottbegabten, wie die gerüstetc Pallas aus dem
Haupte des Vaters der Götter, in die Erscheinung trete; und wirklich ist
(lies so in dem Zeitalter individueller Berechtigung, in welchem wir leben,
vorausgßäeilt, dass es sich um wehrhafte Kunstwerke handle, die frei-
lich so überaus häufig nicht gefunden werden. Anders aber verhält es sich
in den Zeiten einer naiven, sich rein volksthümlich entwickelndeutKunst-
thätigkeit, und vorzugsweise in dem Gebiete der Architektur i). Je nach-
dem das volksthümliche Element mehr oder weniger entschieden vor-
herrscht, in gleichem Maasse macht sich auch eine gemeinsame künstle-
vorherrschend auf der Grund-
Hksthümliche Architektur. Sie
noch immer
ist keine w
Die moderne Architektur, die
lage eines gelehrten Studiums beruht,
kann es aber wiederum werden.