I. Das Grottenhöfchen in der Herzoglichen Residenz. 89
für Ir. fl. G." bekam, mit diesem Werke zusammen, nur erklärt
sich nicht, da. dies doch nur ein Teil der Zahlung sein kann,
dal's nicht in der Folge noch von weiteren Zahlungen für das-
selbe die Rede ist.
Auch die Angabe, dafs Christoph Schwarz eine Zeichnung
zu dem Werke geliefert habe, ist richtig. Diese hat sich er-
halten, befindet sich im Besitze des Herrn Dr. I. H. von Hefner-
Alteneck und wurde uns zur Untersuchung von demselben
freundlichst zugestellt. Auf derselben belindet sich aus späterer
Zeit die Unterschrift: "Christophorus Schwarz Monach fec. Ex
Aereis Stat: f. Hub. Gerardi". Eine genaue, aber ganz un-
künstlerische Kopie dieser Zeichnung fanden wir im bayerischen
Nationalmuseum. An der Urheberschaft des Schwarz ist nicht
zu zweifeln. Vergleichen wir dieselbe mit anderen Zeichnungen
des Künstlers, so bemerken wir denselben Strich, den gleichen
Geist.
Zu einem ganz anderen Ergebnis gelangen wir jedoch, wenn
wir die Zeichnung neben das ausgeführte Werk halten, denn
von einzelnen Abweichungen ganz abgesehen, wie der Ersetzung
des Sockels mit den Sirenen durch einen Felsblock oder der
veränderten Arm- und Beinhaltung des Perseus, sind beide
ihrem Wesen nach grundverschieden. Von dem Bemühen,
plastisch zu gestalten und dekorativ zu wirken, das in dem
Bronzewerke so deutlich anklingt, von jenem feinen Sinn für
den reinen Flufs der Linien und das harmonische Zusammen-
gehen aller Teile ist in der Zeichnung keine Spur zu finden;
sie ist, um es kurz auszudrücken, ganz dem Wesen des Schwarz
entsprechend, mehr auf das Malerische angelegt.
Unzweifelhaft ist, dafs zwischen der Zeichnung und der
Ausführung eine Wßßentliche Umwandlung der Gruppe liegt,
und es fragt sich, 0b wir diese dem ausführenden Künstler
Hubert Gerhard zuschreiben dürfen. Ehe wir jedoch zur Be-
antwortung dieser Frage schreiten, wird ein anderer Punkt zu
erledigen sein. Das Werk ist keine freie Erfindung, Sondern
in Anlehnung an das Cellinische WVei-k in der Loggia de Lanzi
in Florenz geschaffen. Es könnte daher die Meinung auftauchen,
der zwischen dem Werke und der Handzeichnung wvaltende
Unterschied rühre nicht daher, dafs der Entwurf des Schwarz