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Dekoration
Reliefanschauung und
Hohlraums als einzeln aufragende Ehrensäule, wäre
die nämliche Behandlung am Platze, nur unter be-
stirnmender Herrschaft natürlich des architektonischen
Gesamtproüls.
Denken wir
UIIS
aber
die
selbe
Reliefart
das
Innere einer Tempelcella, eines Sales Versetzt, so
wird sie sich sofort, bei nicht sehr weiten Dimen-
sionen als Verengerung des untern Spielraums er-
weisen. Sie dringt dem menschlichen Subjekt so
mächtig mit dem Anspruch gleichorganisierter Körper
entgegen, dass es sich beunruhigt fühlt, als rückten
diese Wesen ihm auf den Leib. So verbietet es sich,
je mehr der Raum zum dauernden Aufenthalte dient,
und je mehr andrerseits die besondern Bedingungen
der Beleuchtung aus dieser untern Region auch eine
dunklere Region machen, in der die Ausgestaltung
nur als einheitliche Masse zu wirken vermöchte. So
hat gegossene Erzarbeit noch länger, Berechtigung
als die Bildhauerei, in Marmor gar, kann aber durch
monochrome, vielleicht direkt bronzefarbene Malerei
ersetzt werden, da sie in der Gesamtrechnung doch
nur dekorativen Wert besitzt.
S0 steigt die Reliefanschauung im Innern über
tektonischem Sockelx etwas mehr in die Höhe und
gewinnt hier kurz vor dem Übergang in das Sehfeld
die bequem sichtbare, aber nicht mehr angetastete
Zone der eigensten Berechtigung, die wir als Ursprungs-
bereich anerkannt haben. Nur die Bedingtheit der
Beleuchtung zwingt im Innenraum das Hochrelief
auf diese Stelle zu verzichten, die es am Aussenbau
so glücklich behauptet. Es ist die Höhe der attischen