Volltext: Tizian (Bd. 1)

CAP. VII. 
ANTONIO GRIMANI 
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der Zehn ans Land gesetzt und nach dem Kerker gebracht, wo 
er von Fiebcrfrost geschüttelt in einer Zelle mit vergittertem 
Fenster lag. Seine Söhne hatten indess die Vergünstigung er- 
halten, den X7atei' zu bewachen. Monate lang erduldete er die 
schimpfliche Halt. Erst im Sommer ward ihm der Prooess ge- 
macht und im Herbste schickte man ihn nach einer in der Nähe 
von Cherson im schwarzen Meere gelegenen Insel in die Verban- 
nung. Im J. 1502 entfloh er von dort nach Rom, wo er mehrere 
Jahre bei seinem Sohn Domenico lebte. Die Verdienste, welche 
er sich um die Aussöhnung Venedigs mit dem päpstlichen Stuhl 
nach den Kriegen der Ligue von Cambray erwarb, erwirkten ihm 
Verzeihung. Am 26. Juli 1509 erschien er öifentlich im Collegium 
der Pregadi, 1510 wurde er wieder zum überzähligen Prokurator 
von S. Marco erwählt und i. J. 1521 schlug er alle seine Gegner 
bei der Dogenwahl?   
In der kurzen Zeit von nicht ganz zwei Jahren hat Tizian 
Grimanfs Porträt als Doge drei oder vier Mal gemalt; ein Mal 
 wie man annehmen darf- für die Werkstatt, ein Mal für den 
herzoglichen Palast, zwei Mal für die Privatsammlung der Familie 
Grimani. Drei dieser Bildnisse sind vorhanden. Eins im Hause 
des Grafen Giustiniani in Padua, ein zweites im Besitze des Herrn 
von Rosenberg in Wien, ein drittes in der Sammlung Morosini- 
Gattersburg in Venedig. Bei der Charakteristik von Bildern, 
welche durch die Zeit und durch Vernachlässigung gelitten haben, 
ist besondere Vorsicht nöthig. In diese Klasse gehört der "Gri- 
mani" des Grafen Sebastian Giustiniani. Dennoch ist dieses Porträt Pudua, 
leicht zu identificieren. Der Doge steht an einem Fenster, ge- 
schmückt mit Kappe und Hermelin als Zeichen seiner Würde, den 
Kopf leicht nach rechts gewendet, die rechte Hand mit einem 
Ring am Zeigefinger auf die vor ihm befindliche Brüstung gestützt. 
Ein brauner Vorhang bedeckt mit seinen übermalten Falten zum 
Theil den ebenfalls autgefrischten dunklenHintei-grund. Aus den 
Ueberresten lässt sich immer noch schliessen, dass das Bildniss 
 
Marin Sanutds Diarii IV. S. 124; 
und Sansovino, Cronicon S. 55. 
163-198; 
v1. s. 123, 
2 vgl. Malipiero, Annali I. S. 
Cicogna, Iscriz. Von. I. S. 170 und
	        
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