München.
Verhältnisse
iiufsere
Candids
thuet in minz H. 150, dieselbe ime mit der bezalung auf prima
january dit 89. jars angehen. ist den 14. aprilis angeschafft
worden laut der zötl hiebei. bezallt ime demnach seinen völligen
jarssold: 150 Wir können uns diese jähe Gehaltsverminde-
rung nur aus dem gewaltsamen Drängen der Stände erklären,
deren Forderungen nach Einschränkung immer lauter werden,
und die gerade im Jahre 1588 von Herzog Wilhelm von neuem
ein dahingehendes Versprechen erhalten hatten. An eine ge-
ringere Wertschätzung seiner künstlerischen Bedeutung wird
man nicht zu denken haben. Die Beurlaubung in jener Zeit
fast gleichbedeutend mit Entlassung scheint auch nur eine
offizielle Genugthuung gewesen zu sein, die man den Ständen
geben zu müssen meinte, denn in Wirklichkeit wurde ihm so-
wohl für das Jahr 1588, wie für das folgende das ganze Jahres-
gehalt ausgezahlt. Dasselbe ist zwar in letzterem sehr ver-
mindert, doch treten dafür Zahlungen aus der Privatschatulle
des Herzogs ein. S0 werden ihm im Jahre 1589 "aus sonndern
Vnsers genedigisten Fürsten vnd Herrn Hertzog Wilhelms in
Bayern beuelch" 69 H. „per arbaith" und im Jahre 1591 „vber
den abpruch" 400 H. ausgezahlt. Auch mag bemerkt werden,
dal's er nach der Malerrechnung während der Urlaubszeit
mehrere Male Farbe empfing, so am 28. Januar und am
13. April des Jahres 158g.
Im Jahre 1590 erhält er aufser seinem Grehalte H. 60 "auf
zween khnaben, so er malen lernett, namens Hanns Pranndt
vnd Peter Weiner für yeden lifergellt H. 30".
In den Jahren 1592 und 1593 kommt er in den Hofzahlamts-
rechnungen unter den besoldeten Künstlern nicht vor, nur ein
Verzeichnis aller von Herzog Wilhelm besoldeten Künstler v.
J. 1593 I) führt ihn mit einem "dienstgellt" von 150 H. an. Plötz-
lich taucht er jedoch wieder in den Hofzahlamtsrechnungen und
zwar in der schon oft genannten Liste vom Jahre 1504 mit dem
bedeutenden Gehalte von 500 H. auf, doch zeigt das dahinter
stehende „zalt nihil", das sich auch hinter Gerhard, Krumper,
Sadeler, WVerl u. a. befindet, dafs Wohl der gute Wille aber
nicht das Geld, ihn auszuführen, vorhanden war. Candid er-
Kgl.
I) Im
München.
Reichsarchiv
allgemeinen