NEUES
GESUCH
TIZIAN'S.
122
In einer Sitzung der „Weisen des Raths und der Terra
tirma" (Pregadi) ergab sich, dass Valier's Bericht zu Folge zwei
Gemälde, von denen nur die Skizzen entworfen worden, schon
mehr als 700 Dukaten gekostet hatten; es war umso räthlicher,
solcher Verschwendung durch geeignete Maassregeln entgegen-
zutreten, als es Meister in Venedig gab, die sich willig finden
liessen, jede beliebige Leinwand für den Preis von 250 Dukaten
frisch zu bemalen. Demgemäss wurden Beschlüsse gefasst, welche
die Entlassung sammtlicher Künstler in der Halle anordneten und
den Verwalter des Salzamtes ermächtigten, den besten Maler aus-
zuwählen und um jedes Stück mit ihm zu verhandeln und ferner
die drei „Weisen des Königreichs Cypern" zur Prüfung des Kosten-
anschlags heranzuziehen."
Offenbar ging die Anregung zu' diesem Umsturz der Dinge
von Tizian aus, doch ist es zweifelhaft, ob er irgend Jemand er-
mächtigte, den Preis eines Bildes auf 250 Dukaten zu beschränken.
Er bot jetzt seine Dienste in einer anderen Form an, indem er
die Fertigstellung eines Bildes für den Preis von 400 Dukaten,
bei Ablieferung zahlbar, vorsehlug, unter Einschluss eines Vor-
schusses von vier Dukaten monatlich für einen Gehilfen, drei
Unzen Blaufarben im Werthe von zehn Dukaten und der A-nwart-
schaft auf Giovanni Belliniis Patent am Fondaco. Er deutete an,
dass die Signori auf diese Weise ein Werk, Welches einst dem
Perugino um den vertragsmässig festgesetzten Preis von 800 Dukaten
überwiesen worden, für die Hälfte dieser Summe erhalten würden."
Das Collegium der Pregadi kam am 18. Januar 1516 zusammen,
um über dieses Gesuch zu berathen und nahm dasselbe mit
allen darin enthaltenen Bedingungen bis auf eine an. Es gab
Tizian die Anwartschaft auf das Maklerpatent, die Farben und
den Lohn seines Gehilfen nebst 300 Dukaten als den schliesslichen
Preis eines Bildes, und wenn auch gleich darnach (im December)
Beschlüsse des Raths gefasst wurden, die einen Aufschub der Ver-
26 Sitzung vom 30. December 1516, vgl. Lorenzi a. a. O. S. 165.
27 Ueber Tizian's Anerbieten vgl. Lorenzi S. 165 und Gaye, Carteggio II.
S. 143. Ucber den Vertrag mit Perugino s. der Vorff. Gesch. der ital. Malerei,
deutsche Ausgabe, IV.