Erster Teil.
und unter der Rubrik: "Officier so nit in sonnderbare ämbter
geraitt werden": „Peter de Candido welscher maler monatliche
zo V (Thaler), thuet des jars in müntz fi. 360, angeschafft ver-
mög der zetl hiebey vnd soll mit der bezallung von prima juny
des 86. jars angefangen werden. zalt ime demnach von solchen
tag an bis zu beschl.usz dies jars per sieben monat H. 210".
Um_ jedem Zweifel zu begegnen, der sich vielleicht darauf
berufen könnte, dafs Candid trotzdem Wohl am Hofe Albrechts
habe thätig sein können und nur wie auch andere Künstler in
den Hofzahlamtsrechnungen nicht genannt sei, dann nach
Albrechts Tode nach Florenz zurückgekehrt sei, um von Wil-
helm wiederberufen zu werden die Häufigkeit, mit der die
Zahl 1578 vorkommt, macht einen solchen Zweifel immerhin
möglich führen wir einige Briefstellen an, aus- denen mit
voller Gewifsheit hervorgeht, dafs Candid erst von Herzog
Wilhelm berufen wurde. In einem Briefe vom Jahre 1602 I), in
dem er Maximilian um Wiederanstellung bittet, schreibt Can-
did: „o' con 10 stipendio ch gia mi diede il serm" S": Duca
Suo Padre qndo fui levato di Italia p. venire a seruire sua A. s",
und in einem Briefe vom Jahre 16102) lesen wir „ungefehr vor
25 jaren habe zu E. Dhlt geliebten Herrn Vattern ich mich
gehorsambst inn diennsten begeben". Vläre er schon zu Herzog
Albrechts Lebzeiten in München gewesen, so würde er dies
sicher hier vermerkt haben, wo es darauf ankam, auf die lange
Zeit hinzudeuten, die er in bayerischen Diensten verbracht hatte.
Schon im Jahre 1587 tritt durch Bewilligung eines Haus-
zinses von 24 fl., der ihm auch für das vergangene Jahr aus-
gezahlt wird, eine Gehaltserhöhung ein. Doch nur kurze Zeit
sollte er sich einer so hohen Besoldung erfreuen: 1590 heifst
es: „Petro de Candito welscher maler, so hieuor geurlaubt
worden, hat anjetzt hinfüro jerlichs gnadendienstgellt IO0 V,
I) Im Kgl. Kreisarchiv für Oberbayern.
2) Kanzleiabschrift im Kgl. Kreisarchiv für Oberbayern. Der Brief ist zwar
nicht datiert, doch ergiebt sich das Jahr aus dem darauf erfolgenden Dekrete
Maximilians vom 8. März des Jahres 1611 (ebendasj, sowie aus einer Stelle des
Briefes, nach welcher Candid drei Jahre vwnrher eine Verehrung von 200 H. em-
pfangen hatte, die sich im Jahre 1607 in den Hofzahlamtsrechnungen nach-
weisen läfst.