278 TIZIAN
UND
AREFIN.
CAP.
anderes, worauf sich nackte Frauen befinden, ist schon sehr vor-
geschritten. Das erste verspricht er im Beginne der Fastenzeit
zu liefern, das andere zu Ostern. Das mit den badenden Frauen
ist erst gezeichnet. Das andere, welches Ew." Gnaden in der
Rüstung darstellt, ist zum guten Theile vollendet.
"Venedig, 5. Februar 1530."39
Wie hieraus hervorgeht, hatte Tizian gleichzeitig drei Werke
auf der Staffelei: das Bildniss des Markgrafen, welches verloren
ist, von dem aber Vasari erzählt, es sei das Leben selbst ge-
wesen", ferner „die Jungfrau mit der heiligen Katharina", Welches
Bild wahrscheinlich mit dem ersten noch vor Ostern nach Mantua
wanderte, endlich „badende Frauen", ein Gemälde, das erst im
Hochsommer fertig ward. Am 3. März schreibt Tizian an den
Markgrafen, um sich zu entschuldigen, dass er das Letztere nicht
gesandt habe und bekennt sich gleichzeitig zum Empfange einer
Gunstbezeugung, die, wie aus Spaterem erhellt, Nichts geringeres
war, als ein Beneüzium für seinen Sohn Pomponio.
Tizian an Federigo Gonzaga von Mantua:
„Erhabener und erlauchtester Herr und Gönner!
„Ich habe durch einen Brief des Grafen Niccola von der Gabe
und dem Geschenke gehört, welches Ew. Hoheit mit Ihrer gewohn-
ten Huld und Freigebigkeit zu meinen Gunsten zu machen geruht
haben. Ich bitte Ew. Gnaden, dafür meinen tietgefühltesten Dank
anzunehmen, indem ich diese grosse Belohnung der unendlichen
(Lücke im Original) zuschreibe, die ich für Ew. Hoheit habe. Ich
möchte Ew. Hoheit bitten, Ihren Beamten seiner Zeit die An-
Weisung gnädigst zugehen zu lassen, damit die Angelegenheit er-
ledigt werden kann ohne Ew. Hoheit weiter zu belästigen, und
wenn ich Besitz davon genommen habe, verspreche ich, meine
Schuld zu berichtigen und werde nicht verfehlen dies zu thun
und mein Wort nicht brechen." Ich schreibe darüber dem Herrn
39 s. den Wortlaut im Anhang unter N0. XIII.
m Vasari XIII. 31. Das Porträt befand sich laut eines Inventars der Gon-
zagischen Sammlungen bis zum Jahre 1627 im Schlosse zu Mautua (s. d'Arco, delle
arti di Mantova II. S. 159).
41 Wie wir sehen werden bestand noch die Verpflichtung zur Zahlung einer
Pension an einen früheren Inhaber der Pfründe.