Volltext: Tizian (Bd. 1)

CAP. 
DAS 
MÄKLERPATENT. 
seiner und des Staates Ehre bedenke: erstens die Beschaffung 
seines eignen Bildnisses in Lebensgrösse, Welches an bestimmter 
Stelle in einer Lünette am Fries unter der Decke des Grossen 
Rathssaales einzulassen war  und hierfür erhielt Tizian Honorar 
 ferner die Herstellung eines Gemäldes, welches wieder ihn 
selbst knieend vor der Madonna in Begleitung eines Heiligen dar- 
zustellen hatte (dies war für das Collegium der Pregadi be- 
stimmt); endlich die Anfertigung eines Schildes mit seinem Wappen, 
welches an Bord des DogenschiHes Bucintoro angebracht wurde?" 
Das Mäkleipatent brachte 100 Dukaten im Jahre, es befreite 
den Inhaber von Abgaben, die sich auf 18 bis 20 Dukaten jährlich 
schätzen liessena"; das Dogenbildniss wurde ihm ausserdem mit 
25 Dukaten bezahltf" 
Das Privilegium also, nach welchem Tizian trachtete, und 
was Bellini vor ihm besass, hatte einigermaassen die Beschaffen- 
heit eines zurückgehaltenen Honorars, indem es den Empfänger 
zur-Anfertigung von Porträts in völlig ungewissen Zeitpausen ver- 
bindlich machte. Es war eine Jahresrente auf Lebenszeit und als 
solche höehlich geschätzt, doch konnte dieselbe nach Belieben 
zurückgenommen werden, und dieser Umstand führt uns zu der 
Vermuthung, dass der Inhaber sein Bestes zu leisten sich beeiferte, 
um den Rath der Zehn bei guter Laune zu erhalten, dessen Wün- 
schen zuvorkam oder mit Eile und Pünktlichkeit die Aufträge 
vollzog, welche jener ihm zu gehen für geeignet hielt. In Tizian's 
Falle jedoch trat in dieser Beziehung gerade das Gegentheil ein. 
Er malte zwar die Bildnisse und Votivgemalde der Dogen mit 
leidlicher Pünktlichkeit; dagegen wurden während der ganzen 
Zeit seines Lebens Klagen über die Vernachlässigung des Werkes 
in der Halle des Grossen Rathes laut. Wir haben gesehen, dass 
29 Sansovino, Cosc notabili S. 47. 
3" vgl. oben Anmerkung 28, den Beschluss des Rathes vom '23. Juni 1537, 
durch welchen die Angaben Vasarfs, Ridolifs und des Anonymus Tizianellds wider- 
legt werden. Letzterer beziffert (S. V.) Tizian's Einkommen aus dieser Quelle auf 
200 Saudi, Vasari XIII. S. 22, 23 auf 300, Ridolfi I. S. 214 auf 400 Scudi. 
31 Vasari XIII. S. 23 gibt den Zahlungssatz irrthümlich mit nur acht Saudi 
an; der Preis von 25 Dukaten ergibt sich jedoch aus den Rechnungsbucheru des 
Salzanmtes; vgl. später. '
	        
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