Volltext: Peter Candid

Erster Teil. 
hält freilich Bezahlung, aber von anderer Seite. In einem aus 
dem Jahre 1594 stammenden „VerzaichnuszI) deren personen 
welche in Ir D1. Herzogen Maximilian neuen hofstatt mit be- 
griffen vnd was man inen von Frl. zalstuben bis zu endt disz 
jars zubezallen ausstet" lesen wir: „Petern de Candito fl. 375", 
und in dem darauf folgenden Jahre, in dem überhaupt bedeu- 
tende Änderungen vorgenommen worden waren, heifst es in 
den Hofzahlamtsrechnungen: „Peter de Candito mallern per sein 
rest d. a. 94 zalt 355 H. vnd für diesz jar das erste quartal aus 
genaden fl. 125. hernach er vom dienst khomen". Es war un- 
möglich gewesen, ihn zu halten. Selbst jetzt noch. nachdem 
mit Candid Gerhard, Krumper und Sadeler fortgekommen waren, 
klagt die Kommission, die Wilhelm im Jahre 1597 einberief: 
„Viele Personen, welche im Hofstaate angestellt sind, könnte 
man leicht entbehren, besonders so vieler Künstler, welche hohe 
Besoldungen geniefsen, z. B. Friedrich Sustris 600 111., Emanuel 
Sadeler (in den Rechnungen Eisenarbeiter genannt) 320 il, Hans 
Werl 150   
Bis zum Jahre 1602, in dem seine W iederanstellung erfolgte, 
wird er in den Rechnungen nicht genannt. Was hat er in 
dieser Zeit gethan, wo hielt er sich vornehmlich auf? Glück- 
licherweise sind uns verschiedene Notizen bewahrt, die uns 
hierüber Aufklärung verschaffen. Aus den Steuerbüchern der 
Stadt München 2) ergab sich, dafs Candid zu Ende des sechzehnten 
Jahrhunderts an der Hinteren oder Äufseren Schwabinger Gasse 
(jetzt Theatinerstrafse) ein Haus befafs und aus den Zinsen des- 
selben eine jährliche Stadtsteuer von 2 H. 3 Schilling 10 Pf. 
zahlte. Dazu kommen noch einige Notizen aus den Münchener 
Ratsprotokollen3), nach denen Candid am 18. November 1598 
den Uhrmacher Niclas Biber (Pyber) um den Hauszins verklagt 
und diese Klage in dem darauf folgenden Jahre zweimal wieder- 
holt. Candid hat demnach, wie es scheint, München nicht ver- 
lassen, und es fragt sich nur, in welcher Stellung er hier ge- 
wirkt hat. 
München. 
zu 
I) Im Kgl. allgemeinen RGiChSHTChiV 
2) Im Archiv der Stadt München. 
3) Ebendas.
	        
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