Der römische Basilikenbau.
VOH
Basilika
Trier.
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unter dem Tribunal der Basilika von Pompeji, die man für ein Gefäingnisä
l stellen 1
hamädiligiledie ursprilngliche Bestimmung des Gebäudes sind bisher die
verschiedenartigsten Meinungen aufgestellt worden. Gewohnllch hält man
dasselbe, wie bereits bemerkt, für den Ueberrest eines ponstautmischen
Palastes, obgleich das Ganze in seiner Anlage durchaus nichts Wchnliches
hat, auch wenn man hiebei den grossartigsten Maassstab anlegen Wontfiä
diese Meinung scheint nur auf mittelalterlicher Tradition zu beruhen, die
einen Bau. der zu einer königlichen Pfalz, zu einem Castell, spater Zum
erzbischöllichen Hofe umgewandelt war, auch von Hause aus als für Zwecke
solcher Art bestimmt ansehen mochte. Seit dem Erwachen wissenschaft-
licher Forschungen hat man andre I-Iypothesen aufgestellt, die Jedoch 1m
Wesentlichen auch nicht besser begründet sind; theils führte die Nische
des Tribunals dahin, hier an ein Lokal für scenische Spiele ZU denken,
dem sich sodann, als der Hauptkörper des Gebäudes, etwa ein Hypodrom
(ein schattiger Spaziergang) angeschlossen habe, theils wurde bemerkt, das
Gebäude müsse zu der, um eine beträchtliche Strecke weiter südwärts be-
iegenen T hermen-Anlage (am ehemaligen Altthore) gehört haben z). ErSt
lll neuester Zeit ist durch Steiningerß) die einzig richtige Ansicht ausge-
sprochen werden, dass hier die Reste einer Basilika vor uns standen; denn
in der That deuten die erhaltenen Theile, den obigen Mittheilungen zufolge,
auf's Entschiedenste nur auf eine Anlage solcher Art, während die ander-
weitig ausgesprochenen Meinungen und die Hypothesen, die man ausserdem
etwa noch über den Zweck des Gebäudes aufstellen möchte, in den auf
unsere Zeit gekommenen Beschreibungen antiker Gebäudegattungen und in
den erhaltenen Monumente-n durchaus keine Bestätigung finden.
Schon die erhaltenen Theile des in Rede stehenden Gebäudes geben
demnach für unsere Kenntniss des antik-römischen Basilikenbaues sehr
wichtige Beiträge; wir sehen hier die Einrichtung der Aussenwände mit
ihren Fenstern und mit einem sinnreich durchgebildeten Pfeilersystem
deutlich vor uns; wir erhalten eine eben so bestimmte Anschauung von
der innern architektonischen Anordnung der Nische des Tribunals. Diese
erhaltenen Theile und ihre Maassverhältnisse geben uns zugleich aber auch
die deutlichsten Aufschlüsse über die anderweitigen Einrichtungen, die im
Innern müssen stattgefunden haben. Natürlich werden hier, wie in allen
grösseren Basiliken, Säulenstellungen an den Langseiten angeordnet geWeSen
sein, und natürlich werden dieselben den Wandpfeilern entsprochen haben,
so dass die Fenster, wie an der Basilica Sessoriana, mit den Zwischenweiten
zwischen den Säulen corrcspondiren mussten. Es kommt nun zunächst In
Frage, 0b aufjeder Seite nur Eine Säulenstellung oder 0b deren zwei über-
einander vorhanden waren. Dies zu bestimmen, geben wir für's Erste den
Säulen (muthmaasslich korinthischen, wie fast durchgehend in den spätem
römischen Bauten) eine Höhe von 10 unteren Durchmessetll, dem Gebälk eine
Höhe von 2 Durchmessern, als durchschnittliche Maassbestirnmungen, die
1) Die handschriftlich erhaltene Nachricht über den Zustand des Gebäudes
zu Anfange des l7ten Jahrhunderts und über die Entdeckungen, welche man
damals im Innern derselben machte, siehe beiSteininger, die Ruinen am Alt-
thore zu Trier, S. 44. 2) Qllödilßw, Th. II. T. I. ergänzt auf de!" Siidsßite des
Gebäudes eine grosse Nische, der auf der Nordseite ganz entsprechend, obgleich
hiefiir kein andrer Grund vorhanden ist, als der eines ganz willkürlich ange-
nommenen symmetrischen Gesetzes. 3) In der angeführten Schrift S. 47.