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Schwierigkeiten bezüglich der Regulierung des Kaufs und Ver-
kaufs deutscher Güter zur Folge, allein Francesco de' Garzoni,
der derzeitige Obmann des Salzamtes, ergriff unverzüglich geeig-
nete Maassregeln zum Wiederaufbau des Fondaco. Zeitweiligesr
Unter-kommen wurde den Kaufleuten in den "Loggie" des Rialto
hergerichtet, die Vicedomini in dem gemietheten Palast der Familie
Lippomano einquartiert. Inzwischen war ein neues Grundstück
von der Regierung angekauft", die Concurrenz für Lieferung
neuer Baumodelle ausgeschrieben und die Entwürfe zweier
Künstler Namens Giorgio Spavento, damaligen Stadtbaumeisters
und „prot0 und Girolamo Tedesco, eines Deutschen, eingereicht
worden, welch' Letzterer wegen seiner Begabung und Nationalität
bei den Landsleuten in Gunst stand. Die Entscheidung schwebte
einige Zeit und wurde dann im Juni kraft eines Senatsbeschlusses
der Pregadi erledigt, der sich dahin erklärte, es sei rathsam,
den dringenden Bitten der Kaufleute, die das Modell ihres Lands-
mannes bevorzugten, nachzugehen und damit Girolamds Entwurf
anzunehmen, um so mehr, da er in Zeichnung und räumlicher
Anordnung vortrefflich, in der gesammten Anlage höchst sinnreich
genannt werden müsse. Daneben wurde zur ausdrücklichen Be-
dingung gemacht, dass weder Marmor noch irgendwelcher skul-
pturaler Schmuck am Neubau angebracht werden solle. Dadurch
sahen sich die ausführenden Behörden genöthigt, zur Dekoration
Malerei zu verwenden, die man andernfalls vermuthlich ausge-
schlossen haben würde. "
Am 20. Juni, unmittelbar nach Erlass dieses Beschlusses, fblgte
Alvise Emo dem Garzoni im Salzamte nach und übernahm die
Leitung der Arbeiten am Fondaco. Seine erste Sorge war, Giro-
11 Leonardo Loredan's Schreiben an den Rath zu Nürnberg vom 6. Dßßember
1503 bei Heyd, Das Kaufhaus der Deutschen in Venedig, SybeYs Zeitschrift 1874,
S. 218.
12 Beschluss des Oollegiums der Pregadi vom 19. Juni 1505 (handschriftlich),
worin 68 11- 8- hßiäät: „Tnta volta che non se possi ussir piü fuori in Oanal grande
cum li scalini de le rive di quello ä a1 presente 1a fondamenta. ne si possi in
esso fontego für cosa alcuna de marmoro, ne etiam lavoriero alcuno intagliato de
straforo over altro per alcun modo."