Anhang.
Kirchen.
Benachbarte
Wiperti.
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führt werden i]; hier wollen wir noch der Siegel der deutschen Kaiser
aus jener Zeit 2) Erwähnung thun, welche eben dasselbe bestätigen und
als vollkommen sichere Zeugnissazuibetrachten sind. ln der Tnat sind
auf den Siegein der Ottonen die Bildnisse der Kaiser noch immer in dem
antik römischen Typus gebildet, während erst im elften Jahrhundert, mit
denen Iiieini-iehs 11„ der Styl der byzantinischen Kunst sich bemei-[ginh
macht, nni-nn die Siegel der folgenden Kaiser hin und keinesweges die
Vorzüge jener antikisirenden Darstellungen erreichend sich weiter
fortbilrlet, bis er endlich in denen Friedrichs 1., in der späteren
Zeii des Zwölften Jahrhunderts, noch vollendeter in denen Friedrichs Il.,
in eigenthümlicher Entwickelung erscheint. Bei den letzteren zeigen sieh
die Motive des klassischen Alterthums wiederum nen und mit Absicht
aufgenommen, und ihnen entspricht denn auch (Wie bei den vorhergehen-
den) wiederum die allgemeine Kunstrichtung dieser Zeit, die in solche;-
Richtung ein sehr beachtenswerthes, im Einzelnen höchst überraschendes Be-
ginnen hervorgebracht hat. Für alles dies, und namentlich für die letzt-
genannte Erscheinung, bieten uns u. A. die im Zitter der Qlledlinburgei-
Schlosskirche aufbewahrten Alterthümer die interessantesten Beispiele.
Aber auch die Architektur des letzterwähnten Zeitraumes zeigt, ganz in
gleicher Weise, ein höchst merkwürdiges neues Eingehen auf die Bildungs-
weise der Antike, ohne dabei jedoch ihre eigenthümliche Freiheit irgend-
wie einzubüssen, und sie hat in dieser Weise Werke hervorgebracht, yvelche,
wie die reizvolle Kirche der Conradsburg, nicht minder das höchste In-
teresse in Anspruch nehmen.
Die
Wipertikirche
bei
Quedlinburg.
Die Gründung dieser Kirche wird, wie wir oben (S. 562 f.) sahen, dem
neunten Jahrhundert unserer Zeitrechnung zugeschrieben; die Art ihrer
Entstehung aber ist in Dunkel gehüllt. NVir finden sie zunächst in Hein-
richs des Ersten Besitz, aus dem sie bei dessen Tode in den Besitz der
Königin Mathilde überging, zu deren Wittwengut sie gehörte. Denn im
Jahr 961, ehe sie noch durch Mathildens Tod dem Könige wieder zufiel,
schenkte sie Otto der Erste nach dem Willen seiner Mutter an das Stift,
unter der ausdrücklichen Bedingung, in der Kirche nicht weniger als zwölf
Geistliche auf eigene Kosten zu erhalten 3). Bald darauf aber machte sie
diese Geistlichen selbständiger; wir finden schon im Jahr 964 eine Urkunde
Otto des Ersten, worin sie das Recht erhalten, sich einen Abt zu wählen,
und das von Mathilde ihnen zugesicherte Eigenthum bestätigt wird. Aus-
drücklich verleiht ihnen -der Kaiser die Rechte der königlichen Abteien 4),
v. Rumohr: Italienische Forschungen, I, S. 216 1T. F. Kugler:
Handbuch der Geschichte der Malerei etc. II, Buch 1.
z) S_ u, a, die Abbildungen bei Erath, Cod. diplom. Quedlinb.
a) S, Erath p. 12 "statuimus etiam, nt Abbatissa, quae monasterium in
monw gitum regere videbitur, in efzclesia, infefius in cortß constituta haud minus
qnam duodecim clericos toto VICÜI. et vestitu praevideat aevo."
I) 5_ Erath p. 13 „ut liberfam mteilse AhbatennseulPi-imicnrium eligemli
habezmt Potastatgm, sicut in vetefis Abbiztzzs, regiaefiomxnatlom s-ubxeqtis; Praedia
vgl-o, quaß pramlominata veuerabills Regina. Mazhildis concessit, conced1mu5_
Kugler, Kleine Schriflen. l. 38