Volltext: Tizian (Bd. 1)

CAP. II. 
TIZIAN'S VORFAHREN. 23 
 
machte. Erkannten sie auch den Patriarchen als reehtmässigen 
Oberherrn an, indem sie seinen Stellvertreter aufnahmen und dem 
Grafen durch Anerkennung eines Burgvogtes huldigten, ordneten 
sie ihre Angelegenheiten doch durch einen Rath, dessen Befug- 
nisse an Unabhängigkeit und Ausdehnung nichts zu wünschen 
übrig liessen. Es ist ein bemerkenswerthes Zusammentrelfen, dass 
der früheste Graf von Cadore, welcher das Haus "Camino" im 
elften Jahrhundert begründete, den Namen Guecello trug und dass 
dieser Name auf den Podesta von Pieve überging, aus dessen 
Stamm Tiziano Vecelli hervorging.  
Nur ein einziges Mal schien es, als sollte die Landschaft von 
Cadore dem deutschen Reiche wieder heimfallen, von dem sie 
ursprünglich zu Lehen gegangen war. 1335 nämlich, als die 
Grafenfamilie von Camino ausstarb, gab Ludwig von Baiern Tirol, 
Belluno und Cadore an seinen Sohn, den Grafen von Branden- 
burg. Später nahmen zwar" einmal die Heere König Sigmunds 
von Ungarn das triaulische Gebiet in Besitz, allein nur vorüber- 
gehend; denn nachdem Venedig das Flachland erobert hatte, 
huldigten die Cadoriner i. J. 1420 gegen Gewährleistung ihrer 
aus unvordenklichen Zeiten überkommenen Freiheiten der Markus- 
Republik. 
Im Jahre 1321 wurde Ser Guecello di Tommaso du Pozzale 
zum Podesta von Cadore erwähltf Er war Vorfahr der Vecelli 
beiderseits, doch war es Bartolommea, die Gattin von Guecellds 
Enkel, welche den Namen „Ti_zian" in die Familie brachte, Weil 
ein Theil ihrer Mitgift im Patronat einer Capelle zu Pieve be- 
stand, welche dem heiligen Tiziano von Oderzo gewidmet war? 
Ihr Gatte Guecello oder Vecelli starb 1451, und es lasst sich so- 
nach die Spur des Vor- und Zunamens, welche im Sechszehnten 
Jahrhundert so berühmt wurden, mit Sicherheit bis in die Mitte 
des fünfzehnten Jahrhunderts verfolgen. Aber unter den Vecelli 
befand sich mehr als ein Tizian. Gleich anfänglich muss ein 
 1 Ciani, Storia dcl popolo Cadorino, Padua 1856 und Oeneda 1862, Baud I. 
306. 
2 Handschrift des Dr. Taddeo J acobi (vgl. das Vorwort der Verfasser).
	        
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