Volltext: Tizian (Bd. 1)

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IN VENEDIG 
JUGENDWEQKi 
UND 
PAQUA. 
CAD. 
hörigen dieser Nationen stand zwar das Recht des Wohnens im 
Fondaco ausschliesslich zu, allein es ward durch gleichwerthige 
Beschränkungen wieder aufgewogen; es war den Deutschen nicht 
gestattet, an irgend einem andern Orte ausser des Fondaco Auf- 
enthalt zu nehmen oder Handel zu treiben? Man sollte meinen, 
dass so drückenden Bedingungen gegenüber der deutschen Ge- 
nossenschaft nun wenigstens die eigne Verwaltung ihrer Angelegen- 
heiten zugestanden worden wäre, jedoch die venezianische Re- 
gierung war viel zu eifersüchtig auf ihre Macht und viel zu 
argwöhnisch, um ein solches Vorrecht zu gewähren. Vor dem 
sechszehnten Jahrhundert befand sich die Polizei des Fondaco in 
den Händen der drei Vicedomini und ihrer Subalternen, deren 
Fürsorge sich sogar auf die Lieferung des Küchenbedarfs und des 
Weines für die Hausbewohner erstrecktef Mit Ausnahme der Kauf- 
leute war Niemand im Fondaco, der nicht bezahlter Beamter und so- 
mit Spion der Regierung gewesen wäre? Die Packer, Waagemeister, 
Sensale und Auktionatoren waren sämmtlich vom Staate angestellt, 
geschweige die Notare, Schreiber und Diener der Vicedomini. 
Ein wichtiger Beamter war auch der Hausmeister, der dem Kauf- 
mann sein Zimmer anwies und die Waifen nebst Munition in 
Verwahrung nahm, welche der Fremde auf seiner Reise zum 
Schutz mit sich führte und die er bei der Ankunft in Venedig 
abzuliefern hatteß 
Nicht minder Wichtig war die Klasse der Sensale (messeti 
oder sensali). Es standen ihrer dreissig den Fremdlingen zur 
Verfügung, aber Niemand durfte sich einen eignen aussuchen. Die 
Namen dieser Beamten wurden in einen Hut gelegt und einer 
Ulm, wurde auf seiner Pilgerfahrt ins heilige Land i. J. 1480 im Fondaco beher- 
bergt. Er sagt darüber: "Tabernas non habent nisi quas pro Teutßnißiß et Sclßvis 
et Vadicnis et scortis sustinent" (s. Fratris Felicis Fabri Evagatorium 1480 ed. 
G. D. Hassler, Stuttgart 1843, III. S. 407. 
1' s. Capitolare dei Visdomini, S. 31, 78, 228. 
4 s. Capitolare S. 43 und 120, 
5 s. Capitolare S. 79-80 und 231. 
ß s. Capitolare S. 84, 145, 165 und Wilhelm Heyd: Das Haus der deutschen 
Kaufleute in Venedig in SybePs histor. Zeitschr. 1874.
	        
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