138 TIZIAN
STAATSDIENST.
er sich i. J. 1513 erbot, einen Gegenstand für diese Halle zu ent-
werfen; dass er damit begann, seine Arbeit wieder verliess und
naehmals im Januar 1516 dieselbe von Neuem aufzunehmen ver-
sprach. Der Gegenstand, dessen Behandlung er verschlug und der
Platz, für den derselbe bestimmt war, sind bekannt. Er wünschte
i. J. 1513 dort "die Schlacht" zu malen, wie er sich sehlechtweg
ausdrückt. 32 Scharte Mahnungen erinnerten ihn in den Jahren
1518, 1522 und 1537 daran, dass er noch immer dieser Verpflich-
tung nicht vollständig genügt haben Dieselben Urkunden be-
zeichnen deutlich die Stelle, wo das Bild hängen sollte; es War
dieselbe, die einst dem Perugino eingeräumt werden: „der vierte
Platz von der Thür an der Seite rechter Hand, nach dem grossen
Kanal hinaus. W Das war hinsichtlich des Lichtes der schlechteste,
da er sich an der südlichen Wand zwischen zwei Fenstern befand,
sodass er durch die glänzende Helle, die von den Oeifnungen
beiderseits einströmte, verdunkelt wurde. Jahre lang konnte sich
Tizian nicht entschliessen, dieser Ungunst der örtlichen Verhalt-
nisse Trotz zu bieten und das Bild fertig zu machen. Er schob,
wie wir annehmen dürfen, absichtlich die Vollendung bis zu der
Zeit hinaus, wo er ein anderes an der gegenüberliegenden Wand
befindliches Bild zu Stande gebracht hatte. Ueber den Gegen-
stand desselben-geben uns die venezianischen Urkunden zwar
keinen Bericht, von den Historikern aber wird es als eine unbe-
endigte Composition Giovanni Bellinfs erwähnt, an welcher Tizian
umfassende Aenderungen vorgenommen hatte. Leider entbehren
wir jedes Anhaltpunktes über die Zeit der Ausführung; wenn
aber Vasarfs Meinung als richtig angenommen werden darf, so
wurde es nach dem Tode Bellini's und vor Beendigung des Ge-
mäldes der "Schlacht" ausgeführt. 35 Aufgestellt ist es allerdings
erst in einer Periode, die Weit von der uns jetzt beschaftigenden
n
b
32 vgl. oben S. 129 den Brief Tizizufs vom 31. Mai 1513.
33 vgl. oben Anmerkung 28 die Urkunde vom '23. Juni 1537, sowie später
die vom 3. Juli 1518 und vom 11. August l522.
34 vgl. die Urkunde vom 18. Januar 1516, Anmerkung 28.
35 Vasari XIII. S. 22, 28; dagegen Ridolfi I. S. 202, 203, welcher angibt,
das Bild sei von Giorgione angefangen gewesen; vgl. auch Sansovino, Cose nota-
bili S. 35. '