Volltext: Plastik, Malerei und Reliefkunst in ihrem gegenseitigen Verhältnis (Bd. 3)

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Dekoration 
Reliefanschauung und 
Hohlraums als einzeln aufragende Ehrensäule, wäre 
die nämliche Behandlung am Platze, nur unter be- 
stirnmender Herrschaft natürlich des architektonischen 
Gesamtproüls. 
Denken wir 
UIIS 
aber 
die 
selbe 
Reliefart 
das 
Innere einer Tempelcella, eines Sales Versetzt, so 
wird sie sich sofort, bei nicht sehr weiten Dimen- 
sionen als Verengerung des untern Spielraums er- 
weisen. Sie dringt dem menschlichen Subjekt so 
mächtig mit dem Anspruch gleichorganisierter Körper 
entgegen, dass es sich beunruhigt fühlt, als rückten 
diese Wesen ihm auf den Leib. So verbietet es sich, 
je mehr der Raum zum dauernden Aufenthalte dient, 
und je mehr andrerseits die besondern Bedingungen 
der Beleuchtung aus dieser untern Region auch eine 
dunklere Region machen, in der die Ausgestaltung 
nur als einheitliche Masse zu wirken vermöchte. So 
hat gegossene Erzarbeit noch länger, Berechtigung 
als die Bildhauerei, in Marmor gar, kann aber durch 
monochrome, vielleicht direkt bronzefarbene Malerei 
ersetzt werden, da sie in der Gesamtrechnung doch 
nur dekorativen Wert besitzt.  
S0 steigt die Reliefanschauung im Innern über 
tektonischem Sockelx etwas mehr in die Höhe und 
gewinnt hier kurz vor dem Übergang in das Sehfeld 
die bequem sichtbare, aber nicht mehr angetastete 
Zone der eigensten Berechtigung, die wir als Ursprungs- 
bereich anerkannt haben. Nur die Bedingtheit der 
Beleuchtung zwingt im Innenraum das Hochrelief 
auf diese Stelle zu verzichten, die es am Aussenbau 
so glücklich behauptet. Es ist die Höhe der attischen
	        
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